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Verlängerung des Gesundheitsnotstandes in Frankreich

Unter der Überschrift “Ein nicht enden wollendes Regime der Ausnahme” berichtete die Nachrichtenplattform Heise.de am 9.1.2021, dass die französische Regierung beabsichtigt, den état d’urgence sanitaire (Gesundheitsnotstand) bis einschließlich 1.6.2021 zu verlängern. Darüber hinaus sei bereits eine weitere Verlängerung der Maßnahmen bis zum Jahresende im Gespräch. Zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erlaubt der Gesundheitsnotstand in Frankreich etwa die Verhängung von Ausgangssperren, die in ihrer Ausgestaltung wesentlich strenger sind, als das bislang in Deutschland praktizierte Verfahren der Ausgangsbeschränkung.

Der Artikel verweist zudem auf die einschlägige Berichterstattung dieses Blogs, die unter dem Tag ‘Frankreich’ nachgelesen werden kann:

“Die Kompetenzen, die der französischen Regierung durch den Gesundheitsnotstand zukommen, sind erheblich, wie der Politologe Matthias Lemke, der sich auf Ausnahmezustand und “Krisendemokratie” spezialisiert hat, hier auf Deutsch ausgeführt hat.”

“Deutschland im Notstand?” – Update

Das finale Cover zu “Deutschland im Notstand?” ist jetzt da und der Erscheinungstermin (10.3.) rückt näher. In diesem Zusammenhang freue ich mich, einen Tweet von Tamara Ehs zitieren zu dürfen:

Sollte es die Pandemielage bis dahin zulassen, freue ich mich sehr auf den Austausch und die gemeinsame Diskussion im “Depot”.

Artikel “En Allemagne, une loi en urgence pour relégitimer le dispositif anti-pandémie”

Im Zuge der gestrigen Verabschiedung der dritten Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) habe ich mit Thomas Schnee von Mediapart.fr über die demokratische Einordnung der deutschen Maßnahmen zu Pandemie-Bekämpfung gesprochen. Der vollständige Beitrag kann hier eingesehen werden (Paywall).

Zwei Auszüge aus dem Text, einmal zur Ausgangslage zu Beginn der Pandemie, als die Schaffung von Handlungsmöglichkeiten für die Exekutive die politische Debatte beherrschte:

Pour mieux comprendre l’enjeu de cet amendement, il faut savoir qu’au début de l’année, le cadre d’action offert au gouvernement fédéral par les lois d’exception allemandes s’est vite révélé inadapté à la lutte contre la pandémie : « De nombreuses mesures dépendent des Länder et permettent difficilement une action homogène sur l’ensemble du territoire national », précise le politologue Matthias Lemke, spécialiste de la question et enseignant à l’Université fédérale d’administration publique. Le dispositif de lutte contre la pandémie, au centre duquel se trouve la loi, a ainsi déjà été modifié le 28 mars dernier.

Und ein Auszug über die demokratische Qualität der bisherigen und insbesondere der aktuellen gesetzgeberischen Maßnahmen:

Pour M. Lemke, « on aurait pu prendre plus de temps pour en discuter plutôt que d’appliquer une telle procédure d’urgence avec un débat tronqué, mais on est encore loin de pouvoir parler de dérive autoritaire en Allemagne ».

 

Deutschland im Notstand? – Jetzt vorbestellbar

Mein neues Buch “Deutschland im Notstand? Politik und Recht während der Corona-Krise” ist ab sofort vorbestellbar. Es erscheint am 10.3.2021 im Campus Verlag. Auf der Seite zum Buch findet sich auch der Ankündigungstext:

“Einschränkungen von Grundrechten, Sperrung der Grenzen, Versammlungsverbote und Kontaktverfolgungen, Schließung von Schulen und Geschäften – im Januar 2020 hätte kaum jemand in Deutschland derart massive Eingriffe in das Alltagsleben für möglich gehalten. Doch die außergewöhnlichen Maßnahmen, die Bund, Länder und Kommunen in der seuchenrechtlichen Notfallsituation der Corona-Pandemie ab März 2020 ergriffen, haben eine Vorgeschichte. Matthias Lemke beleuchtet in diesem Buch die wechselhafte Geschichte des Ausnahmezustands und Notstands in Deutschland – von der Weimarer Republik bis zur Corona-Pandemie. Regieren in Krisensituationen, das zeigt der Blick zurück, kann demokratiegefährdend sein, gerade wenn Rufe nach dem »starken Mann« oder der »starken Frau« lauter werden. Am Ende des Buches diskutiert er daher anhand von sieben Thesen, wie ein demokratieverträgliches Krisenmanagement funktionieren kann. Denn die nächste Katastrophe wird kommen, ob wir wollen oder nicht.” – Matthias Lemke


Lemke, Matthias (2021), Deutschland im Notstand? Politik und Recht während der Corona-Krise, Frankfurt (Main) / New York: Campus. ISBN 978-3-593-51341-6. 24,95€.

Macron verhängt Gesundheitsnotstand

In Frankreich gilt ab kommendem Samstag (17.10.2020) erneut der Gesundheitsnotstand. Angesichts rapide steigender Infektionszahlen in so gut wie allen Regionen des Landes treten mit dem état d’urgence sanitaire nun wieder starke Einschränkungen des Alltagslebens in Kraft. Offizielle Stellen machen für die bis zu 27.000 Neuinfektionen täglich insbesondere private Zusammenkünfte und Feiern verantwortlich. Über 1.600 Personen sind wegen einer Erkrankung mit Covid-19 derzeit auf eine intensivmedizinische Behandlung angewiesen.

Mit Macrons Entscheidung gelten für die Dauer der kommenden vier Wochen täglich von 21 bis 6 Uhr Ausgangssperren in so gut wie allen großen Städten des Landes. Neben den zwölf Millionen Bewohnern des Großraums Paris sind Saint-Étienne, Toulouse, Montpellier, die Metropolregion d’Aix-Marseille-Provence, Lyon, Grenoble, Rouen und Lille betroffen. An den Zeiten der Ausgangssperren orientieren sich beispielsweise auch die Öffnungszeiten für Kinos, Restaurants, Theater, die entsprechend eingeschränkt werden. Der Besuch von Freunden ist im fraglichen Zeitraum ebenfalls nicht gestattet. Macron kündigte zudem an, dass es hinsichtlich der Einhaltung der Regeln Kontrollen und Strafen geben werde. Im Falle des Verstoßes droht ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro.

Der Gesundheitsnotstand in Frankreich wurde erst Ende März dieses Jahres neu eingeführt. Er war bereits von Ende März, unmittelbar nach seiner Einführung, bis zum 10. Juli 2020 in Kraft. Die im Zuge des Gesundheitszustandes möglichen Ausgangssperren stellen wesentlich schärfere Grundrechtseinschränkungen dar, als das bei den in Deutschland bislang angewandten Kontaktbeschränkungen. Reisebeschränkungen, wie noch in der ersten Phase des Gesundheitsnotstandes, werde es, Macron zufolge, aber vorerst nicht geben.

Frankreich verlängert Geltung des Gesundheitsnotstandes

Das französische Corona-Kabinett hat die Geltung des Gesundheitsnotstands verlängert. Die seit Ende März diesen Jahres geltenden Regelungen wurden bis zum 1. April 2021 verlängert. Diese Maßnahme wurde, so Premierminister Jean Castex, angesichts weiter steigender Fallzahlen bestätigter Infektionen mit dem Corona-Virus als erforderlich angesehen.

Basierend auf dem erst im Zuge der Corona-Pandemie geschaffenen Instrument des Gesundheitsnotstands können die Behörden somit auch weiterhin weitreichende Grundrechtseingriffe vornehmen. Diese beziehen sich weniger auf die – etwa im Großraum Paris – für den öffentlichen Raum generell vorgeschriebene Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, als vielmehr auf Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und der Freiheit der Person.

WHO ruft Gesundheitsnotstand im Kongo aus

Ausschnitt aus der Homepage der WHO.

Wie verschiedene Medien berichten, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) angesichts der in der Demokratischen Republik Kongo weiter um sich greifenden Ebola-Epedemie den Gesundheitsnotstand ausgerufen. WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus erklärte hierzu auf der Homepage der Organisation:

“It is time for the world to take notice and redouble our efforts. We need to work together in solidarity with the DRC to end this outbreak and build a better health system. […] Extraordinary work has been done for almost a year under the most difficult circumstances. We all owe it to these responders — coming from not just WHO but also government, partners and communities — to shoulder more of the burden.”

Die Erklärung einer “gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite” bedeutet – analog zu einem klassischen Ausnahmezustand als Instrument der Krisenreaktion – eine höhere Alarmbereitschaft sowie die Möglichkeit, schneller und effizienter Maßnahmen ergreifen zu können, um eine Ausbreitung von Ebola zu verhindern. Angesichts der Klassifikation als “Level-3 Emergency” – der höchsten Kategorie des Gesundheitsnotstands – können insbesondere Finanzmittel zur Bekämpfung der Krankheit noch schneller abgerufen werden, allzumal in den letzten zwölf Monaten zugesagte Mittel nicht oder nicht vollständig eingegangen sein (vgl. hierzu auch den WHO Annual Report 2018, S. 8-11). Zudem sollen zusätzliche medizinische Hilfskräfte ausgebildet, die Impfkampagne verstärkt und Reiserestriktionen durchgesetzt werden, wie es in den fallspezifischen Empfehlungen der WHO heißt.

Die WHO ist insbesondere deswegen besorgt, weil der Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo auch nach etwas mehr als einem Jahr noch immer nicht unter Kontrolle ist. In der im Osten des Landes, in der Provinz Nord-Kivu gelegenen Millionenstadt Goma gab es am Wochenende den ersten Fall, im Nachbarland Uganda sind im Juni drei Fälle bekannt geworden. Im Kongo selbst gab es bis zu diesem Mittwoch mehr als 2500 Ebola-Fälle, davon 1600 mit tödlichem Ausgang, was einer Todesrate unter den Erkrankten von knapp 70 Prozent entspricht.