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Verfassungsänderung in der Türkei

Flagge der Türkei.
Flagge der Türkei.

Heute beginnen in der Türkei die parlamentarischen Beratungen über die von Präsident Erdogan angestrebte Verfassungsänderung. Diese sieht unter anderem vor, dass die Ämter von Staatsoberhaupt und Regierungschef zusammengelegt werden. Das künftige Präsidialsystem würde ohne das Amt des Ministerpräsidenten auskommen, was, wie Befürworter der Reform betonen, die Effektivität in der Regierungsführung erhöhen würde. Zudem hätte der Präsident die Befugnis, Minister zu ernennen und das Parlament aufzulösen.

Seit dem gescheiterten Militärputsch im Juni letzten Jahres befindet sich die Türkei im Ausnahmezustand. Nach dem Anschlag in Istanbul in der Neujahrsnacht ist dieser vorerst bis zum 19.4.2017 verlängert worden. Rhetoriken, die im Zusammenhang mit staatlicher Krisenintervention die Notwendigkeit von Effektivität und Effizienz staatlichen Handelns betonen, sind für den öffentlichen Diskurs im Ausnahmezustand typisch. Der türkische Fall macht deutlich, wie ein Zusammenspiel von Krisendruck, einem entsprechenden Framing der Situation und politischer Entschlossenheit zu einer signifikanten Verschiebung innerhalb des machtteiligen Gefüges eines politischen Systems führen kann. Der Ausnahmezustand hat, so ließe sich mit einigem Recht behaupten, den Umbau der Demokratie in der Türkei massiv beschleunigt. Deren künftige demokratische Qualität ist – ungeachtet des Ausgangs der heute begonnenen parlamentarischen Beratungen – so fragil wie lange nicht mehr.

Verfassungsänderung in der Türkei?

Wie unter anderem die Tagesschau heute berichtet, steht die Türkei, in der seit dem Putschversuch vom 15./16. Juli der Ausnahmezustand gilt, vor einer einschneidenden Verfassungsänderung. Die regierende AKP-Partei plane die Einführung eines Präsidialsystems, das auf den amtierenden Präsidenten Erdogan zugeschnitten sei. Durch die Konzentration von Regierungsmacht auf Seiten der Exekutive erhofften sich Befürworter der Verfassungsänderung eine politische Stabilisierung des Landes. KritikerInnen befürchten einen nochmaligen Verlust demokratischer Qualität sowie die Fortdauer der Einschränkung von Bürger- und Freiheitsrechten.

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Große Nationalversammlung der Türkei, Juni 2015.

Vor Inkrafttreten muss die neue Verfassung den BürgerInnen zur Abstimmung vorgelegt werden, die, wie Reuters berichtet, bereits im Frühjahr 2017 stattfinden könnte. Sollte es zur Verfassungsänderung kommen, so wäre zu untersuchen, inwiefern der Ausnahmezustand dazu beigetragen hat, dass sich der Parlamentarismus in der Türkei zugunsten der Exekutive hat verschieben können.

Nachtrag 9.12.2016: Detailreicher Gastbeitrag von Yavuz Bandar in der Süddeutschen Zeitung über den Tag des Putsches erschienen. Sein Fazit: “Der Nebel um die Ereignisse des 15. Juli bleibt dicht.”