Vortrag: “La démocratie et la pandémie”

Am 21. und 22. Oktober findet die zweite Ausgabe der “Journées Franco-Allemandes des MSH du Grand Est” in Metz statt. Gegenstand der zweitägigen Veranstaltung an der Maison des Sciences de l’Homme – Lorraine ist die “Crise de la Covid – Bilan et perspectives. Un regard croisé Franco-Allemand”.

Am 21. Oktober halte ich eine der Keynote-Speeches zum Thema “La démocratie et la pandémie – la France et l’Allemagne dans l’état d’urgence sanitaire”. Der Vortrag findet in deutscher Sprache statt und wird simultan ins Französische übersetzt. Das Vortragsmanuskript wird hier zu Beginn der Veranstaltung zum Download angeboten.

Das vollständige Programm kann hier eingesehen werden. Die Veranstaltung wird live auf YouTube gestreamt.

“Corona-Politik: Über die Grenzen der Freiheit in der Krise”

Foto: (c) Westdeutsche Allgemeine Zeitung.

In der zurückliegenden Woche sprach ich mit Sinan Sat von der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Funke Medien) über die aktuelle Corona-Politik, den Freiheitsbegriff des Grundgesetzes und mein aktuelles Buch.

Freiheit in der Republik, so eine Überlegung, kann nie bedeuten, jederzeit alles tun zu können, wonach einem gerade ist. Denn die Republik – die gemeinsame Sache – setzt der eigenen Freiheit dort Grenzen, wo die Freiheit der anderen beginnt. Freiheit, so wird angesichts der sogenannten ‘Querdenken’-Proteste immer wieder zu betonen sein, ist notwendig Freiheit in Gemeinschaft.

Diesen Zusammenhang immer wieder neu zu erklären, wie auch ein gemeinsames Ziel im Umgang mit der Pandemie zu formulieren und für dessen gemeinsame Erreichung zu werben, ist Sache der Politik. Das ganze Gespräch gibt es vorab online hier (Bezahlschranke).

Epidemische Lage in NRW festgestellt

Plenarsaal des Landtages in Düsseldorf. Foto: Bildarchiv des Landtages.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in seiner heutigen Sitzung auf Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen erneut die epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt. Diese gilt zunächst für die Dauer von zwei Monaten. Grundlage für diese Entscheidung ist das erst Anfan April diesen Jahres erlassene Epidemiegesetz. In §11 Abs. 1 heißt es dort:

(1) Eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein-Westfalen liegt vor, wenn der Landtag aufgrund der Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit im Land eine epidemische Lage feststellt, die die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen oder wesentlichen Teilen hiervon zu gefährden droht. Im Falle einer Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite gilt diese für zwei Monate; sie kann bei Fortbestehen ihrer Voraussetzungen um jeweils zwei Monate durch den Landtag verlängert werden. Der Landtag hebt die von ihm getroffene Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. […]

In der Aussprache im Landtag begründete Ministerpräsident Armin Laschet dieses Vorgehen mit den weiterhin steigenden Infektionszahlen. Auch die Belegung von Intensivbetten in den Krankenhäusern des Landes mit Covid19-Patienten hätte sich binnen zehn Tagen mehr als verdoppelt. Nur wenn im November Kontakte radikal eingeschränkt würden, sei eine Senkung der Zahlen unter den kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen zu erreichen. Der November, so Laschet, müsse ein “Monat der Entschleunigung” werden. Dies, so seine Überzeugung, werde nur gelingen, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Maßnahmen mittrügen.

Die Opposition indes warf der Landesregierung Untätigkeit und Versäumnisse vor. Die jetzt zu verzeichnende Zuspitzung der Lage sei auf mangelhaftes Krisenmanagement zurückzuführen. Für die SPD stellte Fraktionschef Thomas Kutschaty fest, dass sich die Landesregierung gerade in den Sommermonaten zu sehr auf Lockerungen der pandemiebedingten Maßnahmen konzentriert und die rechtzeitige Vorbereitung auf die zu erwartende Zunahme von Erkrankungen versäumt habe. Auch kritisierte er die mangelhafte Informationspolitik der Landesregierung. Diese habe den Landtag zum letzten Mal vor vier Monaten in Sachen Corona unterrichtet. Insbesondere der letztgenannte Punkt ist aus demokratietheoretischer Sicht von besonderem Belang. Denn die Konstruktion der deutschen Notstandsgesetze – zu denen ich auch das Epidemiegesetz in NRW zählen möchte – verlangt grundsätzlich nach einer starken Einbindung des Parlaments. Dies allerdings setzt eine umfassende Informiertheit voraus.

Durch die Feststellung einer epidemischen Lage landesweiter Tragweite durch den Landtag wird die Landesregierung nach §11 Abs. 2 des Epidemiegesetzes ermächtigt, über das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium Anordnungen zu erlassen:

(2) Ist eine epidemische Lage gemäß Absatz 1 festgestellt, ist das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium befugt, Anordnungen nach den nachfolgenden §§ 12 bis 14 zu treffen.

Diese Anordnungen ermöglichen verschiedene Grundrechtseingriffe und erstrecken sich auf die Organisation des Krankenhauswesens, über Melde- und Mitwirkungspflichten der Krankenhausbetreiber, Nachforschungsmöglichkeiten von Gesundheitsämtern bis hin zur Verfügbarmachung medizinischer oder sonstwie im Zuge der Pandemiebekämpfung erforderlicher Produkte. Eine im ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Möglichkeit zur Dienstverpflichtung medizinischen Personals war im April am Widerstand der Opposition gescheitert.

Mehr Föderalismus wagen?

Logo der Spanischen Regierung.

Spanien geht in anderen Alarmzustand

Wie Medien berichten, steht Spanien angesichts weiter steigender Infektionszahlen vor einem erneuten nationalen Alarmzustand. Am heutigen Sonntag (25.10.) hat der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez mitgeteilt, wie schon im Frühjahr erneut Grundrechte aller Bürger*innen einschränken zu müssen.

“Die Wirklichkeit ist, das Europa und Spanien in einer zweiten Welle der Pandemie versunken sind.” – Pedro Sánchez

Er begründet dies mit der dramatischen Verschärfung der coronabedingten Lage in Spanien. Diese habe sich dramatisch verschärft, weswegen das Ziel der nunmehr ergriffenen Maßnahmen darin bestehe, die zweite Welle der Virusausbreitung einzudämmen. Konkret handelt es sich um eine nächtliche Ausgangssperre, die ab heute Abend und für die kommenden zwei Wochen in der Zeit von 23:00 bis 06:00 gelten wird. Sánchez kündigte zudem an, dass er sich um die Zustimmung des Parlaments bemühen werde, um den nationalen Alarmzustand bis März 2021 verlängern zu können. 

Bei der heute in Kraft getretenen Verhängung des Alarmzustandes in ganz Spanien hat die Zentralregierung in Madrid gezielt den Austausch mit den Regionalpräsidenten gesucht. Diesen wurde eine breite Mitbestimmung hinsichtlich getroffener und kommender Maßnahmen zugesichert. So können etwa die Kanarischen Inseln abweichende Zeiten für die Ausgangssperre verhängen. Aber auch darüber hinaus wird die Zentralregierung versuchen, Maßnahmen in Absprache mit den Regionen und entsprechend der jeweiligen lokalen oder regionalen Bedürfnisse festzulegen. Das Besondere an dieser zweiten Phase des Alarmzustands bestünde damit in einer stärkeren Dezentralisierung des Ausnahmezustandes.

Ausnahmezustand in der Weltgesellschaft

Sind wir auf dem Weg in die globale Coronakratie?

Unser aller Leben, unser aller Alltag ist derzeit anders als gewohnt. Welt­politisch haben sich seit Anfang 2020 infolge der Ausbreitung des Corona­virus die Ereignisse überschlagen. Die Ausrufung des globalen Gesundheits­notstands durch die Weltgesundheits­organisation am 30. Januar löste eine in jüngerer Vergangenheit beispiellose Kette von Reaktionen aus. Reaktio­nen, die angesichts eines weltweit identischen, akuten Krisenszenarios paradoxerweise eine Entwicklung zu verstärken scheinen, die sich zuvor schon auf vielfältige Art und Weise – America first, Brexit – angekündigt hatte. Nationale Insellösungen genie­ßen offenbar den Vorzug vor multi­lateralen, kooperativen Ansätzen.

Bereits im April 2020 hatten, so die Zählung von Christian Bjørnskov und Stefan Voigt, knapp einhundert Staaten in Reaktion auf Ausbrüche von Covid­19­-Erkrankungen einen Aus­nahmezustand verhängt. Vielfach, etwa in Deutsch­ land und Frankreich, wurden die rechtlichen Grundla­ gen für einen pandemiebedingen Ausnahmezustand erst geschaffen, so zum Beispiel mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes oder der Einführung des État d’urgence sanitaire. Mit diesem coronakra­tischen Reflex haben sie deutlich gemacht, welcher Bedarf angesichts einer globalen Krise derzeit offen­bar politisch wie gesellschaftlich vorherrschend ist: der nach starker, nationalstaatlicher Führung.

Das Motto der Akti­visten von Fridays for Future auf einem Bau­zaun in Münster soll – auch – daran erinnern, den Klimaschutz in Zeiten der Coronakrise nicht zu vergessen.

Doch so sehr dieser entschiedene Griff zu erweiterten Kompetenzen die ungebrochene Handlungsfähigkeit der Regierung unterstreichen und fördern soll, signalisiert er auch Hilflosigkeit. Denn die Verhängung des Ausnahme­zustands reagiert auf eine als mangelhaft wahrgenom­mene Regelungskompetenz, wie auch auf das gesell­schaftliche Symptom von Angst und Unsicherheit.

Eine konkrete Anleitung zum Umgang mit der Coro­na-­Pandemie, dafür sprechen gerade auch die oben genannten Gesetzesnovellen, bietet der Ausnahme­ zustand jedoch nicht. Starke Führung als Symbolpoli­tik, so steht zu befürchten, ist eine Scheinlösung, die schlimmstenfalls nicht nur Corona nicht in den Griff bekommt, sondern die ihrerseits Folgeprobleme er­zeugt. Diese Probleme werden bereits heute sichtbar, und sie sind häufig eng miteinander verwoben.

Einschränkung von Freiheitsrechten

Deutlich wird das etwa in rechtlicher Hinsicht. Regie­rungen etablierter Demokratien haben im coronabe­dingten Ausnahmezustand die Freiheitsrechte ihrer Bevölkerungen eingeschränkt. Neben Grenzschlie­ßungen nahezu überall auf der Welt und dem damit einhergehenden Einbrechen internationaler Mobilität waren gerade in Europa Ausgangs-­ und Kontaktsperren in bislang ungekanntem Ausmaß zu beobachten. Hinzu kamen, besonders in der Frühphase der Pande­miebekämpfung, Eingriffe in das Recht auf Versamm­lungsfreiheit.

Diese Grundrechtseingriffe verdeutlichen exempla­risch die überaus prekäre Verfassung der derzeitigen „Krisendemokratie“, wie Tamara Ehs die demokra­tische Konstellation in Corona­-Zeiten mit Blick auf Österreich beschrieben hat. In der Krisendemokratie mündet die für offene Gesellschaften permanent erforderliche Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit in ein Dilemma.

Die akute Unkalkulierbarkeit der Pandemie lässt noch so gravierende Eingriffe in die Grundrechte plausibel, ja sogar geboten erscheinen. Die zweite Säule des Rechts, sein Zweck, nämlich die Freiheit, droht damit systematisch ins Hintertreffen zu geraten. Wie wird sich Corona langfristig auf das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit auswirken?

Erosion etablierter Gewissheiten und Prozesse

Eine solche Entwicklung, wonach in der Pandemie etablierte Gewissheiten und Prozesse zu erodie­ren beginnen, deutet sich auch auf der Ebene der politischen Öffentlichkeit an. Denn insbesondere die Demokratie, aber auch andere Typen politischer Systeme erschöpfen sich nicht bloß im positiven Recht. Vielmehr bedürfen sie verschiedenartiger Kom­munikations-­ und Austauschprozesse, um kollektiv verbindliche Entscheidungen vorbereiten, legitimieren und treffen zu können.

Häufig lassen sich in der politischen Öffentlichkeit, die unter anderem in Form von Social­ Media­-Anwendungen tatsächlich einen weltumspannenden Cha­rakter angenommen hat, neben lösungsorientierten Debatten auf Faktenbasis Diskurse beobachten, die sich von einer wissenschaftsbasierten Faktenlage entfernt, wenn nicht gar entfremdet haben.

So tritt insbesondere in besonders stark vom Coro­navirus betroffenen Staaten eine Interpretation der Krise auf, die mit dem Begriff der Verharmlosung nur annähernd beschrieben ist. Coronaleugnung wäre die treffendere Bezeichnung für eine kommunikative Stra­tegie, die in Ländern wie Großbritannien, den USA, in Russland, der Türkei aber auch in Brasilien bis in höchs­te Regierungskreise hinein zu beobachten ist, und die sich nicht nur in der Negierung der Pandemielage und ihrer Gefährlichkeit, sondern zudem noch in der Diskre­ditierung wissenschaftlicher Expertise ausdrückt.

Insbesondere populistisch und/oder autoritär geführte Staaten bedienen das ausgeprägte Führungsbedürf­nis in der Krise, aber auch offene demokratische Ge­sellschaften sind hiervor keineswegs gefeit. Wie weit werden Corona­Leugnung und Wissenschaftsdiskreditierung gehen und welche mittel­- bis langfristigen Folgen werden sie zeitigen?

Komplexitäts- und Kontingenzreduktion durch Verschwörungstheorien

Anhand der offensiv betriebenen Leugnung von Corona lässt sich schon jetzt die Tendenz beobachten, Orientierungswissen in dramatischen Krisen­ und Umbruchssituationen durch möglichst einfache Ursache­-Wirkungs­Zusammenhänge zu ermöglichen. Bedient wird dieser Bedarf an Komplexitäts-­ und Kontingenzreduktion durch Verschwörungstheorien, die, wie der Tübinger Amerikanist Michael Butter eindrucksvoll gezeigt hat, nichts dem Zufall überlassen und alles mit allem verbinden.

Dieser Mechanismus funktioniert während der Corona­-Pandemie erstaunlich gut. In Deutschland lassen sich im Umfeld sogenannter Hygienedemos klassische Elemente einer Verschwörungstheorie, von der steuernden Elite (die Politik, Bill Gates) bis hin zur gezielten Ausübung von Herrschafts­ und Kontrollinteressen (Zwangsimpfung) im Verbund mit antisemitischen Motiven wiederfinden.

Auch wenn nicht alle Proteste gegen Corona-­Maßnah­men des Staates dem extremistischen oder verschwörungstheoretischen Spektrum zuzuordnen oder sonst wie illegitim sind, so treten doch gehäuft strategische Kooperationen von Gruppen hervor, die miteinander lediglich im Aspekt der Ablehnung des bestehenden Systems übereinstimmen. Angefangen von sogenannten Reichsbürgern, über diverse Strömungen von Verschwörungstheorien bis hin zu Angehörigen der politischen Rechten oder extremen Rechten – sie alle erblicken in der krisenbedingten Orientierungslosigkeit eine Chance, gemeinsam im Fahrwasser der Corona­-Pandemie Verunsicherung zu schüren und ihre je eigene politische Agenda durchzusetzen.

Das ist in zweierlei Hinsicht problematisch: Selbst wenn diese Positionen mitunter so abwegig sind, dass sie kaum mehrheitsfähig sein werden, so wirken sie sich dennoch durch die Politisierung von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Alltag aus. Etwa dann, wenn die Verpflichtung zum Tragen einer Mund­-Nase-­Bedeckung kategorisch abgelehnt und umgangen wird, obschon sie derzeit im wissenschaftlichen Konsens als sinnvoll zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr erachtet wird. Schlimmstenfalls werden so Eindämmungsversuche hintertrieben, sodass im Falle des Anstiegs von Infektionszahlen wiederum drastische Einschränkungen des Alltages zu befürchten sind. Dies wiederum führt zu mehr Verunsicherung, Stress, Angst und könnte in der Folge in einem weiteren Voranschreiten der Polarisierung in den betroffenen Gesellschaften münden.

Einschränkungen des alltäglichen Lebens

In Zeiten der Corona­Pandemie gelten viele eingeübte Routinen nicht mehr. Umleitungsschild in Montréal.

Einschränkungen des alltäglichen Lebens wirken sich – auch das scheint sich aktuell als Zwischenbefund der Corona­-Pandemie anzudeuten – bei den Men­schen besonders gravierend aus, die ohnehin schon unter sozial prekären Bedingungen leben. Neben die kommunikative Dimension von Polarisierung tritt somit noch eine materielle. Seien es Alleinerziehende in westlichen Gesellschaften oder Wanderarbeiter etwa in Indien oder China – sie alle werden von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ungleich härter getroffen als andere Bevölkerungsschichten.

Wegen des tendenziell erhöhten Armutsrisikos haben es Alleinerziehende in westlichen Gesellschaften schwerer, alternative Modelle zur Kinderbetreuung zu finanzieren. Zudem können sie, wenn sie im Dienstleistungssektor oder im produzierenden Gewerbe beschäftigt sind, häufig nicht auf die Option Homeoffice ausweichen. Wanderarbeiter scheitern ökonomisch schon an Ausgangssperren, die ihnen die Beschäftigungs­ und damit die Möglichkeit (um nicht zu sagen: die schiere Notwendigkeit) des kontinuierlichen Erwerbs von Einkommen nehmen.

Corona erweist sich damit zwar immer noch als der große Gleichmacher, weil alle am Virus erkranken können. Das ist grundsätzlich richtig. Aber weil die Ressourcen zum individuellen Umgang mit Maßnahmen, die der Pandemiebekämpfung dienen, ungleich verteilt sind, potenziert Corona bestehende soziale und ökonomische Ungleichheiten – und ist in diesem Sinne Ungleichmacher. Auch auf diesen Katalysatoreffekt von Corona haben Gesellschaften, haben Regierungen, ob im Ausnahmezustand oder nicht, bislang keine überzeugende Antwort gefunden.

Globale Coronakratie?

Wo also steht die Welt angesichts der nach wie vor grassierenden Pandemie? Wenn sich die hier skizzierten Entwicklungen fortsetzen, ist das dann der Beginn einer globalen Coronakratie? Stehen wir damit also vor einer Wende, weg von der multilatera­len Kooperation, hin zur Renationalisierung? Werden wir immer mehr national beschränkte, autoritäre, einander im Wettbewerb überbietende Regierungen im Ausnahmezustand beobachten, die keinen diskursiven Konsens mehr erzeugen und soziale Ungleichheiten noch weiter vertiefen? Stehen wir vor einer globalen Welle der Entdemokratisierung?

So pauschal formuliert, lassen sich all diese Fragen derzeit nur verneinen. Denn die weltweit zu beobachtenden Reaktionen auf die Corona­-Pandemie sind wegen ihrer weit überwiegenden Verlagerung in einen nationalen Referenzrahmen und ihrer mitunter schnellen Anpassungen insgesamt zu heterogen und zu widersprüchlich, um daraus einen allgemeinen Trend abzuleiten.

Allerdings muss auch klar sein, dass die Entwicklungen um Corona in ihren vielfältigen, miteinander verwobenen Dimensionen – rechtlich, politisch, gesellschaftlich, ökonomisch – zu dynamisch, zu offen sind, als dass ein Versagen der Maßnahmen im globalen Gesundheitsnotstand ausgeschlossen wäre. Statt angesichts bestehender Wissenslücken auf Prognosen zu setzen, gilt es, klassische sozial­ wie geisteswissenschaftliche Kompetenzen in den Vordergrund zu stellen: beobachten, sortieren, einordnen, erklären. Unter Corona­-Bedingungen allerdings in globalem Maßstab und in Echtzeit.


Der vorstehende Text erscheint in der Ausgabe 2/2020 von Weltweit vor Ort, dem Magazin der Max-Weber-Stiftung.

Krisendemokratie

Cover “Krisendemokratie” von Tamara Ehs.

Jedes Land, das in den vergangenen Monaten mit dem Ausbruch des Corona-Virus konfrontiert war, hat die Lage für sich anders interpretiert. Entsprechend der jeweiligen nationalen Situationen haben Regierungen weltweit eigene Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Im Juli 2020 erscheint im Mandelbaum Verlag, Wien / Berlin, der neue Band von Tamara Ehs zum österreichischen Umgang mit der Corona-Pandemie. Die sieben Lektionen aus der Corona-Krise, wie der Untertitel des Bandes lautet, sind dabei nicht nur für Österreich, sondern für demokratisches Regieren in Krisensituationen insgesamt von Bedeutung.

Der Ankündigungstext des Verlages:

“Demokratie ist systemrelevant! Die Akutphase der Coronakrise ermöglichte wie ein Brennglas den Blick auf die Stärken und Schwächen der österreichischen Demokratie. Jene Bereiche, in denen das politische System schon in Normalzeiten holprig lief, gerieten in der Krise zum Stolperstein. Beherrschen zudem Parteien und Politiker*innen das Geschehen, die der autoritären Versuchung ohnehin nicht abgeneigt sind, besteht eine Gefahr für das demokratische Zusammenleben, die über den Anlassfall hinausgeht.
Die Politikwissenschafterin Tamara Ehs erörtert in ihrem Essay in sieben Lektionen, was wir beim nächsten Mal besser machen müssen. Denn das nächste Mal kommt bestimmt. Sei es abermals eine virusverursachte Pandemie, ein terroristischer Anschlag oder – und am wahrscheinlichsten – ein Klimanotstand. Umso wichtiger ist es, eine krisenfeste Demokratie zu etablieren und die Sicherstellung ihrer sozialen Grundlagen noch mehr als bisher zur Daseinsvorsorge zählen.”

Tamara Ehs, Krisendemokratie. Sieben Lektionen aus der Coronakrise, Wien / Berlin: Mandelbaum Verlag. 12.00 €, ca. 96 Seiten, ISBN 978385476-893-7, erscheint im Juli 2020.

Pandemie und Ausnahmezustand – Eine Übersicht für die EU-27_2020 (#14)

Ausgangslage

Für einen Überblick über die Gesamtentwicklung siehe die Berichte #1 (14.3.2020) bis #13 (26.4.2020) auf diesem Blog.

Mit Blick auf den Bericht #13 vom 26.4.2020 hat sich eine Änderung für Deutschland ergeben. Zudem dominieren drei Themen die europaweite öffentliche Debatte über den Umgang mit der Corona-Pandemie – Lockerungen, Verschwörungstheorien, Entdemokratisierung. Diese sollen im Folgenden kurz angerissen werden.

In Bayern (REG DE2) ist am 5.5.2020 die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) in Kraft getreten. Wegen der dortigen Anpassungen bei Ausgangs- und Kontaktsperren wurde eine Rückstufung Deutschlands vorgenommen. Deutschland war wegen der Ausrufung des landesweiten Katastrophenfalls in Bayern am 16.3.2020 und der vergleichsweise rigiden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in die Kategorie gelb eingestuft worden. Diese besagt, dass unterhalb der nationalstaatlichen Ebene signifikante Grundrechtsbeschränkungen in Kraft sind. Mit der ab dem 5.5.2020 geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind diese Maßnahmen nun soweit zurückgenommen worden, dass für Deutschland, im Vergleich zu anderen EU-27-Staaten, nicht mehr von einer auch nur teilweisen ausnahmezustandlichen Situation im verfassungsrechtlichen Sinne gesprochen werden kann.

Lockerungen – Große Teile der europäischen öffentlichen Debatte drehen sich um die Fragen des Wie und des Wann von Lockerungen. Dabei ist häufig zu beobachten, dass Regierungen ihre Bürger*innen zu einem verantwortlichen und umsichtigen Umgang miteinander ermahnen. Eine zunehmend größere Rolle spielt zudem die Frage nach der ökonomischen Dimension der Maßnahmen. Lockerungen seien demzufolge auch deswegen geboten, um insbesondere auch kleineren Betrieben (etwa Frisöre, Restaurants, Musikschulen) die Aussicht auf ein Weiterbestehen zu erhalten.

Verschwörungstheorien – Im Zusammenhang mit der Debatte über Lockerungen sind zunehmend auch Demonstrationen und Äußerungen mit verschwörungstheoretischer Grundierung zu beobachten. Neben extremen Positionen der Linken und Rechten machen in Deutschland vermehrt auch Angehörige der Reichsbürgerszene mit Kritik an vermeintlich überzogenen Maßnahmen auf sich aufmerksam. Für besonderes Aufsehen hat in diesem Zusammenhang das Schreiben eines Mitarbeiters des Bundesinnenministeriums gesorgt. Wie am 10.5.2020 in den Medien bekannt wurde, hatte dieser in einem gut 80-seitigen Papier die im Zuge der Pandemie-Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen als überzogen und schädlich kritisiert. Bei Covid-19 handele es um einen “globalen Fehlalarm” und der Staat müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, einer der “größten Fake-News-Produzenten” gewesen zu sein. Das BMI ließ in diesem Zusammenhang verlautbaren, die Äußerungen des Mitarbeiters seien nicht beauftragt oder autorisiert gewesen und würden nicht die Position des BMI widerspiegeln.

Deutlich wird mit diesem exemplarischenProblemfall auch: Der diskursiven Vermittlung, sprich der Legitimierung und Begründung von Maßnahmen kommt in dieser Phase der Krise eine immer wichtigere Bedeutung zu.

Entdemokratisierung – Der Ausbau der Macht des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán geht weiter. Im Zuge der Corona-Pandemie hatte Orbán sich durch das Parlament mit dem sogenannten Coronavirus-Schutzgesetz am 30.3.2020 ermächtigen lassen, künftig unbefristet per Dekret und ohne signifikante Kontrolle regieren zu können. Wie Medien berichten, hat er diese Möglichkeit inzwischen weitreichend genutzt. Der Spiegel verweist auf eine Auswertung des ungarischen Amtsblattes Magyar Közlöny. Seit Beginn der Notstandmaßnahmen sind demnach weitreichende Grundrechtseingriffe in zahlreiche Freiheits- und Justizgrundrechte zu beobachten. Zudem verschieben sich Zuständigkeiten im polizeilichen Bereich. Folgende Erlasse listet das Magazin auf:

  • Zivilprozesse können von Richtern oder auf Antrag der Prozessführer auf unbestimmte Zeit verschoben werden, Strafprozesse von Staatsanwälten.
  • Einstweilige Verfügungen zugunsten von Beklagten bis zu einem rechtskräftigen Urteil müssen nicht verhängt werden.
  • Manche Klagen, etwa auf Entschädigung, sind während des Notstandes nicht zulässig.
  • Die Entscheidung über Anträge von Gefangenen und Personen in U-Haft kann unbefristet aufgeschoben werden.
  • Der Minister für Innovation und Technologie hat das Recht, auf sämtliche verfügbaren Personendaten zuzugreifen.
  • Teile der europäischen Datenschutzverordnung GDPR wurden außer Kraft gesetzt.
  • Die Bestimmungen des Arbeitsrechts können in Verträgen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vollständig außer Kraft gesetzt werden, manche Berufsgruppen können zu 24 Stunden Dienst am Stück verpflichtet werden.
  • Die Armee hat polizeiliche Befugnisse.
  • Die Rechtmäßigkeit staatlicher Beschaffungsmaßnahmen muss erst nachträglich untersucht werden, eine Frist ist dafür nicht vorgesehen.
    EU-Fördergelder können ohne Risikoanalyse oder Vor-Ort-Überprüfung ausgezahlt werden.
  • 140 systemrelevante Unternehmen wurden unter militärische Kontrolle gestellt.

Ob und wann die Maßnahmen, die eigentlich auf die Dauer des Corona-bedingten Ausnahmezustandes beschränkt sind, überhaupt wieder zurückgenommen werden, ist fraglich.

Kurzübersicht (10.5.2020)

Basierend auf der unten stehenden tabellarischen Übersicht (10.5.2020) hier das aktuelle “Ausnahmezustands-Barometer” (#13):

NORM JA (JA) NEIN
1 (+/-0)* 19 (+/-0) 5 (-1) 2 (+1)

Quelle: eigene Zusammenstellung.
* Veränderung gegenüber der Übersicht #13 vom 26.4.2020.

Tabellarische Übersicht (10.5.2020)

Nachstehend die Übersicht über die Verhängung von Ausnahmezuständen oder äquivalenten Maßnahmen (SoE) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in der EU-27_2020:

Land SoE*
NORM / JA / (JA) / NEIN
SoE**
REG / NAT
Entscheidungen
INFO LINK
Belgien JA NAT 12.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Bulgarien JA NAT 13.3.2020 – LINK
Dänemark JA NAT 13.3.2020 – LINK
Deutschland NEIN n/a 16.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
5.5.2020 – LINK
Estland JA NAT 12.3.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
Finnland JA NAT 16.3.2020 – LINK
Frankreich JA NAT 12.3.2020 – LINK
16.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Griechenland (JA) NAT 11.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Irland (JA) NAT 19.3.2020 – LINK
20.3.2020 – LINK
20.3.2020 – LINK
27.3.2020 – LINK
Italien JA NAT 6.3.2020 – LINK
16.3.2020 – LINK
Kroatien (JA) NAT 16.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
Lettland JA NAT 13.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Litauen JA NAT 26.2.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
Luxemburg JA NAT 19.3.2020 – LINK
24.3.2020 – LINK
Malta JA NAT 7.3.2020 – LINK
19.3.2020 – LINK
1.4.2020 – LINK
Niederlande (JA) NAT 12.3.2020 – LINK
24.3.2020 – LINK
Österreich (JA) NAT 15.3.2020 – LINK
Polen JA NAT 13.3.2020 – LINK
Portugal JA NAT 13.3.2020 – LINK
Rumänien JA NAT 16.3.2020 – LINK
Schweden NEIN n/a 18.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
9.4.2020 – LINK
Slowakei JA NAT 12.3.2020 – LINK
Slowenien JA NAT 12.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Spanien JA NAT 14.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
Tschechien JA NAT 12.3.2020 – LINK
Ungarn NORM NAT 11.3.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
30.3.2020 – LINK
Zypern JA NAT 15.3.2020 – LINK

Quelle: eigene Zusammenstellung.
* NORM – Normalisierung i.S. der Verstetigung des Ausnahmezustandes feststellbar; JA – SoE angewendet; (JA) – SoE regional angewendet bzw. SoE-äquivalente Maßnahmen – NEIN – SoE nicht angewendet.
**  REG – regionale Reichweite der Maßnahmen; NAT – nationale Reichweite der Maßnahmen.
*** Benennung – sofern erforderlich – nach NUTS 2006/EU-27.

Erläuterung zur Ermittlung der Informationen

Die vorstehenden Daten wurden über eine Suchanfrage auf google.com ermittelt. Die Suchparameter in englischer Sprache lauteten: “[fill in State name] state of emergency corona”. Immer dann, wenn eine Regierungserklärung über die Verhängung eines SoE-Äquivalents oder entsprechende Berichterstattung gefunden wurde, erfolgte der Eintrag “JA” (landesweit) beziehungsweise “(JA)” (regional) in der Spalte “SoE – JA/(JA)/NEIN”. Die Angabe “NEIN” in der gleichen Spalte bedeutet nicht, dass keine Maßnahmen ergriffen worden sind.

Nächste Aktualisierung

Die vorstehenden Angaben werden sofern erforderlich wieder aktualisiert. Tagesaktuelle Informationen zur Corona-Pandemie bieten die Weltgesundheitsorganisation – WHO und das Robert-Koch-Institut.

Foto (Ausschnitt): Bundespresseamt.

Pandemie und Ausnahmezustand – Eine Übersicht für die EU-27_2020 (#11)

Ausgangslage

Siehe die Berichte vom 14.3.2020, vom 16.3.2020, vom 18.3.2020, vom 19.3.2020, vom 20.3.2020, vom 23.3.2020, vom 25.3.2020, vom 29.3.2020, vom 30.3.2020 und vom 5.4.2020.

Mit Blick auf den Bericht #10 vom 5.4.2020 haben sich eine Veränderung und eine neue Kommentierung hinsichtlich der einzelnen Ländereinordnungen ergeben.

Hinsichtlich der Lage in Schweden erklärt Mark Klamberg die generelle Gesetzeslage (siehe Verlinkung in der Tabelle, 9.4.2020). Das Land verfügt demnach nicht über die verfassungsmäßige Möglichkeit, in Friedenszeiten einen generellen Ausnahmezustand auszurufen. Stattdessen können aber Einzelgesetze um Bestimmungen für den Krisenfall ergänzt werden. Dadurch entsteht einerseits eine komplexes Geflecht von Notstandsregelungen, andererseits ermögliche dieses Geflecht aber auch eine nachhaltige Kontrolle zur Vermeidung von Machtmissbrauch.

Mit Blick auf die Situation in Irland wurde die einschlägige Gesetzeslage ergänzt, wie sie seit dem 20.3. und 27.3.2020 in Kraft ist. Damit einher geht auch eine nunmehr nachgeholte Veränderung des Status des Landes von ‘NEIN’ auf ‘(JA)’.

Kurzübersicht (11.4.2020)

Basierend auf der unten stehenden tabellarischen Übersicht (11.4.2020) hier das aktuelle “Ausnahmezustands-Barometer” (#11):

NORM JA (JA) NEIN
1 (+/-0)* 18 (+/-0) 6 (+1) 2 (-1)

Quelle: eigene Zusammenstellung.
* Veränderung gegenüber der Übersicht #10 vom 5.4.2020.

Tabellarische Übersicht (11.4.2020)

Nachstehend die Übersicht über die Verhängung von Ausnahmezuständen oder äquivalenten Maßnahmen (SoE) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in der EU-27_2020:

Land SoE*
NORM / JA / (JA) / NEIN
SoE**
REG / NAT
Entscheidungen
INFO LINK
Belgien JA NAT 12.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Bulgarien JA NAT 13.3.2020 – LINK
Dänemark JA NAT 13.3.2020 – LINK
Deutschland (JA) REG DE2*** 16.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Estland JA NAT 12.3.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
Finnland JA NAT 16.3.2020 – LINK
Frankreich JA NAT 12.3.2020 – LINK
16.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Griechenland (JA) NAT 11.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Irland (JA) NAT 19.3.2020 – LINK
20.3.2020 – LINK
20.3.2020 – LINK
27.3.2020 – LINK
Italien JA NAT 6.3.2020 – LINK
16.3.2020 – LINK
Kroatien (JA) NAT 16.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
Lettland JA NAT 13.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Litauen JA NAT 26.2.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
Luxemburg JA NAT 19.3.2020 – LINK
24.3.2020 – LINK
Malta NEIN n/a 19.3.2020 – LINK
Niederlande (JA) NAT 12.3.2020 – LINK
24.3.2020 – LINK
Österreich (JA) NAT 15.3.2020 – LINK
Polen JA NAT 13.3.2020 – LINK
Portugal JA NAT 13.3.2020 – LINK
Rumänien JA NAT 16.3.2020 – LINK
Schweden NEIN n/a 18.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
9.4.2020 – LINK
Slowakei JA NAT 12.3.2020 – LINK
Slowenien JA NAT 12.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Spanien JA NAT 14.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
Tschechien JA NAT 12.3.2020 – LINK
Ungarn NORM NAT 11.3.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
30.3.2020 – LINK
Zypern JA NAT 15.3.2020 – LINK

Quelle: eigene Zusammenstellung.
* NORM – Normalisierung i.S. der Verstetigung des Ausnahmezustandes feststellbar; JA – SoE angewendet; (JA) – SoE regional angewendet bzw. SoE-äquivalente Maßnahmen – NEIN – SoE nicht angewendet.
**  REG – regionale Reichweite der Maßnahmen; NAT – nationale Reichweite der Maßnahmen.
*** Benennung – sofern erforderlich – nach NUTS 2006/EU-27.

Erläuterung zur Ermittlung der Informationen

Die vorstehenden Daten wurden über eine Suchanfrage auf google.com ermittelt. Die Suchparameter in englischer Sprache lauteten: “[fill in State name] state of emergency corona”. Immer dann, wenn eine Regierungserklärung über die Verhängung eines SoE-Äquivalents oder entsprechende Berichterstattung gefunden wurde, erfolgte der Eintrag “JA” (landesweit) beziehungsweise “(JA)” (regional) in der Spalte “SoE – JA/(JA)/NEIN”. Die Angabe “NEIN” in der gleichen Spalte bedeutet nicht, dass keine Maßnahmen ergriffen worden sind.

Nächste Aktualisierung

Die vorstehenden Angaben werden sofern erforderlich fortlaufend, spätestens jedoch in einer Woche, am 19.4.2020, wieder aktualisiert. Tagesaktuelle Informationen zur Corona-Pandemie bieten die Weltgesundheitsorganisation – WHO und das Robert-Koch-Institut.

Foto (Ausschnitt): Bundespresseamt.

Pandemie und Ausnahmezustand – Eine Übersicht für die EU-27_2020 (#9)

Ausgangslage

Siehe die Berichte vom 14.3.2020, vom 16.3.2020, vom 18.3.2020, vom 19.3.2020, vom 20.3.2020, vom 23.3.2020, vom 25.3.2020 und vom 29.3.2020.

Mit Blick auf den Bericht #8 vom 29.3.2020 wurde für Ungarn eine Neubewertung vorgenommen. Diese basiert auf den heute durch das Parlament mit 157 zu 53 Stimmen verabschiedeten Neuregelungen zum Ausnahmezustand. Während des bereits laufenden Ausnahmezustandes beschlossen, zielt der Kern der Neuregelungen auf die signifikante Ausweitung der Befugnisse der Exekutive bei gleichzeitiger Aufhebung parlamentarischer Kontrollbefugnisse. Die Regierung Orbán kann künftig ohne zeitliche Beschränkung weitreichend Grundrechte einschränken; während der Geltung des Ausnahmezustandes sind darüber hinaus Wahlen ebenso ausgesetzt, wie andere Formen demokratischer Beteiligung. Während das Parlament unter den alten Regelungen spätestens alle 15 Tage über die Verlängerung des Ausnahmezustandes befinden musste, obliegt diese Entscheidung nunmehr allein der Regierung. Die Süddeutsche Zeitung zitiert den Ungarn-Chef von Amnesty International, David Vig, mit einer kritischen Einschätzung der neuen gesetzlichen Regelungen. Das Gesetz schaffe

“einen unbegrenzten und unkontrollierten Ausnahmezustand. [Es gebe der Regierung Orbán] einen Freibrief, Menschenrechte einzuschränken. […] Das ist nicht der richtige Weg, um dieser sehr realen Krise zu begegnen, die von der Covid-19-Pandemie ausgelöst wurde.”

Mit der neuen Gesetzgebung geht also nicht nur eine signifikante Ausweitung der Kompetenzen der Exekutive einher, es ist gleichsam ein manifester Verlust an demokratischer Qualität zu beklagen, in institutioneller wie in prozeduraler Hinsicht. Für eine Demokratie konstitutive Kontrollmechanismen sind faktisch abgeschafft und auch ein Regierungswechsel qua Neuwahl ist dem Belieben der amtierenden Regierung anheimgestellt. Sollte diese einen Wechsel nicht wünschen und Kontrolle nicht zulassen, würde ihre herausgehobene Machtposition im ausnahmezustandlichen Verfassungsgefüge auf Dauer gestellt. Daher ist die Einstufung Ungarns als erster Fall einer Normalisierung des Ausnahmezustandes während der andauernden Corona-Pandemie angezeigt.

Kurzübersicht (30.3.2020)

Basierend auf der unten stehenden tabellarischen Übersicht (30.3.2020) hier das aktuelle “Ausnahmezustands-Barometer” (#9):

NORM JA (JA) NEIN
1 (+1)* 18 (-1) 5 (+/-0) 3 (+/-0)

Quelle: eigene Zusammenstellung.
* Veränderung gegenüber der Übersicht #8 vom 29.3.2020.

Tabellarische Übersicht (30.3.2020)

Nachstehend die Übersicht über die Verhängung von Ausnahmezuständen oder äquivalenten Maßnahmen (SoE) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in der EU-27_2020:

Land SoE*
NORM / JA / (JA) / NEIN
SoE**
REG / NAT
Entscheidungen
INFO LINK
Belgien JA NAT 12.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Bulgarien JA NAT 13.3.2020 – LINK
Dänemark JA NAT 13.3.2020 – LINK
Deutschland (JA) REG DE2*** 16.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Estland JA NAT 12.3.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
Finnland JA NAT 16.3.2020 – LINK
Frankreich JA NAT 12.3.2020 – LINK
16.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Griechenland (JA) NAT 11.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Irland NEIN n/a 19.3.2020 – LINK
20.3.2020 – LINK
Italien JA NAT 6.3.2020 – LINK
16.3.2020 – LINK
Kroatien (JA) NAT 16.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
Lettland JA NAT 13.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Litauen JA NAT 26.2.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
Luxemburg JA NAT 19.3.2020 – LINK
24.3.2020 – LINK
Malta NEIN n/a 19.3.2020 – LINK
Niederlande (JA) NAT 12.3.2020 – LINK
24.3.2020 – LINK
Österreich (JA) NAT 15.3.2020 – LINK
Polen JA NAT 13.3.2020 – LINK
Portugal JA NAT 13.3.2020 – LINK
Rumänien JA NAT 16.3.2020 – LINK
Schweden NEIN n/a 18.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Slowakei JA NAT 12.3.2020 – LINK
Slowenien JA NAT 12.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Spanien JA NAT 14.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
Tschechien JA NAT 12.3.2020 – LINK
Ungarn NORM NAT 11.3.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
30.3.2020 – LINK
Zypern JA NAT 15.3.2020 – LINK

Quelle: eigene Zusammenstellung.
* NORM – Normalisierung i.S. der Verstetigung des Ausnahmezustandes feststellbar; JA – SoE angewendet; (JA) – SoE regional angewendet bzw. SoE-äquivalente Maßnahmen – NEIN – SoE nicht angewendet.
**  REG – regionale Reichweite der Maßnahmen; NAT – nationale Reichweite der Maßnahmen.
*** Benennung – sofern erforderlich – nach NUTS 2006/EU-27.

Erläuterung zur Ermittlung der Informationen

Die vorstehenden Daten wurden über eine Suchanfrage auf google.com ermittelt. Die Suchparameter in englischer Sprache lauteten: “[fill in State name] state of emergency corona”. Immer dann, wenn eine Regierungserklärung über die Verhängung eines SoE-Äquivalents oder entsprechende Berichterstattung gefunden wurde, erfolgte der Eintrag “JA” (landesweit) beziehungsweise “(JA)” (regional) in der Spalte “SoE – JA/(JA)/NEIN”. Die Angabe “NEIN” in der gleichen Spalte bedeutet nicht, dass keine Maßnahmen ergriffen worden sind.

Nächste Aktualisierung

Die vorstehenden Angaben werden sofern erforderlich fortlaufend, spätestens jedoch in einer Woche, am 5.4.2020, wieder aktualisiert. Tagesaktuelle Informationen zur Corona-Pandemie bieten die Weltgesundheitsorganisation – WHO und das Robert-Koch-Institut.

Foto (Ausschnitt): Bundespresseamt.

Pandemie und Ausnahmezustand – Eine Übersicht für die EU-27_2020 (#8)

Ausgangslage

Siehe die Berichte vom 14.3.2020, vom 16.3.2020, vom 18.3.2020, vom 19.3.2020, vom 20.3.2020, vom 23.3.2020 und vom 25.3.2020.

Mit Blick auf den Bericht #7 vom 25.3.2020 wurden für Luxemburg,  Irland und die Niederlande Aktualisierungen vorgenommen.

Für kommende Woche Dienstag wird eine Entscheidung in Ungarn über die gesetzliche Verschärfung des Ausnahmezustandes erwartet.

Kurzübersicht (29.3.2020)

Basierend auf der unten stehenden tabellarischen Übersicht (29.3.2020) hier das aktuelle “Ausnahmezustands-Barometer” (#8):

NORM JA (JA) NEIN
0 (+/- 0) 19 (+1) 5 (+2) 3 (-3)

Quelle: eigene Zusammenstellung.
* Veränderung gegenüber der Übersicht #7 vom 25.3.2020.

Tabellarische Übersicht (29.3.2020)

Nachstehend die Übersicht über die Verhängung von Ausnahmezuständen oder äquivalenten Maßnahmen (SoE) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in der EU-27_2020:

Land SoE*
NORM / JA / (JA) / NEIN
SoE**
REG / NAT
Entscheidungen
INFO LINK
Belgien JA NAT 12.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Bulgarien JA NAT 13.3.2020 – LINK
Dänemark JA NAT 13.3.2020 – LINK
Deutschland (JA) REG DE2*** 16.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Estland JA NAT 12.3.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
Finnland JA NAT 16.3.2020 – LINK
Frankreich JA NAT 12.3.2020 – LINK
16.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Griechenland (JA) NAT 11.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Irland NEIN n/a 19.3.2020 – LINK
20.3.2020 – LINK
Italien JA NAT 6.3.2020 – LINK
16.3.2020 – LINK
Kroatien (JA) NAT 16.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
Lettland JA NAT 13.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Litauen JA NAT 26.2.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
Luxemburg JA NAT 19.3.2020 – LINK
24.3.2020 – LINK
Malta NEIN n/a 19.3.2020 – LINK
Niederlande (JA) NAT 12.3.2020 – LINK
24.3.2020 – LINK
Österreich (JA) NAT 15.3.2020 – LINK
Polen JA NAT 13.3.2020 – LINK
Portugal JA NAT 13.3.2020 – LINK
Rumänien JA NAT 16.3.2020 – LINK
Schweden NEIN n/a 18.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Slowakei JA NAT 12.3.2020 – LINK
Slowenien JA NAT 12.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Spanien JA NAT 14.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
Tschechien JA NAT 12.3.2020 – LINK
Ungarn JA NAT 11.3.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
Zypern JA NAT 15.3.2020 – LINK

Quelle: eigene Zusammenstellung.
* NORM – Normalisierung i.S. der Verstetigung des Ausnahmezustandes feststellbar; JA – SoE angewendet; (JA) – SoE regional angewendet bzw. SoE-äquivalente Maßnahmen – NEIN – SoE nicht angewendet.
**  REG – regionale Reichweite der Maßnahmen; NAT – nationale Reichweite der Maßnahmen.
*** Benennung – sofern erforderlich – nach NUTS 2006/EU-27.

Erläuterung zur Ermittlung der Informationen

Die vorstehenden Daten wurden über eine Suchanfrage auf google.com ermittelt. Die Suchparameter in englischer Sprache lauteten: “[fill in State name] state of emergency corona”. Immer dann, wenn eine Regierungserklärung über die Verhängung eines SoE-Äquivalents oder entsprechende Berichterstattung gefunden wurde, erfolgte der Eintrag “JA” (landesweit) beziehungsweise “(JA)” (regional) in der Spalte “SoE – JA/(JA)/NEIN”. Die Angabe “NEIN” in der gleichen Spalte bedeutet nicht, dass keine Maßnahmen ergriffen worden sind.

Nächste Aktualisierung

Die vorstehenden Angaben werden sofern erforderlich fortlaufend, spätestens jedoch in einer Woche, am 5.4.2020, wieder aktualisiert. Tagesaktuelle Informationen zur Corona-Pandemie bieten die Weltgesundheitsorganisation – WHO und das Robert-Koch-Institut.

Foto (Ausschnitt): Bundespresseamt.

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