Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Viktor Orbán will Ausnahmezustand beenden

Ausriss aus der Homepage Orbáns (Orbán bei einem Treffen mit dem serbischen Präsidenten Aleksandar Vucic in Belgrad).

Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters hat Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán am 15.5.2020 auf seiner Facebook-Seite angekündigt, seine erweiterten Vollmachten, die ihm und seiner Regierung im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie verliehen worden waren, zeitnah wieder abgeben zu wollen.

“Wir erwarten, dass die Regierung die Sonderrechte Ende Mai wieder an das Parlament zurückgeben wird.” – Viktor Orbàn auf Facebook, zitiert nach Reuters

Das von Orbàns Fidez-Partei dominierte Parlament hatte ihm im März das Recht eingeräumt, faktisch unbegrenzt per Dekret zu regieren. Dies hatte Kritik der Opposition, von anderen EU-Staaten und von Nichtregierungsorganisationen ausgelöst, weil diese Ermächtigung als gleichbedeutend mit einer Entmachtung des Parlaments begriffen wurde.

Land SoE
NORM / JA / (JA) / NEIN
SoE
REG / NAT
Entscheidungen INFO LINK
Ungarn NORM NAT 11.3.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
30.3.2020 – LINK
15.5.2020 – LINK

Der ungarischen Regierung wurde von der Opposition und von unabhängigen Beobachtern vorgeworfen, mit Hilfe der zusätzlichen Notstandsbefugnisse ihre Macht missbräuchlich ausweiten zu wollen. Fraglich ist bis heute, inwiefern bereits beschlossene Maßnahmen nach der Beendigung des Ausnahmezustandes tatsächlich wieder zurückgefahren werden. Orbán selbst sparte den Berichten zu Folge indes nicht mit Kritik an seinen Kritikern: Diese mögen sich bei den Ungarn entschuldigen, das eigene Krisenmanagement sei extrem erfolgreich gewesen. Ungarn verzeichnete bislang 3417 nachweislich Infizierte und 442 Tote im Zusammenhang mit Covid-19. 

Eine Neueinordnung Ungarns in der EU-27-Übersicht erfolgt, sobald die angekündigte Aufhebung umgesetzt ist.

 

Pandemie und Ausnahmezustand – Eine Übersicht für die EU-27_2020 (#14)

Ausgangslage

Für einen Überblick über die Gesamtentwicklung siehe die Berichte #1 (14.3.2020) bis #13 (26.4.2020) auf diesem Blog.

Mit Blick auf den Bericht #13 vom 26.4.2020 hat sich eine Änderung für Deutschland ergeben. Zudem dominieren drei Themen die europaweite öffentliche Debatte über den Umgang mit der Corona-Pandemie – Lockerungen, Verschwörungstheorien, Entdemokratisierung. Diese sollen im Folgenden kurz angerissen werden.

In Bayern (REG DE2) ist am 5.5.2020 die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) in Kraft getreten. Wegen der dortigen Anpassungen bei Ausgangs- und Kontaktsperren wurde eine Rückstufung Deutschlands vorgenommen. Deutschland war wegen der Ausrufung des landesweiten Katastrophenfalls in Bayern am 16.3.2020 und der vergleichsweise rigiden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in die Kategorie gelb eingestuft worden. Diese besagt, dass unterhalb der nationalstaatlichen Ebene signifikante Grundrechtsbeschränkungen in Kraft sind. Mit der ab dem 5.5.2020 geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind diese Maßnahmen nun soweit zurückgenommen worden, dass für Deutschland, im Vergleich zu anderen EU-27-Staaten, nicht mehr von einer auch nur teilweisen ausnahmezustandlichen Situation im verfassungsrechtlichen Sinne gesprochen werden kann.

Lockerungen – Große Teile der europäischen öffentlichen Debatte drehen sich um die Fragen des Wie und des Wann von Lockerungen. Dabei ist häufig zu beobachten, dass Regierungen ihre Bürger*innen zu einem verantwortlichen und umsichtigen Umgang miteinander ermahnen. Eine zunehmend größere Rolle spielt zudem die Frage nach der ökonomischen Dimension der Maßnahmen. Lockerungen seien demzufolge auch deswegen geboten, um insbesondere auch kleineren Betrieben (etwa Frisöre, Restaurants, Musikschulen) die Aussicht auf ein Weiterbestehen zu erhalten.

Verschwörungstheorien – Im Zusammenhang mit der Debatte über Lockerungen sind zunehmend auch Demonstrationen und Äußerungen mit verschwörungstheoretischer Grundierung zu beobachten. Neben extremen Positionen der Linken und Rechten machen in Deutschland vermehrt auch Angehörige der Reichsbürgerszene mit Kritik an vermeintlich überzogenen Maßnahmen auf sich aufmerksam. Für besonderes Aufsehen hat in diesem Zusammenhang das Schreiben eines Mitarbeiters des Bundesinnenministeriums gesorgt. Wie am 10.5.2020 in den Medien bekannt wurde, hatte dieser in einem gut 80-seitigen Papier die im Zuge der Pandemie-Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen als überzogen und schädlich kritisiert. Bei Covid-19 handele es um einen “globalen Fehlalarm” und der Staat müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, einer der “größten Fake-News-Produzenten” gewesen zu sein. Das BMI ließ in diesem Zusammenhang verlautbaren, die Äußerungen des Mitarbeiters seien nicht beauftragt oder autorisiert gewesen und würden nicht die Position des BMI widerspiegeln.

Deutlich wird mit diesem exemplarischenProblemfall auch: Der diskursiven Vermittlung, sprich der Legitimierung und Begründung von Maßnahmen kommt in dieser Phase der Krise eine immer wichtigere Bedeutung zu.

Entdemokratisierung – Der Ausbau der Macht des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán geht weiter. Im Zuge der Corona-Pandemie hatte Orbán sich durch das Parlament mit dem sogenannten Coronavirus-Schutzgesetz am 30.3.2020 ermächtigen lassen, künftig unbefristet per Dekret und ohne signifikante Kontrolle regieren zu können. Wie Medien berichten, hat er diese Möglichkeit inzwischen weitreichend genutzt. Der Spiegel verweist auf eine Auswertung des ungarischen Amtsblattes Magyar Közlöny. Seit Beginn der Notstandmaßnahmen sind demnach weitreichende Grundrechtseingriffe in zahlreiche Freiheits- und Justizgrundrechte zu beobachten. Zudem verschieben sich Zuständigkeiten im polizeilichen Bereich. Folgende Erlasse listet das Magazin auf:

  • Zivilprozesse können von Richtern oder auf Antrag der Prozessführer auf unbestimmte Zeit verschoben werden, Strafprozesse von Staatsanwälten.
  • Einstweilige Verfügungen zugunsten von Beklagten bis zu einem rechtskräftigen Urteil müssen nicht verhängt werden.
  • Manche Klagen, etwa auf Entschädigung, sind während des Notstandes nicht zulässig.
  • Die Entscheidung über Anträge von Gefangenen und Personen in U-Haft kann unbefristet aufgeschoben werden.
  • Der Minister für Innovation und Technologie hat das Recht, auf sämtliche verfügbaren Personendaten zuzugreifen.
  • Teile der europäischen Datenschutzverordnung GDPR wurden außer Kraft gesetzt.
  • Die Bestimmungen des Arbeitsrechts können in Verträgen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vollständig außer Kraft gesetzt werden, manche Berufsgruppen können zu 24 Stunden Dienst am Stück verpflichtet werden.
  • Die Armee hat polizeiliche Befugnisse.
  • Die Rechtmäßigkeit staatlicher Beschaffungsmaßnahmen muss erst nachträglich untersucht werden, eine Frist ist dafür nicht vorgesehen.
    EU-Fördergelder können ohne Risikoanalyse oder Vor-Ort-Überprüfung ausgezahlt werden.
  • 140 systemrelevante Unternehmen wurden unter militärische Kontrolle gestellt.

Ob und wann die Maßnahmen, die eigentlich auf die Dauer des Corona-bedingten Ausnahmezustandes beschränkt sind, überhaupt wieder zurückgenommen werden, ist fraglich.

Kurzübersicht (10.5.2020)

Basierend auf der unten stehenden tabellarischen Übersicht (10.5.2020) hier das aktuelle “Ausnahmezustands-Barometer” (#13):

NORM JA (JA) NEIN
1 (+/-0)* 19 (+/-0) 5 (-1) 2 (+1)

Quelle: eigene Zusammenstellung.
* Veränderung gegenüber der Übersicht #13 vom 26.4.2020.

Tabellarische Übersicht (10.5.2020)

Nachstehend die Übersicht über die Verhängung von Ausnahmezuständen oder äquivalenten Maßnahmen (SoE) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in der EU-27_2020:

Land SoE*
NORM / JA / (JA) / NEIN
SoE**
REG / NAT
Entscheidungen
INFO LINK
Belgien JA NAT 12.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Bulgarien JA NAT 13.3.2020 – LINK
Dänemark JA NAT 13.3.2020 – LINK
Deutschland NEIN n/a 16.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
5.5.2020 – LINK
Estland JA NAT 12.3.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
Finnland JA NAT 16.3.2020 – LINK
Frankreich JA NAT 12.3.2020 – LINK
16.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Griechenland (JA) NAT 11.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Irland (JA) NAT 19.3.2020 – LINK
20.3.2020 – LINK
20.3.2020 – LINK
27.3.2020 – LINK
Italien JA NAT 6.3.2020 – LINK
16.3.2020 – LINK
Kroatien (JA) NAT 16.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
Lettland JA NAT 13.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Litauen JA NAT 26.2.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
Luxemburg JA NAT 19.3.2020 – LINK
24.3.2020 – LINK
Malta JA NAT 7.3.2020 – LINK
19.3.2020 – LINK
1.4.2020 – LINK
Niederlande (JA) NAT 12.3.2020 – LINK
24.3.2020 – LINK
Österreich (JA) NAT 15.3.2020 – LINK
Polen JA NAT 13.3.2020 – LINK
Portugal JA NAT 13.3.2020 – LINK
Rumänien JA NAT 16.3.2020 – LINK
Schweden NEIN n/a 18.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
9.4.2020 – LINK
Slowakei JA NAT 12.3.2020 – LINK
Slowenien JA NAT 12.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Spanien JA NAT 14.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
Tschechien JA NAT 12.3.2020 – LINK
Ungarn NORM NAT 11.3.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
30.3.2020 – LINK
Zypern JA NAT 15.3.2020 – LINK

Quelle: eigene Zusammenstellung.
* NORM – Normalisierung i.S. der Verstetigung des Ausnahmezustandes feststellbar; JA – SoE angewendet; (JA) – SoE regional angewendet bzw. SoE-äquivalente Maßnahmen – NEIN – SoE nicht angewendet.
**  REG – regionale Reichweite der Maßnahmen; NAT – nationale Reichweite der Maßnahmen.
*** Benennung – sofern erforderlich – nach NUTS 2006/EU-27.

Erläuterung zur Ermittlung der Informationen

Die vorstehenden Daten wurden über eine Suchanfrage auf google.com ermittelt. Die Suchparameter in englischer Sprache lauteten: “[fill in State name] state of emergency corona”. Immer dann, wenn eine Regierungserklärung über die Verhängung eines SoE-Äquivalents oder entsprechende Berichterstattung gefunden wurde, erfolgte der Eintrag “JA” (landesweit) beziehungsweise “(JA)” (regional) in der Spalte “SoE – JA/(JA)/NEIN”. Die Angabe “NEIN” in der gleichen Spalte bedeutet nicht, dass keine Maßnahmen ergriffen worden sind.

Nächste Aktualisierung

Die vorstehenden Angaben werden sofern erforderlich wieder aktualisiert. Tagesaktuelle Informationen zur Corona-Pandemie bieten die Weltgesundheitsorganisation – WHO und das Robert-Koch-Institut.

Foto (Ausschnitt): Bundespresseamt.