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May: Menschenrechte notfalls einschränken

Die britische Premierministerin Theresa May hat nach den Anschlägen von London den Diskurs um die Ausweitung von Exekutivkompetenzen zur Terrorismusbekämpfung deutlich verschärft. Wie The Guardian und andere Medien berichteten, hat May in einer Rede am 6. Juni, zwei Tage vor den Parlamentswahlen, angekündigt, den Behörden mehr Kompetenzen bei der Bekämpfung terroristischer Aktivitäten einräumen zu wollen. Konkret geht es ihr demnach um eine Vereinfachung der Abschiebung ausländischer Terrorverdächtiger, bessere Kontrollmöglichkeiten einheimischer Extremisten und eine Verlängerung von Untersuchungshaftzeiten für einschlägig Verdächtige von derzeit 14 auf 28 Tage, ohne dass diese zwischenzeitlich einem Richter vorgeführt werden müssen.

Theresa May auf Twitter.
Theresa May auf Twitter.

Als hinderlich in diesem Zusammenhang könnten sich menschenrechtliche Einschränkungen ebenso wie rechtsstaatliche Prinzipien erweisen, allen voran das Recht auf Habeas Corpus, aber auch die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarats verbrieften Rechte, an die Großbritannien als Mitgliedsstaat gebunden ist. May sagte dazu laut The Guardian pragmatisch: “And I mean doing more to restrict the freedom and the movements of terrorist suspects when we have enough evidence to know they present a threat, but not enough evidence to prosecute them in full in court. […] And if human rights laws stop us from doing it, we will change those laws so we can do it.” Ob sie beabsichtigt, auf Grundlage von Artikel 15 EMRK einen Notstand zu erklären, der ihr die Einschränkung einiger Grundrechte in Übereinstimmung mit der EMRK erlaubt, ließ sie offen. Stattdessen argumentiert May in diesem Zusammenhang mit der aufgrund der Lage gegebenen Notwendigkeit einer Gesetzesverschärfung, einem klassischen Motiv im Zusammenhang mit der Plausibilisieren einer reaktiven Ausweitung von Exekutivkompetenzen. Ebenso ungewöhnlich wie bedenklich ist im vorliegenden Fall allerdings der Umstand, wie offensichtlich weithin anerkannte und etablierte menschenrechtliche Standards angesichts diffuser Bedrohungsvermutungen zur Disposition gestellt werden.

Anschlagserie in London (1)

London Metropolitan Police (Foto: BBC).

Nach der Amokfahrt auf der Westminster-Bridge in London am 22.3. mit 4 Toten und 40 Verletzten und dem Selbstmordanschlag auf das Konzert der US-Sängerin Ariana Grande in Manchester am 22.5. mit 22 Toten und über 60 Verletzten ist es am späten Samstag Abend in London erneut zu Anschlägen gekommen.

Auf der London-Bridge fuhr ein Kleintransporter in eine Menschengruppe. Dabei kamen nach aktuellen Angaben (4.6.2017, 01:35 CET) mindestens ein Mensch 7 8 Menschen ums Leben, mehrere 43 weitere wurden verletzt. Fast zeitgleich ereigneten sich unweit der Brücke am Borough Market und im südlich der Themse gelegenen Stadtteil Vauxhall weitere Vorfälle. Auch hier soll es Tote und Verletzte gegeben haben. Bis zu drei Verdächtige seien laut Angaben der BBC auf der Flucht. Sollte sich die Vermutung bestätigen, dass zwischen den Taten ein Zusammenhang besteht, hätten sich damit innerhalb der letzten zweieinhalb Monate insgesamt fünf Anschläge in Großbritannien ereignet.

Nachdem der sogenannte “Islamische Staat” die Urheberschaft für den ersten Anschlag in London und jenen in Manchester für sich reklamiert hatte, hat das Joint Terrorism Analysis Center des MI5 erstmals seit zehn Jahren für einen Zeitraum von fünf Tagen landesweit die Terrorwarnstufe “kritisch” ausgerufen. Die Ausrufung dieser höchsten von insgesamt 5 Terrorwarnstufen bedeutet, dass mit einem unmittelbar bevorstehenden Anschlagsereignis gerechnet wird. Einen Ausnahmezustand, wie er auf Basis des Civil Contingencies Act von 2004 möglich wäre, hat die britische Regierung bislang nicht in Erwägung gezogen. Ebenso wurde die Terrorwarnstufe bislang nicht erhöht.