Wie mehrere Medien in den letzten Tagen berichteten, hat die chilenische Regierung den Ausnahmezustand ausgerufen. Zum ersten Mal seit dem Ende der Diktatur Augusto Pinochets gelten seit dem 18. Oktober erweiterte Befugnisse der Exekutive in der Hauptstadt sowie in vier weiteren Regionen des Landes. Die Maßnahmen gelten zunächst für fünfzehn Tage und können – laut Artikel 42 Abs. 1 der Chilenischen Verfassung – im Bedarfsfall um weitere fünfzehn Tage verlängert werden.
In Artikel 39 finden sich die Gründe, die für die Ausrufung eines Ausnahmezustandes einschlägig sind:
“The exercise of the rights and guarantees which the Constitution assures to all persons can only be affected during the following situations of exception: external or internal war, internal commotion, [and] public emergency and [public] calamity, when the normal course of the institutions of the State are gravely affected.”
Der Präsident Chiles, Sebastian Piñera, verteidigte die Maßnahmen seiner Regierung, indem er darauf hinwies, dass “die Demokratie […] nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, [habe] sich zu verteidigen.” Der Staat müsse aller Mittel bedienen können, die die Verfassung im Abschnitt “States of Constitutional Exception” in den Artikeln 39 bis 45 vorhalte. Denn diese seien dazu gedacht, diejenigen “zu bekämpfen, die sie [gemeint ist die chilenische Demokratie] zerstören wollen.” Dazu ist es aber auch erforderlich, die Ereignisse entsprechend der Vorgaben der Verfassung als zumindest bürgerkriegsähnlich darzustellen und ihnen die Qualität als politischer Protest abzusprechen.
Im Rückgriff auf ein klassisches Plausibilisierungsmotiv bei der Verhängung von Ausnahmezuständen – das der Freund-Feind-Unterscheidung – spitze Piñera dementsprechend die Qualität der Auseinandersetzung zu: “Wir befinden uns im Krieg gegen einen mächtigen, unversöhnlichen Feind”. Indem er die Gegenseite als einen Gegner darstellt, der zum bedingungs- und grenzenlosen Einsatz von Gewalt und Kriminalität bereit sei, rechtfertigt er die Maßnahmen durch die Projektion der Ursache des Ausnahmezustandes auf eine außerhalb der Gesellschaft stehende Gruppe.
Ein solches Vorgehen verweist in der Regel auf eine allseitige Verhärtung der Fronten. Und in der Tat hat die Regierung zwischenzeitlich den Ausnahmezustand sowie die nächtliche Ausgangssperre auf alle größeren Städte des Landes sowie weitere Provinzen ausgeweitet, wie sie auf ihrer offiziellen Seite bekannt gab. Begründet wurde diese Ausweitung mit weiterhin anhaltenden “ernsten und wiederholten Angriffen” auf die öffentlichen Verkehrsinfrastrukturen insbesondere in Santiago de Chile.