In Frankreich gilt ab kommendem Samstag (17.10.2020) erneut der Gesundheitsnotstand. Angesichts rapide steigender Infektionszahlen in so gut wie allen Regionen des Landes treten mit dem état d’urgence sanitaire nun wieder starke Einschränkungen des Alltagslebens in Kraft. Offizielle Stellen machen für die bis zu 27.000 Neuinfektionen täglich insbesondere private Zusammenkünfte und Feiern verantwortlich. Über 1.600 Personen sind wegen einer Erkrankung mit Covid-19 derzeit auf eine intensivmedizinische Behandlung angewiesen.
Mit Macrons Entscheidung gelten für die Dauer der kommenden vier Wochen täglich von 21 bis 6 Uhr Ausgangssperren in so gut wie allen großen Städten des Landes. Neben den zwölf Millionen Bewohnern des Großraums Paris sind Saint-Étienne, Toulouse, Montpellier, die Metropolregion d’Aix-Marseille-Provence, Lyon, Grenoble, Rouen und Lille betroffen. An den Zeiten der Ausgangssperren orientieren sich beispielsweise auch die Öffnungszeiten für Kinos, Restaurants, Theater, die entsprechend eingeschränkt werden. Der Besuch von Freunden ist im fraglichen Zeitraum ebenfalls nicht gestattet. Macron kündigte zudem an, dass es hinsichtlich der Einhaltung der Regeln Kontrollen und Strafen geben werde. Im Falle des Verstoßes droht ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro.
Der Gesundheitsnotstand in Frankreich wurde erst Ende März dieses Jahres neu eingeführt. Er war bereits von Ende März, unmittelbar nach seiner Einführung, bis zum 10. Juli 2020 in Kraft. Die im Zuge des Gesundheitszustandes möglichen Ausgangssperren stellen wesentlich schärfere Grundrechtseinschränkungen dar, als das bei den in Deutschland bislang angewandten Kontaktbeschränkungen. Reisebeschränkungen, wie noch in der ersten Phase des Gesundheitsnotstandes, werde es, Macron zufolge, aber vorerst nicht geben.
Graffiti nach einer Demonstration auf dem Boulevard Beaumarchais (2017).
Am 1. Dezember 2018 kam es in verschiedenen französischen Städten, darunter insbesondere in Paris, zu gewaltsamen Ausschreitungen, Körperverletzungen und erheblichen Sachbeschädigungen anlässlich des dritten Protesttages der Bewegung der gilets jaunes. Im Nachgang hat das französische Kabinett am auf die Ausschreitungen folgenden Sonntag über geeignete Maßnahmen beraten. Dabei kursierte unter anderem die Überlegung, zur effektiven Verhinderung weiterer Gewalttaten den Ausnahmezustand (“état d’urgence”) zu verhängen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat Präsident Macron von der Verhängung des Ausnahmezustandes Abstand genommen und stattdessen politische Zugeständnisse gemacht – unter anderem in Form der Verschiebung des Inkrafttretens der geplanten Ökosteuer.
Was aber, wenn es in den folgenden Tagen oder Wochen zu weiteren, ähnlich gewalttätigen Ausschreitungen kommt? Wird die französische Regierung wieder auf einen Ausnahmezustand zurückgreifen? – Drei zentrale Gründe sprechen dagegen.
Erstens – Der Ausnahmezustand, wie er durch das Gesetz 358/55 bestimmt wird, ist in der späten Vierten und fast in der gesamten Fünften Republik immer im Zusammenhang mit Dekolonialisierungskonflikten angewandt worden. Sei es im Kontext des Algerienkrieges (1954-62), sei es im Zusammenhang mit den Bestrebungen nach mehr Unabhängigkeit Neukaledoniens (1984-88) oder auch im Kontext der Vorstadtunruhen 2005/6 – immer waren koloniale oder postkoloniale Konflikte ursächlich. Erst der Ausnahmezustand von 2015-17 hat das geändert. Aber auch hier ging es um die Auseinandersetzung mit einem externen Gegner, dem sogenannten Islamischen Staat. Auf politisch-symbolischer Ebene könnte es sich für die Präsidentschaft Macrons als desaströs erweisen, den Ausnahmezustand angesichts dieser bislang klaren Außenorientierung nun in einem innenpolitischen Konflikt einzusetzen.
Zweitens – Infolge der Anschläge auf das Stade de France, auf verschiedene Straßencafés im 10. und 11. Arrondissement und auf das Bataclan wurde in Frankreich am 13. November 2015 der Ausnahmezustand verhängt. Nach sechsmaliger Verlängerung ist dieser am 31. Oktober 2017 und damit nach einer Dauer von 719 ausgelaufen. Mit diesem extrem langen Ausnahmezustand ging eine signifikante Verschärfung der Gesetzgebung zur Inneren Sicherheit in Frankreich einher. Seit dem 1. November 2017 enthält der Code de la Sécurité Intérieure nach einer Gesetzesvorlage (2017-1510) mehrere Bestimmungen, die vorher nur im Ausnahmezustand gegolten hatten – etwa jene, die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum einschränken oder religiöse Stätten auf Exekutivbeschluss schließen zu können. Insbesondere die ausgedehnten Kontrollmöglichkeiten sowie Zugangsbeschränkungen des öffentlichen Raumes, die mitunter auch als Normalisierung des Ausnahmezustandes charakterisiert werden, müssten hinreichende Interventionsmöglichkeiten auf Seiten der Exekutive beinhalten, ohne dass es noch der gesonderten Ausrufung des Ausnahmezustandes bedarf.
Drittens – Emmanuel Macron hat von seinem Vorgänger François Hollande bei Amtsübernahme am 14. Mai 2017 jenen Ausnahmezustand geerbt, den sein Vorgänger noch unter dem Eindruck der andauernden Geiselnahme im Bataclan-Theater in der Nacht vom 13. auf den 14. November 2015 verhängt hatte. Macron weiß daher, wie schwierig und politisch risikoreich es ist, einen einmal verhängten Ausnahmezustand wieder zu verlassen. Angesichts einer massiven Versicherheitlichung des öffentlichen Diskurses ist der Ausnahmezustand das größtmögliche Sicherheitsversprechen des Staates in Friedenszeiten. Sollte nach seiner Beendigung eine größere Krise – verursacht etwa durch einen Terrorakt – eintreten, wäre die Glaubwürdigkeit des hierfür verantwortlichen Politikers irreparabel beschädigt. Macron ist sich dieses Zusammenhangs bewusst. Der Weg, den er zur Beendigung des von Hollande geerbten Ausnahmezustandes in Form einer Normalisierung zentraler ausnahmezustandlicher Maßnahmen gewählt hat, macht dies deutlich.
Die Summe dieser drei Argumente lässt eine neuerliche Verhängung des Ausnahmezustandes selbst bei anhaltenden Protesten der sogenannten “Gelbwesten” eher wenig wahrscheinlich erscheinen.
“Für den deutschen Politikwissenschaftler Matthias Lemke, der derzeit in Paris arbeitet und sich mit dem Ausnahmezustand in Demokratien befasst, steckt hinter dieser “Form des Nicht-Ausstiegs” politisches Kalkül. “Ich glaube, für Regierungen unserer Zeit ist Sicherheit ein ganz zentrales Motiv, an dem sich auch Legitimität bemisst”, sagt er. Ein Ausstieg aus dem Ausnahmezustand ist für die Verantwortlichen riskant – sie kämen in Bedrängnis, falls kurz darauf ein neuer Anschlag geschieht. Macrons Vorgänger Hollande hatte im Sommer 2016 auch schon ein Ende des Ausnahmezustands angepeilt – und machte dann nach dem Anschlag von Nizza eine Kehrtwende.”
Der vollständige Text von Sebastian Kunigkeit ist heute unter der Überschrift “Ausnahmezustand in Frankreich: Ende ohne Entwarnung” über die dpa versandt worden.
Der Élysée-Palast hat jetzt das Redemanuskript Emmanuel Macrons zu seinen gestrigen Ausführungen (3.7.) vor dem Congrès in Versailles bereitgestellt. In seiner ersten großen Rede vor beiden Kammern des Parlaments hatte Macron angekündigt, dass der in Frankreich seit dem 13.11.2015 geltende Ausnahmezustand im Herbst diesen Jahres auslaufen solle. In seiner Rede taucht der Begriff Ausnahmezustand (état d’urgence) dreimal auf. Zwei dieser Verwendungen [1] zielen auf die konkrete sicherheitspolitische Situation ab, eine [2] ist grundlegender, von politisch-diskursiver Natur.
Diese letztere gerade wegen der Reichweite ihrer Aussage problematischer als die anderen. Denn sie mündet in eine gesamtgesellschaftliche Krisenbeschreibung, in der vielleicht nicht alles, aber doch sehr vieles als Ausnahmesituation beschrieben werden kann. Der Ausnahmezustand, in dem sich die französische Gesellschaft derzeit befinde, so Macron, habe eben nicht nur eine sicherheitliche, sondern auch eine ökonomische und eine soziale Dimension. Gegenüber diesen ebenso realen wie komplexen Herausforderungen, so seine Forderung, dürften die politisch verantwortlich Handelnden ihre Augen nicht länger verschließen. Auf diese Weise verzahnt er in seiner Rede den Diskurs über den Ausnahmezustand mit einem Aufruf zu einer sachbezogenen, für alle erkennbaren und damit alternativlosen Diagnose dessen was ist. Diese Diagnose wiederum müsse in eine pragmatische, effiziente Politik münden. Indem Macron den Begriff aus seinem engen, juristischen und sicherheitspolitischen Kontext herausnimmt, und ökonomische wie soziale Probleme ebenfalls als Ausnahmezustand beschreibt, trägt er nicht nur zu einer Aufweichung des Begriffes bei. Er insinuiert damit, dass in anderen Feldern, außerhalb der Sicherheitspolitik, derzeit ebenfalls harte, effiziente und gerade nicht normale Lösungen gefragt sein könnten, wobei normal hier als allgemein zumutbar verstanden werden kann.
Über diese generelle diskursive Ausweitung hinaus nimmt Macron in seiner Rede auch Stellung zum derzeit in Kraft befindlichen état d’urgence und seiner weiteren Verlängerung. Unter Verweis auf den dem Ausnahmezustand inhärenten Substanzkonflikt von Sicherheit und Freiheit kündigt er an, die Maßnahmen im Herbst diesen Jahres beenden zu wollen. Würden die bürgerlichen Freiheitsrechte weiter eingeschränkt bleiben, so wäre dies mit dem Selbstverständnis der französischen Demokratie, die auf der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger gründet, nicht vereinbar und würde eher den Terroristen in die Hände spielen. Dennoch, so Macron weiter, müsse eine Demokratie auch krisenfest sein. Das wiederum könne nur gewährleistet werden, wenn das Parlament weitere Gesetze verabschiede, die die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden zum Schutz der Demokratie und damit der Freiheit jedes/jeder Einzelnen stärken. [3]
Ungeachtet dessen gilt der derzeitige Ausnahmezustand noch bis zum 15.7.2017. Innerhalb der nächsten elf Tage wird daher das Parlament noch einmal über seine Verlängerung debattieren und entscheiden müssen.
[1] “S’agit-il de sortir de l’état d’urgence ? On nous dira d’un côté que nous laissons la France sans défense face au terrorisme, et de l’autre que nous bradons nos libertés. […] D’un côté, je rétablirai les libertés des Français en levant l’état d’urgence à l’automne, parce que ces libertés sont la condition de l’existence d’une démocratie forte. Parce que les abandonner c’est apporter à nos adversaires une confirmation que nous devons leur refuser.”
[2] “Derrière tous ces faux procès, on trouve le même vice, le vice qui empoisonne depuis trop longtemps le débat public : le déni de réalité, le refus de voir le réel en face dans sa complexité et ses contraintes ; l’aveuglement face à un état d’urgence qui est autant économique et social que sécuritaire.”
[3] “Mais d’un autre côté, je souhaite que le Parlement puisse voter ces dispositions nouvelles qui nous renforceront encore dans notre lutte. Elles devront viser explicitement les terroristes à l’exclusion de tous les autres Français. Elles comporteront des mesures renforcées, mais qui seront placées sous la surveillance du juge dans le respect intégral et permanent de nos exigences constitutionnelles et de nos traditions de liberté.”
Vor dem Congrès, der Versammlung beider Kammern des französischen Parlaments, hat Präsident Emmanuel Macron heute angekündigt, dass der Ausnahmezustand im Herbst diesen Jahres auslaufen wird. Nähere Informationen hierzu folgen, sobald die schriftliche Version von Macrons Rede in Versailles vorliegt.
On the German and English speaking website Verfassungsblog.de, Tim Wihl, research associate at Christoph Möller’s Chair on Public Law and Philosophy of Law, just published a short article on the current state of emergency situation in France. Asking to what extent Emmanuel Macron represents a risk for civil liberties in France, Wihl argues, that the latest supreme court decisions will help to recover civil and political liberties. The Assemblée Nationale, although it has a limited impact on extensions and tightenings of the rules governing the state of exception, has also proven, according to Wihl, to be the branch that the French people can still count on to preserve their liberties against executive overreach.
In seiner Entscheidung n° 2017-635 QPC vom 9.6.2017 hat der Conseil Constitutionnel festgestellt, dass Teile der derzeit in Frankreich geltenden Ausnahmebestimmungen ungültig sind. Konkret geht es um Artikel 5, Absatz 3 des Gesetzes 385/55 über den État d’urgence. Dieser gibt dem Präfekten eines Departments die Möglichkeit, öffentliche Versammlungen zu verbieten oder Personen Aufenthaltsrechte zu verwehren, wenn durch diese die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht werden. Das Gericht hat mit Blick auf die von der Verfassung garantierten Bürgerrechte festgestellt, dass diese Kompetenz zu allgemein gefasst sei und dadurch einer exzessiven Handhabung beziehungsweise einem Missbrauch der Bestimmung Vorschub geleistet werde. Auch sei nicht ersichtlich, inwieweit etwa Demonstrationsverbote in Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus stünden. Aus diesem Grund hat das Verfassungsgericht den betreffenden Absatz für ungültig erklärt.
Mit der Entscheidung stärkt der Conseil Constitutionnel die Grund- und Bürgerrechte. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwiefern sich weitere juristische Konflikte aus dem derzeitigen Versuch der Regierung Philippe ergeben, ausnahmezustandliche Kompetenzen in normales Recht zu überführen. Der Ausnahmezustand gilt noch bis zum 15.7.2017, Präsident Macron hat aber bereits angekündigt, ihn bis November 2017 verlängern zu wollen. Die Zeit solle genutzt werden, um rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die für eine effektive Terrorbekämpfung erforderlich seien.
Wie der Élysée-Palast heute nach Angaben von Le Monde verlauten ließ, plant Präsident Macron eine Verlängerung des seit den Anschlägen vom 13.11.2015 geltenden Ausnahmezustandes bis November 2017. Ein entsprechendes Gesetz solle nach den Wahlen zur französischen Nationalversammlung im Juli diesen Jahres ins Parlament eingebracht werden. Sollte es zu dieser Verlängerung kommen, würde sich der Ausnahmezustand über einen Zeitraum von gut zwei Jahre erstrecken.
Ebenfalls ließ der Élysée verlauten, dass Macron an der im Wahlkampf bekundeten Absicht festhalten wolle, mittelfristig eine effektive Sicherheitspolitik und Terrorismusbekämpfung ohne Rückgriff auf ausnahmezustandliche Maßnahmen zu etablieren. Einen ähnlichen Vorstoß hatte bereits im März diesen Jahres Justizminister Jean-Jacques Urboas gewagt. Er war dafür aber von Macrons Vorgänger im Amt, François Hollande, kritisiert worden. An der geplanten Dauer des Ausnahmezustandes solle, so Hollande, aus Sicherheitserwägungen festgehalten werden. Während Urvoas in seinem Vorstoß zur Beendigung des Ausnahmezustandes auf die seit dem November 2015 und nochmals nach dem Anschlag von Nizza im Juli 2016 verbesserte Gesetzeslage verwiesen hatte, hat Macron zu seiner in diesem Zusammenhang geplanten Strategie noch keine konkreten Pläne vorgelegt.
Heute vor eineinhalb Jahren hat Staatspräsident François Hollande in Reaktion auf die Terroranschläge vom 13.11.2015 den Ausnahmezustand in ganz Frankreich ausgerufen. Seit den Anschlägen auf das Stade de France, mehrere Straßencafés im 10. und 11. Arrondissement und auf das Konzerthaus Bataclan sind die Maßnahmen ununterbrochen in Kraft.
Verschiedene Novellen des Gesetzes 385/55, das den État d’urgence regelt, sind inzwischen in Kraft getreten. So sind etwa Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss möglich, ebenso wie die Verhängung von Hausarrest oder Ingewahrsamnahmen.
Eine zwischenzeitliche Debatte, die von Justizminister Jean-Jacques Urvoas angestoßen wurde und die darauf abzielte, den Ausnahmezustand wegen der mittlerweile verbesserten gesetzlichen Lage für den Umgang mit terroristischen Bedrohungen aufzuheben, wurde von Hollande beendet. Die Maßnahmen sollten, so Hollande, wie geplant aus sicherheitspolitischen Erwägungen bis zum 15.7.2017 aufrecht erhalten werden.
Morgen übergibt Hollande die Amtsgeschäfte an seinen Nachfolger Emmanuel Macron. Ob der Ausnahmezustand durch den Wechsel an der Staatsspitze wieder zum Thema oder gar disponibel wird, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.