Das Recht auf Leben ist eine fundamentale Norm des deutschen Grundgesetzes sowie des internationalen Menschenrechtsregimes. Gemeinsam mit der Schader-Stiftung möchte der Arbeitskreis Menschenrechte der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft am Freitag, den 13. Dezember 2019 eine Tagung durchführen, welche die verschiedenen Perspektiven, die das Recht auf Leben, auch in Verbund mit anderen Grund- und Menschenrechten, haben kann, untersucht und zusammenbringt. Die folgenden Fragestellungen verweisen auf zentrale Aspekte, ohne die Tagung auf diese zu beschränken:
Ab wann kommt menschlichem Leben ein Recht auf Leben zu? Und wie verhält sich dieses Recht zum Recht auf körperliche Selbstbestimmung der werdenden Mutter? In Deutschland gilt hier eine außergewöhnliche Regelung: Schwangerschaftsabbrüche sind rechtlich nicht erlaubt, als Menschenrecht unter bestimmten Bedingungen jedoch straffrei. Könnte es auch ein Recht zu sterben geben, wenn ein Überleben von dem oder der Betroffenen als menschenunwürdig erachtet wird? Wie ist hier das Verhältnis zwischen Leben, Freiheit und Selbstbestimmungsrecht zu werten? Ein Feld, in dem sich das Recht auf Leben als ein Recht auf Überleben äußert, ist die Frage nach Subsistenzrechten, nach dem Recht auf all jenes, was Menschen zu einem menschenwürdigen Überleben brauchen. Welche Rechte sollte dies beinhalten? Gehört hierzu auch das Recht auf eine saubere Umwelt? Gegenwärtig zentral ist ebenso die Frage, ob das Recht auf Leben auch das Recht umfasst, in einem anderen Land Schutz zu finden, wenn Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit im Heimatland nicht gewährleistet werden.
Abstracts (250-300 Wörter) für ein Input-Referat mit anschließender Diskussion können bis zum 1. September 2019 bei Dr. Annette Förster, AK Menschenrechte der DVPW, und Dr. Kirsten Mensch, Schader-Stiftung, Darmstadt, eingereicht werden. Den vollständigen Call for Papers gibt es hier.