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CfP: Das Recht auf Leben als Menschenrecht

Das Recht auf Leben ist eine fundamentale Norm des deutschen Grundgesetzes sowie des internationalen Menschenrechtsregimes. Gemeinsam mit der Schader-Stiftung möchte der Arbeitskreis Menschenrechte der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft am Freitag, den 13. Dezember 2019 eine Tagung durchführen, welche die verschiedenen Perspektiven, die das Recht auf Leben, auch in Verbund mit anderen Grund- und Menschenrechten, haben kann, untersucht und zusammenbringt. Die folgenden Fragestellungen verweisen auf zentrale Aspekte, ohne die Tagung auf diese zu beschränken:

Ab wann kommt menschlichem Leben ein Recht auf Leben zu? Und wie verhält sich dieses Recht zum Recht auf körperliche Selbstbestimmung der werdenden Mutter? In Deutschland gilt hier eine außergewöhnliche Regelung: Schwangerschaftsabbrüche sind rechtlich nicht erlaubt, als Menschenrecht unter bestimmten Bedingungen jedoch straffrei. Könnte es auch ein Recht zu sterben geben, wenn ein Überleben von dem oder der Betroffenen als menschenunwürdig erachtet wird? Wie ist hier das Verhältnis zwischen Leben, Freiheit und Selbstbestimmungsrecht zu werten? Ein Feld, in dem sich das Recht auf Leben als ein Recht auf Überleben äußert, ist die Frage nach Subsistenzrechten, nach dem Recht auf all jenes, was Menschen zu einem menschenwürdigen Überleben brauchen. Welche Rechte sollte dies beinhalten? Gehört hierzu auch das Recht auf eine saubere Umwelt? Gegenwärtig zentral ist ebenso die Frage, ob das Recht auf Leben auch das Recht umfasst, in einem anderen Land Schutz zu finden, wenn Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit im Heimatland nicht gewährleistet werden.

Abstracts (250-300 Wörter) für ein Input-Referat mit anschließender Diskussion können bis zum 1. September 2019 bei Dr. Annette Förster, AK Menschenrechte der DVPW, und Dr. Kirsten Mensch, Schader-Stiftung, Darmstadt, eingereicht werden. Den vollständigen Call for Papers gibt es hier.

New Normality? – Abstract #12

Annette Förster: The Expansion of Executive Force in the War on Terror and its Impact on Domestic and International Norms.

Since the terrorist attacks on September 11 2001, the United States have been in a continuing state of emergency. The formal state of exception is one element of a two-headed development: the expansion of executive force accompanied by the reduction of democratic control mechanisms and legal protections from abuse. The balance of power between the branches has shifted and the limits of the legitimate exercise of state force have become blurred. In the process of re-balancing liberty and security in the face of an exceptional threat, fundamental principles of the US democratic system and of international law, such as the right to privacy, due process, or the prohibition of torture have been limited and violated. Are these measures necessary to counter terrorism effectively or do they jeopardize what shall be protected: the liberal democratic tradition and constitution of the United States? I argue that rather than ensuring security, the two-headed development erodes founding stones of the US democratic system – liberty, equality, due process, the rule of law, the separation of powers in a system of checks and balances. They impair the enforcement of international norms and complicate international cooperation.

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 befinden sich die USA im Ausnahmezustand. Der formale Ausnahmezustand ist ein Element einer zweiteiligen Entwicklung: die Expansion exekutiver Gewalt, einhergehend mit der Schwächung demokratischer Kontroll- und rechtlicher Schutzmechanismen gegen den Missbrauch dieser Gewalt. Die Balance zwischen den Gewalten hat sich verschoben und die Grenzen legitimer Gewaltausübung sind verschwommen. Im Prozess einer neuen Ausbalancierung von Freiheit und Sicherheit in Anbetracht der terroristischen Bedrohung wurden grundlegende Prinzipien des demokratischen Systems der USA sowie des Völkerrechts eingeschränkt und verletzt, darunter das Recht auf Privatheit, auf ein faires Verfahren oder das Folterverbot. Sind dies notwendige Maßnahmen um Terrorismus effektiv zu begegnen oder setzen sie vielmehr aufs Spiel, was es zu verteidigen gilt: die liberal-demokratische Tradition und Verfassung der USA? Statt Sicherheit zu gewährleisten, so mein Argument, untergräbt diese zweiteilige Entwicklung Grundsteine des demokratischen Systems der USA – Freiheit, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit sowie Gewaltenteilung in einem System gegenseitiger Kontrolle. Sie schwächt internationale Normen und erschwert internationale Zusammenarbeit.

Keywords: State of exception, USA, War on Terror, democracy, norms.

This article is part of the forthcoming issue Matthias Lemke  / Ece Göztepe / Olivier Cahn (Ed.), New Normality? State of Emergency as Contemporary Government Technique.

Notwehr als Legitimationsquelle staatlichen Handelns?

In den kommenden Tagen Am 27. April 2018 erscheint der von Michael HeinSilvia von Steinsdorff und Felix Petersen herausgegebene Sonderband der Zeitschrift für Politik mit dem Titel “Die Grenzen der Verfassung”. Der Band (das vollständige Inhaltsverzeichnis findet sich hier) enthält unter anderem einen Beitrag von Annette Förster und Matthias Lemke zum Begriff der “staatlichen Notwehr”. Hier der deutsch- und englischsprachige Abstract:

Zusammenfassung: Der Begriff “staatliche Notwehr” wird in den verschiedensten Kontexten verwendet: von der Folterdebatte um Entführungsfälle oder terroristische Anschläge, über die Sicherheitsverwahrung bis hin zum Ankauf von CDs mit Daten möglicher deutscher Steuerhinterzieher. Der Verweis auf das Vorliegen einer Notwehrsituation fungiert dabei häufig als Ausweg aus einer Debatte um Staatshandeln an den Grenzen von Legalität, Legitimität, Rechtsordnung und Verfassung. Wir argumentieren, dass die Konstruktion einer “staatlichen Notwehr” nicht nur begrifflich nicht überzeugt, sondern auch das Fundament demokratischer Rechtsstaatlichkeit angreift, indem sie bei wiederholter Inanspruchnahme dem Staat sukzessive Handlungsspielräume jenseits der Verfassung erschließt. Stattdessen handelt es sich um eine Pflichtenkollision, die diskursiv gelöst werden muss.

Summary: The term “state self-defense” is used in different contexts: in the torture debate with regard to kidnapping scenarios and terrorist attacks, as well as in the debates on preventive detention or the purchase of CDs with data on potential tax evaders. Pointing to a case of state self-defense can function as a way out of a debate on the legality and legitimacy of state action at and beyond the limits of the legal order and the constitu- tion. We argue that the construction of “state self-defense” is not only incorrect; its repeated usage is an attack on the fundaments of the democratic rule of law, as it gradually enlarges the scope of action of the state beyond the constitutional boundaries. Instead, the conflict between different state responsibilities needs be resolved through public discourse.

Der Band ist aus der gleichnamigen Tagung des DVPW-Arbeitskreises “Politik und Recht” hervorgegangen, die im September 2016 an der HU Berlin stattgefunden hat.

DVPW-Kongress 2018: Update

Das Gesamtprogramm zum 27. Wissenschaftlichen Kongress der DVPW „Grenzen der Demokratie / Frontiers of Democracy“ vom 25. bis 28. September 2018 an der Goethe-Universität Frankfurt am Main ist nun veröffentlicht. Das von Annette Förster (RWTH Aachen) und Matthias Lemke (HS Bund, Bundespolizei) organisierte Panel “Normalisierung der Grenzüberschreitung – Terrorismusbekämpfung durch Demokratien im Ausnahmezustand” ist für

Dienstag, 25.9.18, 16 – 17:30 Uhr

am Campus Westend, Max-Horkheimer-Str. 4, Seminarhaus, Seminarraum SH 2.101 angesetzt.

DVPW-Kongress 2018 (4/4): Eva Herschinger – Von Guzmán zu Bin Laden, von Verhaftung zu gezielter Tötung

Auf dem DVPW-Kongress 2018 organisieren Annette Förster (RWTH Aachen) und Matthias Lemke (HS Bund – Bundespolizei) ein gemeinsames Panel unter dem Titel “Normalisierung der Grenzüberschreitung”. Hier stellen wir die einzelnen Beiträge anhand der eingereichten Abstracts vor.

Dr. habil. Eva Herschinger, Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung: Von Guzmán zu Bin Laden, von Verhaftung zu gezielter Tötung: Wie die Behauptung des „Neuen“ und der Ausnahmezustand im „Krieg gegen den Terror“ zusammenhängen

Das Papier beschäftigt sich mit der Rolle des „Neuen“ für den Ausnahmezustand in Zeiten des „Kriegs gegen den Terror“. Anhand der Unterscheidung von „neuem“ und „altem“ Terrorismus zeichnet das Papier zunächst nach, wie der „neue“ Terrorismus einer vermeintlich „neuen“ Abwehrmaßnahme bedurfte: gezielte Tötung. Viele in der Literatur betonen die Neuheit der Strategie in der Kriegsführung, die massiv von technologischen Neuerungen und dem Gebrauch unbemannter Flugsysteme profitiert.

Jedoch zeigt ein genauerer Blick in die Geschichte der gezielten Tötung, dass es sich dabei nicht um eine so neue Strategie handelt wie gedacht. Eine regelmäßig ausgeblendete geschichtliche Episode ist die „kingpin strategy“, die im Kampf gegen die Drogen entwickelt wurde. Etwa seit den 1970er Jahren zielte sie auf die Festnahme der Drogenkartellbosse und ist seither integraler Bestandteil des Drogenkampfes. Diesen Vorläufer im Blick argumentiert das Papier, dass die Konstruktion eines „neuen“ Terrorismus in den 1990er Jahren die vermeintliche Neuheit der gezielten Tötungsstrategie erst ermöglicht hat.

Darin erschöpft sich die Rolle vermeintlicher Neuheit allerdings nicht. Vielmehr hinterfragt das Papier, erstens, welche Rolle die Behauptung von Neuheit in den diskursiven Auseinandersetzungen zur Vereinbarkeit von gezielten Tötungen und liberal demokratischen Werten spielt. Dabei gilt es zu beachten, dass zu Beginn die „kingpin strategy“ auf Festnahme sowie Inhaftierung und nicht auf Tötung zielte. Zweitens stellt sich die Frage, inwieweit der Ausnahmezustand im „Krieg gegen den Terror“ durch die Behauptung von „Neuheit“ der Strategie geformt und ermöglicht wurde. Das Papier argumentiert weiterhin, dass die Behauptung, gezielte Tötungen seien eine neue Strategie gegen den „neuen“ Terrorismus, vor allem dazu dient, einen gesellschaftspolitischen Konsens über die Nutzung von tödlicher Gewalt und die Akzeptanz des Ausnahmezustand zu schaffen, letzteren zu normalisieren und als nicht länger im Widerstreit mit liberal demokratischen Werten zu konzeptualisieren.

DVPW-Kongress 2018 (3/4): Jens Hiller – “Der Zweck heiligt die Mittel”

Auf dem DVPW-Kongress 2018 organisieren Annette Förster (RWTH Aachen) und Matthias Lemke (HS Bund – Bundespolizei) ein gemeinsames Panel unter dem Titel “Normalisierung der Grenzüberschreitung”. Hier stellen wir die einzelnen Beiträge anhand der eingereichten Abstracts vor.

Dr. Jens Hiller, Bergische Universität Wuppertal: „Der Zweck heiligt die Mittel“ – Der War on Terror und die Normalisierung der Anwendung militärischer Gewalt gegen Zivilisten

Die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA stellen nicht nur eine Zäsur in den sicherheitspolitischen Debatten vieler westlicher Staaten dar, sie sind darüber hinaus Ausgangspunkt für einen Prozess, der die permanente Unsicherheit durch den internationalen Terrorismus in den Fokus der politischen und zivilgesellschaftlichen Wahrnehmung rückt und demokratische Werte und Normen teilweise aufzuweichen scheint. Dies manifestiert sich nicht nur in konkreten politischen Maßnahmen, wie durch den Homeland Security Act oder den Patriot Act in den USA oder durch die Anti-Terror- Gesetzgebung in Frankreich, sondern auch durch eine latente sozio-politische Wahrnehmung, die eigentlich undemokratisches und normwidersprechendes Handeln vor dem Hintergrund einer äußeren Bedrohung bereitwillig legitimiert. Das Paper analysiert vor diesem Hintergrund, wie kritische Normverstöße in Demokratien durch den gezielten Verweis auf Notwendigkeiten zur Terrorbekämpfung legitimiert werden. Bei den Normverstößen handelt es sich um die Verschuldung ziviler Opfer in Kriegseinsätzen. Als Fallbeispiel fungiert die Invasion und Okkupation des Iraks im Zuge des War on Terrors. Analysiert werden Legitimationen im öffentlichen Raum der USA. Hierzu wird eine Diskursanalyse von relevanten Artikeln im Untersuchungszeitraum von 2003 bis 2011 in vier der auflagenstärksten und bundesweit verbreiteten Tageszeitungen der USA durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass nach der Erfahrung der Terroranschläge vom 11. September 2001 und vor dem Hintergrund einer Kriegseuphorie im Zuge des War on Terrors, das Verschulden ziviler Opfere im medialen Diskurs nicht nur gezielt durch die politische Autorität der USA negiert, sondern durch die Medienberichterstattung selbst relativiert wird. Trotz massiver Verstöße gegen internationale Normen, wie die Genfer-Konventionen, wird so die Wahrnehmung eines „sauberen“ Krieges im Irak generiert, der Normverstöße und undemokratisches Handeln kaschiert. Eine Tendenz wird hier ersichtlich, die vor dem Hintergrund jüngster terroristischer Ereignisse in Europa und dem damit einhergehenden militärischen Engagement verschiedener europäischer Staaten Gefahr läuft zu einer Schablone für künftiges militärisches Handeln zu werden.

DVPW-Kongress 2018 (2/4): Dorte Hühnert – Guantanamo und die Grenzen demokratischer Gewaltstandards

Auf dem DVPW-Kongress 2018 organisieren Annette Förster (RWTH Aachen) und Matthias Lemke (HS Bund – Bundespolizei) ein gemeinsames Panel unter dem Titel “Normalisierung der Grenzüberschreitung”. Hier stellen wir die einzelnen Beiträge anhand der eingereichten Abstracts vor.

Dorte Hühnert, M.A., Universität Duisburg-Essen: Guantanamo und die Grenzen demokratischer Gewaltstandards

In der Krise gerät die Demokratie in Konflikt mit ihren eigenen Zivilisationsstandards. Mit der Verhängung des Ausnahmezustands unternehmen Demokratien den Versuch, Handlungsspielräume auszuweiten, die durch das selbsteinschränkende Gewaltverbot der Zivilisationsstandards entstehen. Der Preis des vermeintlichen Sicherheitsgewinns ist die Aufgabe von grundlegenden Normen. Langfristig erwächst aus diesem Dilemma für Demokratien ein Konflikt, der und in allen drei Gewalten – Exekutive, Legislative und Judikative – sowie in der Öffentlichkeit ausgefochten wird. In der Verstetigung von Ausnahmezuständen kann nicht nur die Erosion von Normen beobachtet werden, sondern gleichzeitig auch die Bestrebungen zur Wiederherstellung der Standards.

Der geplante Beitrag argumentiert, dass Demokratien auch in ausgedehnten Ausnahmezuständen die Grenze des legitimen Gewaltmaßes aushandeln. Dies geschieht am Fallbeispiel des umstrittenen Gefangenenlagers Guantanamo und der politischen und rechtlichen Prozesse, die in den USA um dessen Schließung bzw. Verlängerung geführt wurden. In diesem Fall lassen sich die demokratischen Aushandlungsprozesse legitimer Gewaltstandards im Ausnahmezustand diskursiv und institutionelle anhand der Erosion zweier völkerrechtlicher Normen nachvollziehen: die III. Genfer Konvention (Gefangenenstatus, unrechtmäßige feindliche Kämpfer) und der Folterkonvention. Neben der völkerrechtlichen Grauzone, in der sich Guantanamo aufgrund der Souveränitätsrechte befindet, tragen die Umdeutung der Genfer Konvention (Kriegsgefangenenstatus / unrechtmäßiger feindlicher Kämpfer) und die Aufweichung des Folterverbots zur Erosion demokratischer und völkerrechtlicher Zivilisationsstandards in der Gefangenenbehandlung bei. Während die Bush Regierung den Ausnahmezustand voll ausschöpfte und dabei vom Supreme Court widerlegt wurde, betonte die Obama Regierung die Re-Etablierung demokratischer Standards mit dem Ziel, das Lager zu schließen, und scheiterte am Widerstand des Kongresses. Präsident Trump unternimmt jüngst einen Schritt zur Normalisierung des Gefangenenlagers, indem er es weiter betreiben lässt und von „legalen, sicheren und menschlichen“ Haftbedingungen spricht. Ziel des geplanten Beitrages ist es, diesen Prozess unter Berücksichtigung der angewandten Mittel im Zusammenspiel von politischem Diskurs und demokratischen Institutionen nachzuvollziehen.

DVPW-Kongress 2018 (1/4): Daniel Kuchler – Politisches Urteil und Kritik der Exekutivexpansion

Auf dem DVPW-Kongress 2018 organisieren Annette Förster (RWTH Aachen) und Matthias Lemke (HS Bund – Bundespolizei) ein gemeinsames Panel unter dem Titel “Normalisierung der Grenzüberschreitung”. Hier stellen wir die einzelnen Beiträge anhand der eingereichten Abstracts vor.

Daniel Kuchler, PhD, Freie Universität Berlin: Politisches Urteil und Kritik der Exekutivexpansion

Politisches Handeln wird durch eine Balance zwischen Politisierung und Depolitisierung erst möglich. Um mit Herausforderungen der Moderne umgehen zu können ist es notwendig, bestimmte Aspekte öffentlichen Lebens durch professionelle Verwaltung organisieren zu lassen oder als Teil des Politik ermöglichenden Rechtsrahmens zu depolitisieren. Allerdings wird dies problematisch, wenn hier ein Depolitisierungsniveau erreicht wird, durch welches die Möglichkeit zu universeller politischer Teilhabe untergraben wird. Vor diesem Hintergrund und unter Bezug auf Arendts Begriff der Urteilskraft kritisiert dieses Paper eine übermäßige Expansion der Exekutive.

In der gegenwärtigen Politik lässt sich eine Tendenz weg von partizipativen Elementen und hin zu einer “Expertokratie” (Habermas) feststellen: wir sehen uns mit Problemstellungen konfrontiert, deren Bearbeitung statt durch partizipative Prozesse “ausnahmsweise” durch Exekutive durchgeführt wird. Dies wird durch Securitization (Buzan/Wæver) gerechtfertigt und betrifft viele als Notlage beschriebene Phänomene – von internationalem Terrorismus bis hin zu Wirtschaftskrisen.

Das Resultat ist oft, dass etablierte demokratische Prozesse zu Gunsten von durch die Exekutive beschlossenen Maßnahmen ausgesetzt werden. Hierbei werden nicht nur liberale Abwehrrechte, sondern auch demokratische Partizipation eingeschränkt. Insofern geht der institutionalisierte Ausnahmezustand mit einem Prozess der Exektutivexpansion einher. Breite Teile der politischen Theorie scheinen dies zu akzeptieren: dies äußert sich in den von Slaughter beschriebenen transnationalen Regierungsnetzwerken ebenso wie in Habermas’ Legitimationsketten, die im Endeffekt tatsächliche Partizipation ersetzen.

Es werden also zunehmend eigentlich politische Fragen der öffentlichen Debatte entzogen, administrativ geregelt und damit entpolitisiert: eine Debatte über diese Sachverhalte findet oft nicht oder nur verkürzt statt. Werden aber Bürgern politische Entscheidungen entzogen und Debatten nicht geführt, untergräbt dies für Arendt auch die Fähigkeit der Bürger politisch zu urteilen. Das drohende Resultat ist politische Apathie gegenüber einer reinen Elitendemokratie.

 

Normalisierung der Grenzüberschreitung – Vorläufiges Programm online

Das vorläufige Programm zum Panel “Normalisierung der Grenzüberschreitung” von Annette Förster (RWTH Aachen) und Matthias Lemke (HS Bund – Bundespolizei) ist ab sofort online. Neben den geplanten Vortragstiteln findet sich dort auch der Call for Papers. In den nächsten Wochen werden wir die Abstracts sukzessive ergänzen. Ab dem 1.9.2018 stehen die Beiträge als Volltexte zur Verfügung. Bis dahin werden wir auch über die geplante Veröffentlichung informieren.

CfP – Normalisierung der Grenzüberschreitung

Annette Förster und Matthias Lemke veranstalten auf dem 7. Wissenschaftlichen Kongress der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW), der unter dem Titel „Grenzen der Demokratie / Frontiers of Democracy“ vom 25. bis 28. September 2018 an der Goethe-Universität Frankfurt am Main stattfinden wird, gemeinsam ein Panel.

Hierfür werden Beiträge zum Thema “Normalisierung der Grenzüberschreitung Terrorismusbekämpfung durch Demokratien im Ausnahmezustand” gesucht. Deadline für Einreichungen ist der 31. Januar 2018. Die detaillierte Ausschreibung als PDF gibt es hier.

Wir freuen uns auf spannende Ideen!