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Regieren per Dekret. Exekutivlastigkeit als Anzeichen einer autoritären Demokratie

US-Präsident Donald J. Trump unterzeichnet eine Executive Order zur Gesundheitsversicherung im Weißen Haus im Oktober 2017. Foto: The White House.

Regieren per Dekret deutet auf eine Exekutivdominanz im liberal-demokratischen Gesetzgebungsprozess hin. Insofern Ausnahmezustände als Situationen konzentrierter Exekutivkompetenzen verstanden werden können, handelt es sich bei einem gehäuften Rückgriff auf Dekrete um einen Regierungsstil, der die normale Gesetzgebungs- und Regierungsprozesse umgeht. Intensiv angewandt kann eine solche Umgehung des normalen Gesetzgebungsprozesses zu einer Aushöhlung der demokratischen politischen Kultur führen.

Matthias Lemke analysiert die bisherige Präsidentschaft (November 2017) von Donald Trump mit Blick auf die Demokratieverträglichkeit solcher Executive Orders. Es zeigt sich, dass Trump, anders als seine drei Vorgänger, einen vergleichsweise intensiven Gebrauch von Dekreten macht. Dabei zielen diese zumeist auf Restriktionen bei der Einreise von Ausländern in die USA und auf die Rücknahme von Umweltschutzauflagen.

Der vollständige Text ist am 7.11.2017 auf dem Portal für Politikwissenschaft erschienen.

Opioid Crisis – Nationaler Notstand in den USA ausgerufen

Anti-Fentanyl-Merkblatt der Stadt New York.

Wie Medien heute übereinstimmend berichten, hat der Vorsitzende der Opioid and Drug Abuse Commission, New Jerseys Gouverneur Chris Christie, US-Präsident Donald Trump aufgefordert, für eine effektive Bekämpfung der Krise einen nationalen Notstand auszurufen. Laut ABC stimmte Trump dem zu. Am Donnerstag, während eines Pressebriefings in seinem Golfclub in Bedminster, NJ, sagte er: “The opioid crisis is an emergency. And I am saying officially right now: It is an emergency, it’s a national emergency. We’re going to spend a lot of time, a lot of effort and a lot of money on the opioid crisis.” Mit der Executive Order No. 13784 vom 29.3.2017 hatte Trump die Opioid and Drug Abuse Commission eingerichtet. Damit hat er eine der Ankündigungen aus seiner Antrittsrede, der zu folge er den immer weiter um sich greifenden Drogen- und Schmerzmittelmissbrauch bekämpfen wolle, einzulösen begonnen. Aufgabe der Kommission ist es, die Ursachen des zunehmenden Missbrauchs frei zugänglicher Schmerzmittel (Fentanyl) und opiumbasierter Drogen (Heroin) zu untersuchen. Zudem soll sie Wege zur Eindämmung der seit 2010 grassierenden Krise aufzeigen.

Im Zwischenbericht der Opioid Commission vom 2.8.2017 hatte Christie unter anderem festgehalten, dass jeden Tag durchschnittlich 142 Menschen an einer Überdosis Schmerzmittel oder Heroin sterben, was alle drei Wochen der Anzahl der Opfer entspreche, die bei den Anschlägen des 11. September 2001 zu Tode gekommen sind. Im Jahr 2015 seien zudem in den USA erstmalig mehr Menschen durch eine Überdosis Heroin gestorben, als in Folge von Waffengewalt. In den gesamten USA waren 2015 nach Angaben des National Institute on Drug Abuse 33.000 Tote durch den Missbrauch opiumhaltiger Drogen und Schmerzmittel zu beklagen, 1999 waren es zum Vergleich lediglich 4.000.

Durch die Ausrufung eines nationalen Notstandes werden für betroffene Kommunen oder Staaten Bundesmittel frei, die zur Bekämpfung der Krise eingesetzt werden können. Bislang haben sechs Bundesstaaten – Alaska, Arizona, Florida, Maryland, Massachusetts and Virginia – im Zusammenhang mit der Opioid Crisis Notstände auf Staatenebene erklärt. Kritiker bemängeln indes, dass es unklar sei, wofür genau die Bundesmittel eingesetzt werden sollten. Hierzu bemerkt der Zwischenbericht lapidar: “In our final report, we will provide an additional set of detailed recommendations that, if implemented, will ensure that the Federal Government operates as a strong partner in the fight against addiction and the opioid crisis.” Wann der Abschlussbericht erscheint, ist derzeit noch unklar.

Executive Order

Die Verfassung der Vereinigten Staaten enthält keine Regelung zum Ausnahmezustand. Analysiert man ausnahmezustandliche Situationen in den USA, so trifft man immer wieder auf sogenannte Executive Orders. Hierbei handelt es sich um Verfahrens- und Handlungsanweisungen durch den US-Präsidenten an die Exekutive. Ihr jeweiliger Inhalt bedarf keiner Zustimmung durch den Kongress, so dass sie ein ideales Instrument präsidialer Krisenintervention darstellen. Executive Orders lassen sich für den gesamten Zeitraum der US-Geschichte beobachten.

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Historischer Räumungsaufruf. Statt “japanese” könnte da künftig auch “mexican”, “muslim” oder eine beliebige andere Bezeichnung stehen.

Ein besonders bekannter, angesichts derzeitiger politischer Stimmungen indes keineswegs als bloß historisch zu bezeichnender Fall ist die von Franklin D. Roosevelt am
19.2.1942 erlassene Executive Order No. 9066, in der er in Reaktion auf den japanischen Angriff auf Pearl Harbor die Internierung japanischstämmiger US-Amerikaner anordnet. Im Rahmen der Umsetzung von Executive Order No. 9066 sind im Zeitraum von 1942 bis 1946 insgesamt 120.000 Personen in Konzentrationslager verbracht worden. Der US-Supreme Court hatte an dieser Praxis nichts auszusetzen, obschon ein Dissent von Justice Robert H. Jackson klar benennt, worum es hier im Kern ging: um Rassismus. Erst 1988 kam es zu Entschädigungszahlungen.

Die bisherigen Top-3 derjenigen Präsidenten mit den meisten Executive Orders waren Calvin Coolidge (1.203), Woodrow Wilson (1.803) und Franklin D. Roosevelt (3.522). Zum Vergleich: Die beiden vergangenen Präsidentschaften brachten es auf 291 (George W. Bush) beziehungsweise auf aktuell 242 (Barack Obama) Executive Orders. Falls der am 20.1.2017 zu vereidigende, neue Präsident in dieses Rennen einsteigt, wird auch das ein Indikator sein, an dem sich die demokratische Qualität der Vereinigten Staaten von Amerika wird bemessen lassen.

Ausführliche Informationen zum US-Supreme-Court-Urteil in Korematsu vs. United States in: Matthias Lemke (2012), Ausnahmezustände als Dispositiv demokratischen Regierens. Eine Querschnittsanalyse am Beispiel der USA. In: Zeitschrift für Politikwissenschaft (ZPol), 22(3), 307–331.