Zum Zeitpunkt der heutigen Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder, wonach in Bayern ab kommendem Mittwoch erneut ein landesweiter Katastrophenfall ausgerufen werden solle, wurde nach Daten der Süddeutschen Zeitung in 6 Städten und Landkreisen des Freistaates der Inzidenzwert von 300 überschritten: in den Städten Nürnberg und Passau und in den Landkreisen Günzburg, Erding und Freyung-Grafenau lag der Wert teils deutlich über 300. Im Landkreis Regen, im äußersten Osten Bayerns, ermittelte die Zeitung sogar einen Wert von 466. Entsprechend wurde die in der Summe zwar gebremste, jedoch nicht rückläufige Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus zum zentralen Bezugspunkt für die Verschärfung der Maßnahmen.
In seiner Begründung führte Söder aus, dass nur verschärfte Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen den gewünschten Effekt der Rückführung der Ausbreitungsgeschwindigkeit und damit der Entlastung der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur bewirken könnten. Dementsprechend gelten vom 9.12.2020 bis 5.1.2021 Einschränkungen, welche die Anzahl von Begegnungen zwischen den Menschen möglichst verringern sollen. Von besonderem symbolischen Gewicht dürften dabei die angekündigten Ausgangsbeschränkungen sein, da sie einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellen. Dies gilt umso mehr, als in Städten und Landkreisen mit einem Inzidenzwert von über 200 auch nächtliche Ausgangssperren vorgesehen sind, eine nochmals verschärftere Form der Ausgangsbeschränkung. Derzeit betrifft das zwar nur knapp über zehn Städte und Landkreise, jedoch liegen zahlreiche weitere bei einem Inzidenzwert von knapp unter 200, so dass Ausgangssperren – also das explizite Verbot, in einem vordefinierten Zeitraum die eigene Wohnung zu verlassen – bei gleichbleibendem Infektionsgeschehen für erhebliche Teile Bayerns in Betracht kommen.
Mit der heutigen Entscheidung hat Söder auch einen Paradigmenwechsel im Umgang mit der Corona-Pandemie vollzogen. Während der bundespolitische Konsens seit Beginn der Pandemie auf dem Appell an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gelegen hatte, ist dies mit einer – potenziell landesweiten – Ausgangssperre nun überholt. Der Staat nimmt den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung über eigenverantwortliches Handeln ab. Dabei ist diese Strategie politisch nicht risikolos, denn sie lässt kaum noch Spielraum für weitere staatliche Maßnahmen. Gelingt es selbst mit Ausgangssperren nicht, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, dann stellt sich die Frage, zu welchen Maßnahmen die Politik dann noch greifen kann – von den möglichen sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen dieser Maßnahmen nicht zu reden.