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Frankreich – Kommt der Ausnahmezustand zurück?

Graffiti nach einer Demonstration auf dem Boulevard Beaumarchais (2017).

Am 1. Dezember 2018 kam es in verschiedenen französischen Städten, darunter insbesondere in Paris, zu gewaltsamen Ausschreitungen, Körperverletzungen und erheblichen Sachbeschädigungen anlässlich des dritten Protesttages der Bewegung der gilets jaunes. Im Nachgang hat das französische Kabinett am auf die Ausschreitungen folgenden Sonntag über geeignete Maßnahmen beraten. Dabei kursierte unter anderem die Überlegung, zur effektiven Verhinderung weiterer Gewalttaten den Ausnahmezustand (“état d’urgence”) zu verhängen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat Präsident Macron von der Verhängung des Ausnahmezustandes Abstand genommen und stattdessen politische Zugeständnisse gemacht – unter anderem in Form der Verschiebung des Inkrafttretens der geplanten Ökosteuer.

Was aber, wenn es in den folgenden Tagen oder Wochen zu weiteren, ähnlich gewalttätigen Ausschreitungen kommt? Wird die französische Regierung wieder auf einen Ausnahmezustand zurückgreifen? – Drei zentrale Gründe sprechen dagegen.

Erstens – Der Ausnahmezustand, wie er durch das Gesetz 358/55 bestimmt wird, ist in der späten Vierten und fast in der gesamten Fünften Republik immer im Zusammenhang mit Dekolonialisierungskonflikten angewandt worden. Sei es im Kontext des Algerienkrieges (1954-62), sei es im Zusammenhang mit den Bestrebungen nach mehr Unabhängigkeit Neukaledoniens (1984-88) oder auch im Kontext der Vorstadtunruhen 2005/6 – immer waren koloniale oder postkoloniale Konflikte ursächlich. Erst der Ausnahmezustand von 2015-17 hat das geändert. Aber auch hier ging es um die Auseinandersetzung mit einem externen Gegner, dem sogenannten Islamischen Staat. Auf politisch-symbolischer Ebene könnte es sich für die Präsidentschaft Macrons als desaströs erweisen, den Ausnahmezustand angesichts dieser bislang klaren Außenorientierung nun in einem innenpolitischen Konflikt einzusetzen.

Zweitens – Infolge der Anschläge auf das Stade de France, auf verschiedene Straßencafés im 10. und 11. Arrondissement und auf das Bataclan wurde in Frankreich am 13. November 2015 der Ausnahmezustand verhängt. Nach sechsmaliger Verlängerung ist dieser am 31. Oktober 2017 und damit nach einer Dauer von 719 ausgelaufen. Mit diesem extrem langen Ausnahmezustand ging eine signifikante Verschärfung der Gesetzgebung zur Inneren Sicherheit in Frankreich einher. Seit dem 1. November 2017 enthält der Code de la Sécurité Intérieure nach einer Gesetzesvorlage (2017-1510) mehrere Bestimmungen, die vorher nur im Ausnahmezustand gegolten hatten – etwa jene, die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum einschränken oder religiöse Stätten auf Exekutivbeschluss schließen zu können. Insbesondere die ausgedehnten Kontrollmöglichkeiten sowie Zugangsbeschränkungen des öffentlichen Raumes, die mitunter auch als Normalisierung des Ausnahmezustandes charakterisiert werden, müssten hinreichende Interventionsmöglichkeiten auf Seiten der Exekutive beinhalten, ohne dass es noch der gesonderten Ausrufung des Ausnahmezustandes bedarf.

Drittens – Emmanuel Macron hat von seinem Vorgänger François Hollande bei Amtsübernahme am 14. Mai 2017 jenen Ausnahmezustand geerbt, den sein Vorgänger noch unter dem Eindruck der andauernden Geiselnahme im Bataclan-Theater in der Nacht vom 13. auf den 14. November 2015 verhängt hatte. Macron weiß daher, wie schwierig und politisch risikoreich es ist, einen einmal verhängten Ausnahmezustand wieder zu verlassen. Angesichts einer massiven Versicherheitlichung des öffentlichen Diskurses ist der Ausnahmezustand das größtmögliche Sicherheitsversprechen des Staates in Friedenszeiten. Sollte nach seiner Beendigung eine größere Krise – verursacht etwa durch einen Terrorakt – eintreten, wäre die Glaubwürdigkeit des hierfür verantwortlichen Politikers irreparabel beschädigt. Macron ist sich dieses Zusammenhangs bewusst. Der Weg, den er zur Beendigung des von Hollande geerbten Ausnahmezustandes in Form einer Normalisierung zentraler ausnahmezustandlicher Maßnahmen gewählt hat, macht dies deutlich.

Die Summe dieser drei Argumente lässt eine neuerliche Verhängung des Ausnahmezustandes selbst bei anhaltenden Protesten der sogenannten “Gelbwesten” eher wenig wahrscheinlich erscheinen.

Ende des Ausnahmezustandes in Frankreich – Interview mit der dpa

In einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur (dpa) hat sich Matthias Lemke zur morgen (1.11.) anstehenden Aufhebung des Ausnahmezustandes in Frankreich geäußert:

“Für den deutschen Politikwissenschaftler Matthias Lemke, der derzeit in Paris arbeitet und sich mit dem Ausnahmezustand in Demokratien befasst, steckt hinter dieser “Form des Nicht-Ausstiegs” politisches Kalkül. “Ich glaube, für Regierungen unserer Zeit ist Sicherheit ein ganz zentrales Motiv, an dem sich auch Legitimität bemisst”, sagt er. Ein Ausstieg aus dem Ausnahmezustand ist für die Verantwortlichen riskant – sie kämen in Bedrängnis, falls kurz darauf ein neuer Anschlag geschieht. Macrons Vorgänger Hollande hatte im Sommer 2016 auch schon ein Ende des Ausnahmezustands angepeilt – und machte dann nach dem Anschlag von Nizza eine Kehrtwende.”

Der vollständige Text von Sebastian Kunigkeit ist heute unter der Überschrift “Ausnahmezustand in Frankreich: Ende ohne Entwarnung” über die dpa versandt worden.

Verlängerung des Ausnahmezustandes in Frankreich angekündigt

Emmanuel Macron (Foto: Claude Truong).

Wie der Élysée-Palast heute nach Angaben von Le Monde verlauten ließ, plant Präsident Macron eine Verlängerung des seit den Anschlägen vom 13.11.2015 geltenden Ausnahmezustandes bis November 2017. Ein entsprechendes Gesetz solle nach den Wahlen zur französischen Nationalversammlung im Juli diesen Jahres ins Parlament eingebracht werden. Sollte es zu dieser Verlängerung kommen, würde sich der Ausnahmezustand über einen Zeitraum von gut zwei Jahre erstrecken.

Ebenfalls ließ der Élysée verlauten, dass Macron an der im Wahlkampf bekundeten Absicht festhalten wolle, mittelfristig eine effektive Sicherheitspolitik und Terrorismusbekämpfung ohne Rückgriff auf ausnahmezustandliche Maßnahmen zu etablieren. Einen ähnlichen Vorstoß hatte bereits im März diesen Jahres Justizminister Jean-Jacques Urboas gewagt. Er war dafür aber von Macrons Vorgänger im Amt, François Hollande, kritisiert worden. An der geplanten Dauer des Ausnahmezustandes solle, so Hollande, aus Sicherheitserwägungen festgehalten werden. Während Urvoas in seinem Vorstoß zur Beendigung des Ausnahmezustandes auf die seit dem November 2015 und nochmals nach dem Anschlag von Nizza im Juli 2016 verbesserte Gesetzeslage verwiesen hatte, hat Macron zu seiner in diesem Zusammenhang geplanten Strategie noch keine konkreten Pläne vorgelegt.

Frankreich – Seit 1,5 Jahren im Ausnahmezustand

Heute vor eineinhalb Jahren hat Staatspräsident François Hollande in Reaktion auf die Terroranschläge vom 13.11.2015 den Ausnahmezustand in ganz Frankreich ausgerufen. Seit den Anschlägen auf das Stade de France, mehrere Straßencafés im 10. und 11. Arrondissement und auf das Konzerthaus Bataclan sind die Maßnahmen ununterbrochen in Kraft.

Verschiedene Novellen des Gesetzes 385/55, das den État d’urgence regelt, sind inzwischen in Kraft getreten. So sind etwa Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss möglich, ebenso wie die Verhängung von Hausarrest oder Ingewahrsamnahmen.

Eine zwischenzeitliche Debatte, die von Justizminister Jean-Jacques Urvoas angestoßen wurde und die darauf abzielte, den Ausnahmezustand wegen der mittlerweile verbesserten gesetzlichen Lage für den Umgang mit terroristischen Bedrohungen aufzuheben, wurde von Hollande beendet. Die Maßnahmen sollten, so Hollande, wie geplant aus sicherheitspolitischen Erwägungen bis zum 15.7.2017 aufrecht erhalten werden.

Morgen übergibt Hollande die Amtsgeschäfte an seinen Nachfolger Emmanuel Macron. Ob der Ausnahmezustand durch den Wechsel an der Staatsspitze wieder zum Thema oder gar disponibel wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.

Urvoas: Zeit für Ende des Ausnahmezustandes in Frankreich

Jean-Jacques Urvoas.

In einer Rede vor dem Vizepräsidenten des Staatsrats und vor Vertretern der französischen Verwaltungsgerichtsbarkeit hat der französische Justizminister, Jean Jacques Urvoas, am 15.3. nachdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ausnahmezustand zeitnah beendet werden müsse. Die Maßnahmen des état d’urgence, wie sie das am 19.11.2015 reformierte Gesetz Nr. 358/55 vorsieht, seien außerordentlicher Natur und dürften sich nicht dauerhaft etablieren. Blieben die Maßnahmen wie vorgesehen bis zum15.7.2017 in Kraft, hätten sie länger angedauert als das bei den ursprünglichen Anwendungen des Gesetzes im Zusammenhang mit der Unabhängigwerdung Algeriens der Fall war.

Urvoas, bei der Gesetzesform 2015 parlamentarischer Berichterstatter und Befürworter der Verschärfung der Maßnahmen, unterstrich, dass der état d’urgence keineswegs eine normale, übliche Art der Terrorismusbekämpfung sei. Seit den Anschlägen vom 13.11.2015 habe sich die Gesetzeslage in Frankreich allerdings soweit verbessert, dass eine nachhaltige Terrorismusbekämpfung auch ohne Rückgriff auf den Ausnahmezustand möglich sei. Daher stelle es auch kein unvertretbares Sicherheitsrisiko dar, die aktuell seit fast eineinhalb Jahren in Kraft befindlichen Maßnahmen aufzuheben.

Ob auf dieser Forderung des Justizministers politische Konsequenzen folgen werden ist unsicher. Staatspräsident François Hollande hat, in Reaktion auf den Vorstoß Urvoas’ gestern bekräftigt, der Ausnahmezustand werde wie geplant bis zum 15.7.2017 aufrecht erhalten. Es gehe dabei weniger um eine Ausnahmesituation, so Hollande, sondern um die Aufrechterhaltung von Wachsamkeit und Sicherheit.

Foto: Eric Walter CC BY-SA 3.0.

État d’urgence wird verlängert

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Städtische Infotafel am Boulevard St Michel, Paris, 13.11.2016.

Wie die Frankfurter Allgemeinen Zeitung am heutigen Jahrestag der Anschläge auf das Bataclan, das Stade de France und auf vier andere Orte in Paris berichtet, wird der in Frankreich seit den Anschlägen vom 13.11.2015 geltende Ausnahmezustand über sein bisheriges Auslaufdatum im Januar 2017 wohl verlängert werden. Premierminister Valls begründetet dies gegenüber der britischen BBC mit der Tatsache, dass ab Anfang 2017 in Frankreich Wahlkampf sei. Im April findet die Präsidentschaftswahl statt, im Juni folgt jene zur Assemblée Nationale. In diesem Zusammenhang sei mit größeren Ansammlungen von Menschen im öffentlichen Raum zu rechnen. Diese sowie die französische Demokratie insgesamt gelte es, so Valls, zu schützen.

Nachtrag 16.11.2016: Jetzt hat sich auch François Hollande zur Verlängerung des Ausnahmezustandes geäußert. Die Maßnahmen müssten über den 13.1.2017 hinaus in Kraft bleiben, denn Frankreich befinde sich an drei Fronten im Krieg: gegen den IS, in Mali und in Frankreich selbst, wo es einen Verteidigungskampf gegen den Terrorismus zu führen gelte.

Frankreich nach 11/13

Mit Engeln und paradiesischen Zuständen, so Günter Frankenberg, ist in säkularen Gesellschaften nicht zu rechnen. Wohl aber mit Konflikten aller Art. Wenn Sicherheit und Freiheit gegeneinander ausgespielt werden, dann verlieren meist zwei unbeteiligte Dritte: Rechtsstaat und Demokratie. Sind die erst einmal erodiert, dann stellt sich schnell die Frage: Wie konnte es soweit kommen? Die Anschläge vom 13.11.2015 in Paris und die politischen Reaktionen auf den Terror bieten eine gute Gelegenheit, dieser Frage aus gouvernementalitätskritischer Perspektive nachzugehen. „Frankreich nach 11/13“ weiterlesen