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Anschlagserie in London (1)

London Metropolitan Police (Foto: BBC).

Nach der Amokfahrt auf der Westminster-Bridge in London am 22.3. mit 4 Toten und 40 Verletzten und dem Selbstmordanschlag auf das Konzert der US-Sängerin Ariana Grande in Manchester am 22.5. mit 22 Toten und über 60 Verletzten ist es am späten Samstag Abend in London erneut zu Anschlägen gekommen.

Auf der London-Bridge fuhr ein Kleintransporter in eine Menschengruppe. Dabei kamen nach aktuellen Angaben (4.6.2017, 01:35 CET) mindestens ein Mensch 7 8 Menschen ums Leben, mehrere 43 weitere wurden verletzt. Fast zeitgleich ereigneten sich unweit der Brücke am Borough Market und im südlich der Themse gelegenen Stadtteil Vauxhall weitere Vorfälle. Auch hier soll es Tote und Verletzte gegeben haben. Bis zu drei Verdächtige seien laut Angaben der BBC auf der Flucht. Sollte sich die Vermutung bestätigen, dass zwischen den Taten ein Zusammenhang besteht, hätten sich damit innerhalb der letzten zweieinhalb Monate insgesamt fünf Anschläge in Großbritannien ereignet.

Nachdem der sogenannte “Islamische Staat” die Urheberschaft für den ersten Anschlag in London und jenen in Manchester für sich reklamiert hatte, hat das Joint Terrorism Analysis Center des MI5 erstmals seit zehn Jahren für einen Zeitraum von fünf Tagen landesweit die Terrorwarnstufe “kritisch” ausgerufen. Die Ausrufung dieser höchsten von insgesamt 5 Terrorwarnstufen bedeutet, dass mit einem unmittelbar bevorstehenden Anschlagsereignis gerechnet wird. Einen Ausnahmezustand, wie er auf Basis des Civil Contingencies Act von 2004 möglich wäre, hat die britische Regierung bislang nicht in Erwägung gezogen. Ebenso wurde die Terrorwarnstufe bislang nicht erhöht.

Ausnahmezustand in Ägypten

Der ägyptische Präsident hat nach übereinstimmenden Medienberichten angekündigt, den Ausnahmezustand in Ägypten ausrufen zu wollen. Abdel Fattah el-Sisi ließ im ägyptischen Staatsfernsehen verkünden, der Ausnahmezustand solle für drei Monate verhängt werden, sobald die von der Verfassung hierfür vorgesehenen Schritte erfolgt seien.

Abdel Fattah el-Sisi.

Nach Artikel 154 der seit 2014 in Kraft befindlichen Verfassung muss das Parlament der Ausrufung des Ausnahmezustandes durch den Präsidenten mit einfacher Mehrheit zustimmen. Erst danach kann der Ausnahmezustand wirksam werden kann. Sollen die Maßnahmen nach Ablauf der drei Monate verlängert werden, so ist hierfür eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments erforderlich. Grundsätzlich darf die Dauer eines Ausnahmezustandes ohne erneuten Parlamentsbeschluss einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.

El-Sisi reagiert mit der geplanten Verhängung des Ausnahmezustandes auf die derzeit extrem angespannte Sicherheitslage im Land. Am heutigen Palmsonntag waren bei Anschlägen auf zwei koptische Kirchen im nordägyptischen Tanta und in Alexandria insgesamt 44 Menschen getötet und circa 110 verletzt worden. Wie unter anderem die New York Times berichtet, hat der sogenannte Islamische Staat zwischenzeitlich die Urheberschaft der Anschläge für sich beansprucht.

Update 10.4.2017: Der Ausnahmezustand ist mit heutigem Datum für die Dauer von drei Monaten in Kraft.

Kriegszustand in Berlin?

Klaus Bouillon (CDU).
Klaus Bouillon (CDU).

Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin hat der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Klaus Bouillon (CDU), laut AFP gegenüber dem Saarländischen Rundfunk von einem in Deutschland herrschenden Kriegszustand gesprochen. Wörtlich sagte Bouillon: “Wir müssen konstatieren, wir sind in einem Kriegszustand, obwohl das einige Leute, die immer nur das Gute sehen, nicht sehen möchten”.

Diese Aussage ist schlichtweg unzutreffend. Das Grundgesetz unterscheidet im Kontext der Notstandsgesetze den Katastrophen-, den Spannungs- und den Verteidigungsfall. Keiner der drei Fälle ist nach dem 19.12.2016 erklärt worden. Bouillon ist nicht der erste Politiker, der diese unangemessene Zuspitzung vornimmt: In ähnlichen Zusammenhängen hatten George W. Bush (nach dem 11.9.2001) und François Hollande (nach dem 13.11.2015) von einem Krieg gesprochen, den es gegen den Terrorismus zu führen gelte. Dabei verkennen sie, dass Terrorismus, wie Luise Richardson betont hat, eine Strategie ist, die sich als solche nicht besiegen lasse. Ebenso sinnvoll sei es, der Technologie lasergesteuerter Präzisionslenkwaffen den Krieg zu erklären, so Richardson.

Das von Bouillon verwendete, martialische Wording verstellt den Blick auf die in einer solchen Situation wesentlichen Prioritäten: die Strafverfolgung der Verursacher des Anschlages. Seine Aussage kann aus dieser Warte nur als verantwortungslos zurückgewiesen werden. Weder Deutschland, noch Berlin, noch “der Westen” befinden sich im Kriegszustand.