Am 21. und 22. Oktober findet die zweite Ausgabe der “Journées Franco-Allemandes des MSH du Grand Est” in Metz statt. Gegenstand der zweitägigen Veranstaltung an der Maison des Sciences de l’Homme – Lorraine ist die “Crise de la Covid – Bilan et perspectives. Un regard croisé Franco-Allemand”.
Am 21. Oktober halte ich eine der Keynote-Speeches zum Thema “La démocratie et la pandémie – la France et l’Allemagne dans l’état d’urgence sanitaire”. Der Vortrag findet in deutscher Sprache statt und wird simultan ins Französische übersetzt. Das Vortragsmanuskript wird hier zu Beginn der Veranstaltung zum Download angeboten.
Das vollständige Programm kann hier eingesehen werden. Die Veranstaltung wird live auf YouTube gestreamt.
In der zurückliegenden Woche sprach ich mit Sinan Sat von der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Funke Medien) über die aktuelle Corona-Politik, den Freiheitsbegriff des Grundgesetzes und mein aktuelles Buch.
Freiheit in der Republik, so eine Überlegung, kann nie bedeuten, jederzeit alles tun zu können, wonach einem gerade ist. Denn die Republik – die gemeinsame Sache – setzt der eigenen Freiheit dort Grenzen, wo die Freiheit der anderen beginnt. Freiheit, so wird angesichts der sogenannten ‘Querdenken’-Proteste immer wieder zu betonen sein, ist notwendig Freiheit in Gemeinschaft.
Diesen Zusammenhang immer wieder neu zu erklären, wie auch ein gemeinsames Ziel im Umgang mit der Pandemie zu formulieren und für dessen gemeinsame Erreichung zu werben, ist Sache der Politik. Das ganze Gespräch gibt es vorab online hier (Bezahlschranke).
Einschränkungen von Grundrechten, Versammlungsverbote, Schließung von Schulen und Geschäften – im Januar 2020 hätte kaum jemand derart massive Eingriffe in das Alltagsleben für möglich gehalten. In seinem Buch „Deutschland im Notstand?“ ordnet Matthias Lemke das Ringen mit dem Virus vor dem historischen, rechtlichen und politischen Hintergrund der deutschen Regelungen zum Ausnahmezustand ein. Tamara Ehs setzt sich in „Krisendemokratie: Sieben Lektionen aus der Coronakrise“ kritisch mit der österreichischen Demokratie in der Akutphase der Coronakrise auseinander. Beide Werke stellen je sieben Thesen auf, wie ein demokratieverträgliches Krisenmanagement funktionieren kann – denn eine weitere virusverursachte Pandemie oder auch der Klimanotstand könnten schon bald die nächste Krise auslösen.
Im Gespräch mit Michael Kolkmann diskutieren Tamara Ehs und Matthias Lemke die Herausforderungen der Coronakrise für Demokratien sowie mögliche Lehren, die sich aus der Krise ziehen lassen.
Ausgewählte verfassungsrechtliche Regelungen der Bundesländer im Notstandsfall
Im Rahmen des Gesundheitsnotstandes während der Corona-Pandemie haben die Bundesländer zahlreiche Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von SARS-CoV-2-Erkrankungen ergriffen. Der deutsche Notstandsföderalismus erweist sich dabei als vielschichtiges Geflecht unterschiedlicher Notstandsregelungen, das in der Summe noch nicht hinreichend erforscht ist. Der Beitrag stellt verfassungsrechtliche Regelungen ausgewählter Bundesländer zum Notstand vor und ordnet sie typologisch ein.
Das finale Cover zu “Deutschland im Notstand?” ist jetzt da und der Erscheinungstermin (10.3.) rückt näher. In diesem Zusammenhang freue ich mich, einen Tweet von Tamara Ehs zitieren zu dürfen:
(1) Eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein-Westfalen liegt vor, wenn der Landtag aufgrund der Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit im Land eine epidemische Lage feststellt, die die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen oder wesentlichen Teilen hiervon zu gefährden droht. Im Falle einer Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite gilt diese für zwei Monate; sie kann bei Fortbestehen ihrer Voraussetzungen um jeweils zwei Monate durch den Landtag verlängert werden. Der Landtag hebt die von ihm getroffene Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. […]
In der Aussprache im Landtag begründete Ministerpräsident Armin Laschet dieses Vorgehen mit den weiterhin steigenden Infektionszahlen. Auch die Belegung von Intensivbetten in den Krankenhäusern des Landes mit Covid19-Patienten hätte sich binnen zehn Tagen mehr als verdoppelt. Nur wenn im November Kontakte radikal eingeschränkt würden, sei eine Senkung der Zahlen unter den kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen zu erreichen. Der November, so Laschet, müsse ein “Monat der Entschleunigung” werden. Dies, so seine Überzeugung, werde nur gelingen, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Maßnahmen mittrügen.
Die Opposition indes warf der Landesregierung Untätigkeit und Versäumnisse vor. Die jetzt zu verzeichnende Zuspitzung der Lage sei auf mangelhaftes Krisenmanagement zurückzuführen. Für die SPD stellte Fraktionschef Thomas Kutschaty fest, dass sich die Landesregierung gerade in den Sommermonaten zu sehr auf Lockerungen der pandemiebedingten Maßnahmen konzentriert und die rechtzeitige Vorbereitung auf die zu erwartende Zunahme von Erkrankungen versäumt habe. Auch kritisierte er die mangelhafte Informationspolitik der Landesregierung. Diese habe den Landtag zum letzten Mal vor vier Monaten in Sachen Corona unterrichtet. Insbesondere der letztgenannte Punkt ist aus demokratietheoretischer Sicht von besonderem Belang. Denn die Konstruktion der deutschen Notstandsgesetze – zu denen ich auch das Epidemiegesetz in NRW zählen möchte – verlangt grundsätzlich nach einer starken Einbindung des Parlaments. Dies allerdings setzt eine umfassende Informiertheit voraus.
Durch die Feststellung einer epidemischen Lage landesweiter Tragweite durch den Landtag wird die Landesregierung nach §11 Abs. 2 des Epidemiegesetzes ermächtigt, über das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium Anordnungen zu erlassen:
(2) Ist eine epidemische Lage gemäß Absatz 1 festgestellt, ist das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium befugt, Anordnungen nach den nachfolgenden §§ 12 bis 14 zu treffen.
Diese Anordnungen ermöglichen verschiedene Grundrechtseingriffe und erstrecken sich auf die Organisation des Krankenhauswesens, über Melde- und Mitwirkungspflichten der Krankenhausbetreiber, Nachforschungsmöglichkeiten von Gesundheitsämtern bis hin zur Verfügbarmachung medizinischer oder sonstwie im Zuge der Pandemiebekämpfung erforderlicher Produkte. Eine im ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Möglichkeit zur Dienstverpflichtung medizinischen Personals war im April am Widerstand der Opposition gescheitert.
“Die Wirklichkeit ist, das Europa und Spanien in einer zweiten Welle der Pandemie versunken sind.” – Pedro Sánchez
Er begründet dies mit der dramatischen Verschärfung der coronabedingten Lage in Spanien. Diese habe sich dramatisch verschärft, weswegen das Ziel der nunmehr ergriffenen Maßnahmen darin bestehe, die zweite Welle der Virusausbreitung einzudämmen. Konkret handelt es sich um eine nächtliche Ausgangssperre, die ab heute Abend und für die kommenden zwei Wochen in der Zeit von 23:00 bis 06:00 gelten wird. Sánchez kündigte zudem an, dass er sich um die Zustimmung des Parlaments bemühen werde, um den nationalen Alarmzustand bis März 2021 verlängern zu können.
Bei der heute in Kraft getretenen Verhängung des Alarmzustandes in ganz Spanien hat die Zentralregierung in Madrid gezielt den Austausch mit den Regionalpräsidenten gesucht. Diesen wurde eine breite Mitbestimmung hinsichtlich getroffener und kommender Maßnahmen zugesichert. So können etwa die Kanarischen Inseln abweichende Zeiten für die Ausgangssperre verhängen. Aber auch darüber hinaus wird die Zentralregierung versuchen, Maßnahmen in Absprache mit den Regionen und entsprechend der jeweiligen lokalen oder regionalen Bedürfnisse festzulegen. Das Besondere an dieser zweiten Phase des Alarmzustands bestünde damit in einer stärkeren Dezentralisierung des Ausnahmezustandes.
Während der Text “Ausnahmezustand – Ein gefährliches Ding” eine ideen- und zeitgeschichtliche Analyse demokratiebezogener Risiken der krisenbedingten Ausweitung staatlicher Machtbefugnisse beinhaltet, fokussiert der Beitrag “Ist das noch normal?” konkrete Maßnahmen während der Akutphase (März/April 2020) der Corona-Pandemie in Deutschland – auf Bundes- und Landesebene.
Neben der rein inhaltlichen Ebene zeigt sich hier – aus Autorenperspektive – noch eine weitere: nämlich die Schwierigkeit, politikwissenschaftliche Analyse fortlaufend in Echtzeit anzubieten. Das geht nicht ohne permanente Revisionen und Selbstkorrekturen. Analyse erhält so den Charakter einer permanenten Suche.
Unser aller Leben, unser aller Alltag ist derzeit anders als gewohnt. Weltpolitisch haben sich seit Anfang 2020 infolge der Ausbreitung des Coronavirus die Ereignisse überschlagen. Die Ausrufung des globalen Gesundheitsnotstands durch die Weltgesundheitsorganisation am 30. Januar löste eine in jüngerer Vergangenheit beispiellose Kette von Reaktionen aus. Reaktionen, die angesichts eines weltweit identischen, akuten Krisenszenarios paradoxerweise eine Entwicklung zu verstärken scheinen, die sich zuvor schon auf vielfältige Art und Weise – America first, Brexit – angekündigt hatte. Nationale Insellösungen genießen offenbar den Vorzug vor multilateralen, kooperativen Ansätzen.
Bereits im April 2020 hatten, so die Zählung von Christian Bjørnskov und Stefan Voigt, knapp einhundert Staaten in Reaktion auf Ausbrüche von Covid19-Erkrankungen einen Ausnahmezustand verhängt. Vielfach, etwa in Deutsch land und Frankreich, wurden die rechtlichen Grundla gen für einen pandemiebedingen Ausnahmezustand erst geschaffen, so zum Beispiel mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes oder der Einführung des État d’urgence sanitaire. Mit diesem coronakratischen Reflex haben sie deutlich gemacht, welcher Bedarf angesichts einer globalen Krise derzeit offenbar politisch wie gesellschaftlich vorherrschend ist: der nach starker, nationalstaatlicher Führung.
Doch so sehr dieser entschiedene Griff zu erweiterten Kompetenzen die ungebrochene Handlungsfähigkeit der Regierung unterstreichen und fördern soll, signalisiert er auch Hilflosigkeit. Denn die Verhängung des Ausnahmezustands reagiert auf eine als mangelhaft wahrgenommene Regelungskompetenz, wie auch auf das gesellschaftliche Symptom von Angst und Unsicherheit.
Eine konkrete Anleitung zum Umgang mit der Corona-Pandemie, dafür sprechen gerade auch die oben genannten Gesetzesnovellen, bietet der Ausnahme zustand jedoch nicht. Starke Führung als Symbolpolitik, so steht zu befürchten, ist eine Scheinlösung, die schlimmstenfalls nicht nur Corona nicht in den Griff bekommt, sondern die ihrerseits Folgeprobleme erzeugt. Diese Probleme werden bereits heute sichtbar, und sie sind häufig eng miteinander verwoben.
Einschränkung von Freiheitsrechten
Deutlich wird das etwa in rechtlicher Hinsicht. Regierungen etablierter Demokratien haben im coronabedingten Ausnahmezustand die Freiheitsrechte ihrer Bevölkerungen eingeschränkt. Neben Grenzschließungen nahezu überall auf der Welt und dem damit einhergehenden Einbrechen internationaler Mobilität waren gerade in Europa Ausgangs- und Kontaktsperren in bislang ungekanntem Ausmaß zu beobachten. Hinzu kamen, besonders in der Frühphase der Pandemiebekämpfung, Eingriffe in das Recht auf Versammlungsfreiheit.
Die akute Unkalkulierbarkeit der Pandemie lässt noch so gravierende Eingriffe in die Grundrechte plausibel, ja sogar geboten erscheinen. Die zweite Säule des Rechts, sein Zweck, nämlich die Freiheit, droht damit systematisch ins Hintertreffen zu geraten. Wie wird sich Corona langfristig auf das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit auswirken?
Erosion etablierter Gewissheiten und Prozesse
Eine solche Entwicklung, wonach in der Pandemie etablierte Gewissheiten und Prozesse zu erodieren beginnen, deutet sich auch auf der Ebene der politischen Öffentlichkeit an. Denn insbesondere die Demokratie, aber auch andere Typen politischer Systeme erschöpfen sich nicht bloß im positiven Recht. Vielmehr bedürfen sie verschiedenartiger Kommunikations- und Austauschprozesse, um kollektiv verbindliche Entscheidungen vorbereiten, legitimieren und treffen zu können.
Häufig lassen sich in der politischen Öffentlichkeit, die unter anderem in Form von Social Media-Anwendungen tatsächlich einen weltumspannenden Charakter angenommen hat, neben lösungsorientierten Debatten auf Faktenbasis Diskurse beobachten, die sich von einer wissenschaftsbasierten Faktenlage entfernt, wenn nicht gar entfremdet haben.
So tritt insbesondere in besonders stark vom Coronavirus betroffenen Staaten eine Interpretation der Krise auf, die mit dem Begriff der Verharmlosung nur annähernd beschrieben ist. Coronaleugnung wäre die treffendere Bezeichnung für eine kommunikative Strategie, die in Ländern wie Großbritannien, den USA, in Russland, der Türkei aber auch in Brasilien bis in höchste Regierungskreise hinein zu beobachten ist, und die sich nicht nur in der Negierung der Pandemielage und ihrer Gefährlichkeit, sondern zudem noch in der Diskreditierung wissenschaftlicher Expertise ausdrückt.
Insbesondere populistisch und/oder autoritär geführte Staaten bedienen das ausgeprägte Führungsbedürfnis in der Krise, aber auch offene demokratische Gesellschaften sind hiervor keineswegs gefeit. Wie weit werden CoronaLeugnung und Wissenschaftsdiskreditierung gehen und welche mittel- bis langfristigen Folgen werden sie zeitigen?
Komplexitäts- und Kontingenzreduktion durch Verschwörungstheorien
Anhand der offensiv betriebenen Leugnung von Corona lässt sich schon jetzt die Tendenz beobachten, Orientierungswissen in dramatischen Krisen und Umbruchssituationen durch möglichst einfache Ursache-WirkungsZusammenhänge zu ermöglichen. Bedient wird dieser Bedarf an Komplexitäts- und Kontingenzreduktion durch Verschwörungstheorien, die, wie der Tübinger Amerikanist Michael Butter eindrucksvoll gezeigt hat, nichts dem Zufall überlassen und alles mit allem verbinden.
Dieser Mechanismus funktioniert während der Corona-Pandemie erstaunlich gut. In Deutschland lassen sich im Umfeld sogenannter Hygienedemos klassische Elemente einer Verschwörungstheorie, von der steuernden Elite (die Politik, Bill Gates) bis hin zur gezielten Ausübung von Herrschafts und Kontrollinteressen (Zwangsimpfung) im Verbund mit antisemitischen Motiven wiederfinden.
Auch wenn nicht alle Proteste gegen Corona-Maßnahmen des Staates dem extremistischen oder verschwörungstheoretischen Spektrum zuzuordnen oder sonst wie illegitim sind, so treten doch gehäuft strategische Kooperationen von Gruppen hervor, die miteinander lediglich im Aspekt der Ablehnung des bestehenden Systems übereinstimmen. Angefangen von sogenannten Reichsbürgern, über diverse Strömungen von Verschwörungstheorien bis hin zu Angehörigen der politischen Rechten oder extremen Rechten – sie alle erblicken in der krisenbedingten Orientierungslosigkeit eine Chance, gemeinsam im Fahrwasser der Corona-Pandemie Verunsicherung zu schüren und ihre je eigene politische Agenda durchzusetzen.
Das ist in zweierlei Hinsicht problematisch: Selbst wenn diese Positionen mitunter so abwegig sind, dass sie kaum mehrheitsfähig sein werden, so wirken sie sich dennoch durch die Politisierung von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Alltag aus. Etwa dann, wenn die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kategorisch abgelehnt und umgangen wird, obschon sie derzeit im wissenschaftlichen Konsens als sinnvoll zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr erachtet wird. Schlimmstenfalls werden so Eindämmungsversuche hintertrieben, sodass im Falle des Anstiegs von Infektionszahlen wiederum drastische Einschränkungen des Alltages zu befürchten sind. Dies wiederum führt zu mehr Verunsicherung, Stress, Angst und könnte in der Folge in einem weiteren Voranschreiten der Polarisierung in den betroffenen Gesellschaften münden.
Einschränkungen des alltäglichen Lebens
Einschränkungen des alltäglichen Lebens wirken sich – auch das scheint sich aktuell als Zwischenbefund der Corona-Pandemie anzudeuten – bei den Menschen besonders gravierend aus, die ohnehin schon unter sozial prekären Bedingungen leben. Neben die kommunikative Dimension von Polarisierung tritt somit noch eine materielle. Seien es Alleinerziehende in westlichen Gesellschaften oder Wanderarbeiter etwa in Indien oder China – sie alle werden von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ungleich härter getroffen als andere Bevölkerungsschichten.
Wegen des tendenziell erhöhten Armutsrisikos haben es Alleinerziehende in westlichen Gesellschaften schwerer, alternative Modelle zur Kinderbetreuung zu finanzieren. Zudem können sie, wenn sie im Dienstleistungssektor oder im produzierenden Gewerbe beschäftigt sind, häufig nicht auf die Option Homeoffice ausweichen. Wanderarbeiter scheitern ökonomisch schon an Ausgangssperren, die ihnen die Beschäftigungs und damit die Möglichkeit (um nicht zu sagen: die schiere Notwendigkeit) des kontinuierlichen Erwerbs von Einkommen nehmen.
Corona erweist sich damit zwar immer noch als der große Gleichmacher, weil alle am Virus erkranken können. Das ist grundsätzlich richtig. Aber weil die Ressourcen zum individuellen Umgang mit Maßnahmen, die der Pandemiebekämpfung dienen, ungleich verteilt sind, potenziert Corona bestehende soziale und ökonomische Ungleichheiten – und ist in diesem Sinne Ungleichmacher. Auch auf diesen Katalysatoreffekt von Corona haben Gesellschaften, haben Regierungen, ob im Ausnahmezustand oder nicht, bislang keine überzeugende Antwort gefunden.
Globale Coronakratie?
Wo also steht die Welt angesichts der nach wie vor grassierenden Pandemie? Wenn sich die hier skizzierten Entwicklungen fortsetzen, ist das dann der Beginn einer globalen Coronakratie? Stehen wir damit also vor einer Wende, weg von der multilateralen Kooperation, hin zur Renationalisierung? Werden wir immer mehr national beschränkte, autoritäre, einander im Wettbewerb überbietende Regierungen im Ausnahmezustand beobachten, die keinen diskursiven Konsens mehr erzeugen und soziale Ungleichheiten noch weiter vertiefen? Stehen wir vor einer globalen Welle der Entdemokratisierung?
So pauschal formuliert, lassen sich all diese Fragen derzeit nur verneinen. Denn die weltweit zu beobachtenden Reaktionen auf die Corona-Pandemie sind wegen ihrer weit überwiegenden Verlagerung in einen nationalen Referenzrahmen und ihrer mitunter schnellen Anpassungen insgesamt zu heterogen und zu widersprüchlich, um daraus einen allgemeinen Trend abzuleiten.
Allerdings muss auch klar sein, dass die Entwicklungen um Corona in ihren vielfältigen, miteinander verwobenen Dimensionen – rechtlich, politisch, gesellschaftlich, ökonomisch – zu dynamisch, zu offen sind, als dass ein Versagen der Maßnahmen im globalen Gesundheitsnotstand ausgeschlossen wäre. Statt angesichts bestehender Wissenslücken auf Prognosen zu setzen, gilt es, klassische sozial wie geisteswissenschaftliche Kompetenzen in den Vordergrund zu stellen: beobachten, sortieren, einordnen, erklären. Unter Corona-Bedingungen allerdings in globalem Maßstab und in Echtzeit.
Wie Medienberichten, hat die Tschechische Regierung heute angekündigt, den Ausnahmezustand verhängen zu wollen. Regierungschef Andrej Babis begründete dies mit einer drohenden Überforderung des Gesundheitssystems in Folge einer möglichen Zunahme von Corona-Infektionen. In Kraft treten sollen die Maßnahmen ab kommendem Montag.
Ähnlich wie Frankreich, Spanien und Italien war auch Tschechien – gemessen an Infektionen pro 100.000 Einwohnern – besonders stark von der ersten Welle der Pandemie betroffen. Durch den Ausnahmezustand ist es der Regierung möglich, Grund- und Freiheitsrechte, wie etwa das Versammlungsrecht, einzuschränken. Anders als im Frühjahr 2020, als der Ausnahmezustand bereits für gut 2 Monate in Kraft war, sind zum jetzigen Zeitpunkt allerdings keine Grenzschließungen geplant.