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Ausnahmezustand, 2. Auflage

Cover der 2. Auflage.

Jeder Staat kann in eine Notlage (Staatsnotstand) geraten, in der er – durch Verhängung des Ausnahmezustands – das Recht für eine gewisse Zeit suspendieren muss, um mit aller Macht gegen eine existentielle Bedrohung oder gar seine eigene Vernichtung anzugehen. Carl Schmitt hat diesen Zustand als „kommissarische Diktatur“ bezeichnet. Eine solche Lage tritt dann ein, wenn die von der Verfassung vorgegebene Ordnung in Gefahr ist, zerstört oder zumindest grundlegend beeinträchtigt zu werden. Seit der Veröffentlichung der 1. Auflage hat sich das Thema „Ausnahmezustand“ keineswegs erledigt. Vielmehr scheint sich eine neue Form des „permanenten Ausnahmezustandes“ (Agamben) etabliert zu haben. Dieser Entwicklung wird in den Beiträgen zur 2. Auflage nachgegangen.

Der Band enthält unter anderem auch die aktualisierte Version des Artikels von Matthias Lemke zum Ausnahmezustand in Frankreich. Nachfolgend finden sich die Vorbemerkungen zu “Am Rande der Republik – Revisited”:

“Die Ränder der Republik haben sich verschoben. Nachdem dieser Beitrag im Jahr 2013 erstmalig erschienen ist, stand Frankreich der längste Ausnahmezustand in der Geschichte der V. Republik noch bevor. Jene 719 Tage, vom 13.11.2015 bis zum 31.10.2017, machen eine Neubewertung des état d’urgence notwendig. Insofern ist das Erscheinen der zweiten Auflage dieses Bandes eine außerordentlich begrüßenswerte – und gegenwartsdiagnostisch komme ich nicht umhin festzustellen: politisch notwendige – Gelegenheit, die Praxis der kriseninduzierten Expansion der Exekutivkompetenzen im Lichte dessen, was ich an anderer Stelle als Normalisierung des Ausnahmezustandes bezeichnet habe, erneut zu untersuchen.

Im vorliegenden Beitrag konzentriere ich mich auf zwei Dimensionen des Ausnahmezustands in Frankreich: einerseits die Darstellung seiner verfassungsmäßigen Grundlagen, andererseits die Analyse der diskursiven Praktiken, die in der politischen Öffentlichkeit bei seiner Anwendung zum Tragen gekommen sind. Im Vergleich zur ersten Version dieses Beitrages habe ich – neben kleineren Änderung und Korrekturen – zwei bedeutendere Ergänzungen vorgenommen. Ich habe die Definition von Ausnahmezustand präzisiert und eine Analyse der Plausibilisierungspraktiken jener 719 Tage eingefügt, die in Frankreich zuletzt in eine schleichende Normalisierung ausnahmezustandlicher Praktiken gemündet sind.”

Voigt, Rüdiger (Hg.) (2019), Ausnahmezustand. Carl Schmitts Lehre von der kommissarischen Diktatur. 2., aktualisierte Auflage, Baden-Baden: Nomos, 307 S., Broschiert, ISBN 978-3-8487-5705-3, € 39,-.

Ausnahmezustand (Staatsverständnisse Bd. 57) – 2. Auflage

Der von Rüdiger Voigt herausgegebene Band Ausnahmezustand. Carl Schmitts Lehre von der kommissarischen Diktatur geht in die 2. Auflage. Die erste Auflage war 2013 erschienen. Zwischen dem Termin der Erstveröffentlichung und heute liegt der mit 719 Tagen längste Ausnahmezustand, den Frankreich bislang erlebt hat. Dementsprechend gibt es zu meinem Beitrag “Am Rande der Republik. Ausnahmezustände und Dekolonisierungskonflikte in der V. Französischen Republik” einen nicht unerheblichen Überarbeitungsbedarf. Hierzu folgende, noch unverbindliche Vorüberlegungen aus dem Manuskript zur 2. Auflage:

“Die Ränder der Republik haben sich verschoben. Als dieser Beitrag im Jahr 2013 erstmalig erschienen war, stand Frankreich der längste Ausnahmezustand in der Geschichte der V. Republik noch bevor. Jene 719 Tage, vom 13.11.2015 bis zum 31.10.2017[1], machen eine Neubewertung des état d’urgencenotwendig. Insofern ist das Erscheinen der zweiten Auflage dieses Bandes eine außerordentlich begrüßenswerte – und gegenwartsdiagnostisch komme ich nicht umhin festzustellen: politisch notwendige – Gelegenheit, die Praxis der kriseninduzierten Expansion der Exekutivkompetenzen im Lichte dessen, was ich an anderer Stelle[2] als Normalisierung des Ausnahmezustandes bezeichnet habe, erneut zu untersuchen.[3]

Im vorliegenden Beitrag konzentriere ich mich auf zwei Dimensionen des Ausnahmezustands in Frankreich: einerseits die Darstellung seiner verfassungsmäßigen Grundlagen, andererseits die Analyse der diskursiven Praktiken, die in der politischen Öffentlichkeit bei seiner Anwendung zum Tragen gekommen sind. Im Vergleich zur ersten Version dieses Beitrages habe ich – neben kleineren Änderung und Korrekturen – zwei bedeutendere Ergänzungen vorgenommen. Ich habe die Definition von Ausnahmezustand präzisiert und eine Analyse der Plausibilisierungspraktiken jener 719 Tage eingefügt, die in Frankreich zuletzt in eine schleichende Normalisierung ausnahmezustandlicher Praktiken gemündet sind.”

Der geplante Titel des Aufsatzes lautet: “Am Rande der Republik – Revisited. Ausnahmezustände und Dekolonisierungskonflikte und die Behauptung existenzieller Äußerlichkeit in der V. Französischen Republik”. Sobald der Band erschienen ist, wird hier nachberichtet.


[1]     Vgl. Lemke 2017, 246-256; Mbongo 2017, Jobard 2018.

[2]     Vgl. Lemke 2018b. Die Frage, wie eine kritische, internationale vergleichende Analyse der Plausibilisierungspraktiken und Normalisierungstendenzen des Ausnahmezustandes inhaltlich und methodologisch aussehen kann, nach wie vor nicht hinreichend beantwortet. Dementsprechend fehlt es an einschlägigen, interdisziplinär angelegten Studien.

[3]     Frankreich ist hierfür ein idealer Forschungsgegenstand. Denn es hat unter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht bloß eine punktuelle – wie das etwa auch in Spanien oder in Großbritannien der Fall war –, sondern eine langfristige, wiederholte Anwendung des Ausnahmezustands erlebt. Trotz einer knapp zweijährigen Phase des Ausnahmezustandes ist die Republik – wie ich erläutern werde – in ihrem demokratisch-rechtsstaatlichen Bestand letztlich weitgehend intakt geblieben. Anders stellt sich der Fall in der Türkei dar, wo nach einem gescheiterten Militärputsch vom 15. auf den 16.7.2016 eine tiefgreifende Verfassungsänderung durchgesetzt wurde, die Präsident Erdogan einen signifikanten Zuwachs an Kompetenzen eingebracht hat. Warum es in der Türkei im Ausnahmezustand zu einer autokratischen Wende gekommen ist, in Frankreich aber nicht, ist eine überaus relevante Frage, die in der gegenwärtigen Ausnahmezustandsforschung noch nicht hinreichend adressiert worden ist.