
Ausgangslage
Für einen Überblick über die Gesamtentwicklung siehe die Berichte #1 (14.3.2020) bis #13 (26.4.2020) auf diesem Blog.
Mit Blick auf den Bericht #13 vom 26.4.2020 hat sich eine Änderung für Deutschland ergeben. Zudem dominieren drei Themen die europaweite öffentliche Debatte über den Umgang mit der Corona-Pandemie – Lockerungen, Verschwörungstheorien, Entdemokratisierung. Diese sollen im Folgenden kurz angerissen werden.
In Bayern (REG DE2) ist am 5.5.2020 die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) in Kraft getreten. Wegen der dortigen Anpassungen bei Ausgangs- und Kontaktsperren wurde eine Rückstufung Deutschlands vorgenommen. Deutschland war wegen der Ausrufung des landesweiten Katastrophenfalls in Bayern am 16.3.2020 und der vergleichsweise rigiden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen in die Kategorie gelb eingestuft worden. Diese besagt, dass unterhalb der nationalstaatlichen Ebene signifikante Grundrechtsbeschränkungen in Kraft sind. Mit der ab dem 5.5.2020 geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind diese Maßnahmen nun soweit zurückgenommen worden, dass für Deutschland, im Vergleich zu anderen EU-27-Staaten, nicht mehr von einer auch nur teilweisen ausnahmezustandlichen Situation im verfassungsrechtlichen Sinne gesprochen werden kann.
Lockerungen – Große Teile der europäischen öffentlichen Debatte drehen sich um die Fragen des Wie und des Wann von Lockerungen. Dabei ist häufig zu beobachten, dass Regierungen ihre Bürger*innen zu einem verantwortlichen und umsichtigen Umgang miteinander ermahnen. Eine zunehmend größere Rolle spielt zudem die Frage nach der ökonomischen Dimension der Maßnahmen. Lockerungen seien demzufolge auch deswegen geboten, um insbesondere auch kleineren Betrieben (etwa Frisöre, Restaurants, Musikschulen) die Aussicht auf ein Weiterbestehen zu erhalten.
Verschwörungstheorien – Im Zusammenhang mit der Debatte über Lockerungen sind zunehmend auch Demonstrationen und Äußerungen mit verschwörungstheoretischer Grundierung zu beobachten. Neben extremen Positionen der Linken und Rechten machen in Deutschland vermehrt auch Angehörige der Reichsbürgerszene mit Kritik an vermeintlich überzogenen Maßnahmen auf sich aufmerksam. Für besonderes Aufsehen hat in diesem Zusammenhang das Schreiben eines Mitarbeiters des Bundesinnenministeriums gesorgt. Wie am 10.5.2020 in den Medien bekannt wurde, hatte dieser in einem gut 80-seitigen Papier die im Zuge der Pandemie-Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen als überzogen und schädlich kritisiert. Bei Covid-19 handele es um einen “globalen Fehlalarm” und der Staat müsse sich den Vorwurf gefallen lassen, einer der “größten Fake-News-Produzenten” gewesen zu sein. Das BMI ließ in diesem Zusammenhang verlautbaren, die Äußerungen des Mitarbeiters seien nicht beauftragt oder autorisiert gewesen und würden nicht die Position des BMI widerspiegeln.
Deutlich wird mit diesem exemplarischenProblemfall auch: Der diskursiven Vermittlung, sprich der Legitimierung und Begründung von Maßnahmen kommt in dieser Phase der Krise eine immer wichtigere Bedeutung zu.
Entdemokratisierung – Der Ausbau der Macht des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán geht weiter. Im Zuge der Corona-Pandemie hatte Orbán sich durch das Parlament mit dem sogenannten Coronavirus-Schutzgesetz am 30.3.2020 ermächtigen lassen, künftig unbefristet per Dekret und ohne signifikante Kontrolle regieren zu können. Wie Medien berichten, hat er diese Möglichkeit inzwischen weitreichend genutzt. Der Spiegel verweist auf eine Auswertung des ungarischen Amtsblattes Magyar Közlöny. Seit Beginn der Notstandmaßnahmen sind demnach weitreichende Grundrechtseingriffe in zahlreiche Freiheits- und Justizgrundrechte zu beobachten. Zudem verschieben sich Zuständigkeiten im polizeilichen Bereich. Folgende Erlasse listet das Magazin auf:
- Zivilprozesse können von Richtern oder auf Antrag der Prozessführer auf unbestimmte Zeit verschoben werden, Strafprozesse von Staatsanwälten.
- Einstweilige Verfügungen zugunsten von Beklagten bis zu einem rechtskräftigen Urteil müssen nicht verhängt werden.
- Manche Klagen, etwa auf Entschädigung, sind während des Notstandes nicht zulässig.
- Die Entscheidung über Anträge von Gefangenen und Personen in U-Haft kann unbefristet auf