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Ausnahmezustand in Chile

Ausriß aus der Homepage von Bloomberg.

Wie mehrere Medien in den letzten Tagen berichteten, hat die chilenische Regierung den Ausnahmezustand ausgerufen. Zum ersten Mal seit dem Ende der Diktatur Augusto Pinochets gelten seit dem 18. Oktober erweiterte Befugnisse der Exekutive in der Hauptstadt sowie in vier weiteren Regionen des Landes. Die Maßnahmen gelten zunächst für fünfzehn Tage und können – laut Artikel 42 Abs. 1 der Chilenischen Verfassung – im Bedarfsfall um weitere fünfzehn Tage verlängert werden.

In Artikel 39 finden sich die Gründe, die für die Ausrufung eines Ausnahmezustandes einschlägig sind:

“The exercise of the rights and guarantees which the Constitution assures to all persons can only be affected during the following situations of exception: external or internal war, internal commotion, [and] public emergency and [public] calamity, when the normal course of the institutions of the State are gravely affected.”

Der Präsident Chiles, Sebastian Piñera, verteidigte die Maßnahmen seiner Regierung, indem er darauf hinwies, dass “die Demokratie […] nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, [habe] sich zu verteidigen.” Der Staat müsse aller Mittel bedienen können, die die Verfassung im Abschnitt “States of Constitutional Exception” in den Artikeln 39 bis 45 vorhalte. Denn diese seien dazu gedacht, diejenigen “zu bekämpfen, die sie [gemeint ist die chilenische Demokratie] zerstören wollen.” Dazu ist es aber auch erforderlich, die Ereignisse entsprechend der Vorgaben der Verfassung als zumindest bürgerkriegsähnlich darzustellen und ihnen die Qualität als politischer Protest abzusprechen.

Im Rückgriff auf ein klassisches Plausibilisierungsmotiv bei der Verhängung von Ausnahmezuständen – das der Freund-Feind-Unterscheidung – spitze Piñera dementsprechend die Qualität der Auseinandersetzung zu: “Wir befinden uns im Krieg gegen einen mächtigen, unversöhnlichen Feind”. Indem er die Gegenseite als einen Gegner darstellt, der zum bedingungs- und grenzenlosen Einsatz von Gewalt und Kriminalität bereit sei, rechtfertigt er die Maßnahmen durch die Projektion der Ursache des Ausnahmezustandes auf eine außerhalb der Gesellschaft stehende Gruppe.

Ausriß aus der Homepage der Chilenischen Regierung.

Ein solches Vorgehen verweist in der Regel auf eine allseitige Verhärtung der Fronten. Und in der Tat hat die Regierung zwischenzeitlich den Ausnahmezustand sowie die nächtliche Ausgangssperre auf alle größeren Städte des Landes sowie weitere Provinzen ausgeweitet, wie sie auf ihrer offiziellen Seite bekannt gab. Begründet wurde diese Ausweitung mit weiterhin anhaltenden “ernsten und wiederholten Angriffen” auf die öffentlichen Verkehrsinfrastrukturen insbesondere in Santiago de Chile.

Klobürste

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Klobürste als Streetart-Objekt am Schulterblatt im Hamburger Schanzenviertel.

Während der Einrichtung der Hamburger Gefahrengebiete im Zeitraum von Ende Dezember 2013 bis Mitte Januar 2014 wurde sie zur Ikone des Protests: die Klobürste. Daniel Becker geht in seinem Beitrag der Frage nach, wie die Bürste als “Zepter des demokratischen Widerstands” zum Symbol politischer Mobilisierung von unten geworden ist. Sie sei bei aller Vielschichtigkeit der Symbolik, so Becker, insbesondere als “Abgrenzung zu einer als pedantisch verstandenen Obrigkeit” zu verstehen. Aus Sicht der Demonstranten sei es nicht hinnehmbar, dass aufgrund politischer Proteste der Ausnahmezustand über ganze Stadtteile verhängt werde, eine Haltung, der sich im Übrigen das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 13.1.2014 angeschlossen hat. Die Nachbereitung der Maßnahmen indes meint es mit der Klobürste nicht gut: die polizeiliche Auflistung der beschlagnahmten Gegenstände vermerkt lediglich eine “unbekannte Anzahl”.

Foto: Doris Antony – CC-BY-SA 3.0.