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Fragen an den Ausnahmezustand (4)

Fragen: Martial Law USA? Kriegsrecht USA? Notstand Amerika? Notstand in Amerika ausgerufen? US Präsident Notstand?

Im Zusammenhang mit den jüngsten Ereignissen in den USA – dem gewaltsamen Eindringen von Anhängern der Trump-Regierung in das Capitol, aber auch im Zusammenhang mit den Lügen über vermeintliche Wahlfälschungen – ist vermehrt die Frage aufgetreten, ob in den USA der Ausnahmezustand ausgerufen werden könnte. In diesem Zusammenhang ist häufig der Begriff des ‘Martial Law’ gefallen.

Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass die amerikanische Verfassung keinen Ausnahmezustand kennt. Die Verfassung ist in normalen und in Krisenzeiten die gleiche, das Instrument des Notstandes (wie in Deutschland) oder des état d’urgence (wie in Frankreich) gibt es nicht.

Stattdessen besteht jedoch die Möglichkeit, einen Zustand des ‘Martial Law’ zu erklären. Dieser ist in der Geschichte der USA bislang knapp siebzig Mal erklärt worden, dabei in der Regel jedoch lokal beschränkt und im Zusammenhang mit Naturkatastrophen, kriegerischen Akten (Pearl Harbor) oder signifikanten Ausschreitungen (L.A. Rios). ‘Martial Law ‘ lässt sich als ‘Kriegsrecht’ übersetzen. Damit ist ein Zustand gemeint, in dem das Militär wesentliche polizeiliche Aufgaben und Aufgaben in der Rechtsprechung übernimmt. Sowohl der US-Präsident (als Oberbefehlshaber der Streitkräfte), der US-Kongress (durch ein entsprechendes Gesetz) wie auch die Gouverneure der Bundesstaaten können das ‘Martial Law’ ausrufen, wobei die Reichweite einer solchen Maßnahme im letztgenannten Fall auf das Gebiet des jeweiligen Bundesstaates beschränkt bleibt.

Die entsprechende Gesetzgebung, die den Einsatz des Militärs im Innern regelt, ist widersprüchlich. Historisch einschlägig ist zunächst der Insurrection Act von 1807, der den Einsatz des US-Militärs im Innern im Falle von Aufständen oder Unruhen grundsätzlich ermöglicht:

“Be it enacted by the Senate and House of Representatives of the United States of America in Congress assembled, That in all cases of insurrection, or obstruction to the laws, either of the United States, or of any individual state or territory, where it is lawful for the President of the United States to call forth the militia for the purpose of suppressing such insurrection, or of causing the laws to be duly executed, it shall be lawful for him to employ, for the same purposes, such part of the land or naval force of the United States, as shall be judged necessary, having first observed all the pre-requisites of the law in that respect.” – Insurrection Act 

Diese weitreichende  Ausdeutung der Kompetenzen der Exekutive zum Einsatz des Militärs im Zuge der Bekämpfung von Aufständen oder Gesetzlosigkeit ist nachfolgend durch den US-Kongress signifikant eingeschränkt worden. So setzt der Posse Comitatus-Act von 1878 der Exekutive – also dem Präsidenten bzw. den Gouverneuren – strikte Grenzen hinsichtlich des Einsatzes des Militärs im Innern:

“Sec. 15. From and after the passage of this act it shall not be lawful to employ any part of the Army of the United States, as a posse comitatus, or otherwise, for the purpose of executing the laws, except in such cases and under such circumstances as such employment of said force may be expressly authorized by the Constitution or by act of Congress; and no money appropriated by this act shall be used to pay any of the expenses incurred in the employment of any troops in violation of this section and any person willfully violating the provisions of this section shall be deemed guilty of a misdemeanor and on conviction thereof shall be punished by fine not exceeding ten thousand dollars or imprisonment not exceeding two years or by both such fine and imprisonment.” – Posse Comitatus Act

Die Gesetzgebung des Posse Comitatus Acts zielt darauf ab, die Bürger*innen und die ihnen zustehenden Grund- und Freiheitsrechte gegen eine übergriffige Exekutive zu schützen. Das Militär soll nicht gegen die Bürger*innen eingesetzt werden können. Von den Bestimmungen nach Posse Comitatus ausgenommen ist die Nationalgarde, die zur Unterstützung der Polizei auf Anweisung der zuständigen Exekutive eingesetzt werden darf. Vor diesem Hintergrund und dabei insbesondere angesichts der gesetzgeberischen Entwicklung – von einer weitreichenden Kompetenzzuschreibung zugunsten der Exekutive hin zu einer Einschränkung diese Kompetenzen – halte ich die Ausrufung des ‘Martial Law’ in den USA in der aktuellen Situation durch den Präsidenten für unrechtmäßig.


Anfragen für diese Rubrik erreichen mich durch Eingabe in das Suchfenster dieses Blogs.

“Deutschland im Notstand?” – Update

Das finale Cover zu “Deutschland im Notstand?” ist jetzt da und der Erscheinungstermin (10.3.) rückt näher. In diesem Zusammenhang freue ich mich, einen Tweet von Tamara Ehs zitieren zu dürfen:

Sollte es die Pandemielage bis dahin zulassen, freue ich mich sehr auf den Austausch und die gemeinsame Diskussion im “Depot”.

2021

Das neue Jahr ist zwar schon ein paar Tage alt, aber dennoch ist es nicht zu spät, Ihnen allen, die Sie diesen Blog lesen, einen guten und zuversichtlichen Start ins neue Jahr zu wünschen! – Danke, dass Sie immer mal wieder hier vorbeischauen.

Die Befassung mit dem Verhältnis von Ausnahmezustand und Demokratie wird, das lässt sich jetzt schon sagen, auch in den kommenden Monaten von von erheblicher Wichtigkeit bleiben. Um den sich mitunter schnell ändernden Informationslagen einigermaßen gerecht werden zu können, möchte ich die Rubrik “Fragen an den Ausnahmezustand” künftig intensiver fortführen. Suchanfragen, die mich über das Suchfenster auf meinem Blog oder über Kommentare erreichen, werde ich dabei ebenso zu berücksichtigen versuchen, wie aktuelle Ereignisse.

Daneben stehen noch zwei größere inhaltliche Projekte an: Mein neues Buch “Deutschland im Notstand?”, das am 10.3.2021 im Campus Verlag erscheinen wird. Und ein Projekt zur vergleichenden Analyse von Ausnahmezuständen in Deutschland, Österreich und der Türkei, das sich derzeit in der Beantragung befindet.

Weitere kleinere Publikationsprojekte befinden sich ebenfalls in der Vorbereitung – über den jeweiligen Stand der Dinge werde ich hier jeweils kurzfristig informieren.

Bayern wird erneut Katastrophenfall ausrufen

Ausriß aus der Homepage der Bayerischen Staatsregierung (März 2020).

Zum Zeitpunkt der heutigen Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder, wonach in Bayern ab kommendem Mittwoch erneut ein landesweiter Katastrophenfall ausgerufen werden solle, wurde nach Daten der Süddeutschen Zeitung in 6 Städten und Landkreisen des Freistaates der Inzidenzwert von 300 überschritten: in den Städten Nürnberg und Passau und in den Landkreisen Günzburg, Erding und Freyung-Grafenau lag der Wert teils deutlich über 300. Im Landkreis Regen, im äußersten Osten Bayerns, ermittelte die Zeitung sogar einen Wert von 466. Entsprechend wurde die in der Summe zwar gebremste, jedoch nicht rückläufige Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus zum zentralen Bezugspunkt für die Verschärfung der Maßnahmen.

In seiner Begründung führte Söder aus, dass nur verschärfte Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen den gewünschten Effekt der Rückführung der Ausbreitungsgeschwindigkeit und damit der Entlastung der öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur bewirken könnten. Dementsprechend gelten vom 9.12.2020 bis 5.1.2021 Einschränkungen, welche die Anzahl von Begegnungen zwischen den Menschen möglichst verringern sollen. Von besonderem symbolischen Gewicht dürften dabei die angekündigten Ausgangsbeschränkungen sein, da sie einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellen. Dies gilt umso mehr, als in Städten und Landkreisen mit einem Inzidenzwert von über 200 auch nächtliche Ausgangssperren vorgesehen sind, eine nochmals verschärftere Form der Ausgangsbeschränkung. Derzeit betrifft das zwar nur knapp über zehn Städte und Landkreise, jedoch liegen zahlreiche weitere bei einem Inzidenzwert von knapp unter 200, so dass Ausgangssperren – also das explizite Verbot, in einem vordefinierten Zeitraum die eigene Wohnung zu verlassen – bei gleichbleibendem Infektionsgeschehen für erhebliche Teile Bayerns in Betracht kommen.

Mit der heutigen Entscheidung hat Söder auch einen Paradigmenwechsel im Umgang mit der Corona-Pandemie vollzogen. Während der bundespolitische Konsens seit Beginn der Pandemie auf dem Appell an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gelegen hatte, ist dies mit einer – potenziell landesweiten – Ausgangssperre nun überholt. Der Staat nimmt den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung über eigenverantwortliches Handeln ab. Dabei ist diese Strategie politisch nicht risikolos, denn sie lässt kaum noch Spielraum für weitere staatliche Maßnahmen. Gelingt es selbst mit Ausgangssperren nicht, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, dann stellt sich die Frage, zu welchen Maßnahmen die Politik dann noch greifen kann – von den möglichen sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen dieser Maßnahmen nicht zu reden.

Recht politikwissenschaftlich erforschen

Das von Verena Frick, Oliver Lembcke, Matthias Lemke und Sebastian Wolf herausgegebene Sonderheft (5. Band der Beihefte der Zeitschrift Recht und Politik, BH RUP) geht auf den 27. Kongress der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) zurück, der im Jahre 2018 stattfand. Er versammelt all jene Beiträge mit Relevanz für das Themenfeld Politik und Recht. Ergänzt um weitere Studien gliedert sich das Sonderheft in drei Schwerpunkte. Diese umfassen sowohl die »Phänomene der Politisierung«, mit Aktuellem wie der ›Never-Ending-Story‹ der deutschen Wahlrechtsreform sowie grundsätzlichen Überlegungen zum Verhältnis von Politik und Recht, als auch jüngere Ansätze der »Bundesverfassungsgerichtsforschung«, darunter ein Vorschlag zur Messung der Macht des Bundesverfassungsgerichts, sowie die akuten Herausforderungen demokratischer Rechtsstaatlichkeit durch Autoritarismus, Populismus und Terrorismus.

Die hier zusammengestellten Analysen dokumentieren die Vielfalt der Themen, die sich aus einer zunehmend integrierten statt separierten Betrachtung von Politik- und Rechtswissenschaft ergeben. Sie bezeugen zudem die lebendige Debatte, die der DVPW-Arbeitskreis »Politik und Recht« angestoßen hat, sowie die Resonanz, die sie erfährt. Die Erforschung des komplexen Verhältnisses von Politik und Recht ist eine disziplinübergreifende Daueraufgabe, die mit dem Arbeitskreis zurecht eine dauerhafte organisatorische Plattform erhalten hat.


Frick, Verena / Lembcke, Oliver / Lemke, Matthias / Wolf, Sebastian (Hg.) (2020), Recht politikwissenschaftlich erforschen, Berlin: Duncker & Humblot, 131 S., 69,90€, ISBN 978-3-428-18220-6.

Artikel “En Allemagne, une loi en urgence pour relégitimer le dispositif anti-pandémie”

Im Zuge der gestrigen Verabschiedung der dritten Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) habe ich mit Thomas Schnee von Mediapart.fr über die demokratische Einordnung der deutschen Maßnahmen zu Pandemie-Bekämpfung gesprochen. Der vollständige Beitrag kann hier eingesehen werden (Paywall).

Zwei Auszüge aus dem Text, einmal zur Ausgangslage zu Beginn der Pandemie, als die Schaffung von Handlungsmöglichkeiten für die Exekutive die politische Debatte beherrschte:

Pour mieux comprendre l’enjeu de cet amendement, il faut savoir qu’au début de l’année, le cadre d’action offert au gouvernement fédéral par les lois d’exception allemandes s’est vite révélé inadapté à la lutte contre la pandémie : « De nombreuses mesures dépendent des Länder et permettent difficilement une action homogène sur l’ensemble du territoire national », précise le politologue Matthias Lemke, spécialiste de la question et enseignant à l’Université fédérale d’administration publique. Le dispositif de lutte contre la pandémie, au centre duquel se trouve la loi, a ainsi déjà été modifié le 28 mars dernier.

Und ein Auszug über die demokratische Qualität der bisherigen und insbesondere der aktuellen gesetzgeberischen Maßnahmen:

Pour M. Lemke, « on aurait pu prendre plus de temps pour en discuter plutôt que d’appliquer une telle procédure d’urgence avec un débat tronqué, mais on est encore loin de pouvoir parler de dérive autoritaire en Allemagne ».

 

Nominierung für den Lehrpreis der HS Bund

Lehrpreis der HS Bund.

Zusammen mit dem Kollegen Daniel Peters bin ich durch die Studierenden des 73. Studienjahrgangs an der HS Bund, Fachbereich Bundespolizei, für den Lehrpreis 2021 nominiert worden. Über diese positive Resonanz unserer Lehre freuen wir uns sehr.

Gegenstand der Nominierung war das Planspiel, das wir als Problem-Based-Learning im Rahmen der Lehrveranstaltung “Öffentliche Sicherheit und internationale Beziehungen, Thematik Menschenrechte (Modul 17, LV 17.13)” entworfen und durchgeführt haben.

Wie bereits im Jahresbericht 2019 der HS Bund beschrieben, sollte die Simulation einer UN-Menschenrechtsrats-Sitzung im Fach Staats- und Gesellschaftswissenschaften u.a. eine aktive Auseinandersetzung mit den Menschenrechten und politischen Situationen anderer Kulturkreise anregen. Zudem wurden die Institutionen und Verhandlungsprozesse der Vereinten Nationen aktiv erfahrbar. Polizeilich relevant war die Schulung des Argumentations- und Verhandlungsgeschicks sowie das nachdrückliche Vertreten neuer, ggf. unbekannter und ungewohnter Rollen und Positionen. Noch breiter als diese Kernausbildungsziele ist die Palette der erlernbaren Schlüsselkompetenzen. Sie reicht von Team- und Kooperationsfähigkeit über Streit-, Kritik- und Kompromissfähigkeit, analytischer Flexibilität und Kreativität, Kommunikations- und Präsentationsfähigkeit bis hin zu einer Stärkung interkultureller Kompetenz.

Aktuell arbeiten wir an einem Fortsetzungsformat zum Thema Policekeeping.

Deutschland im Notstand? – Jetzt vorbestellbar

Mein neues Buch “Deutschland im Notstand? Politik und Recht während der Corona-Krise” ist ab sofort vorbestellbar. Es erscheint am 10.3.2021 im Campus Verlag. Auf der Seite zum Buch findet sich auch der Ankündigungstext:

“Einschränkungen von Grundrechten, Sperrung der Grenzen, Versammlungsverbote und Kontaktverfolgungen, Schließung von Schulen und Geschäften – im Januar 2020 hätte kaum jemand in Deutschland derart massive Eingriffe in das Alltagsleben für möglich gehalten. Doch die außergewöhnlichen Maßnahmen, die Bund, Länder und Kommunen in der seuchenrechtlichen Notfallsituation der Corona-Pandemie ab März 2020 ergriffen, haben eine Vorgeschichte. Matthias Lemke beleuchtet in diesem Buch die wechselhafte Geschichte des Ausnahmezustands und Notstands in Deutschland – von der Weimarer Republik bis zur Corona-Pandemie. Regieren in Krisensituationen, das zeigt der Blick zurück, kann demokratiegefährdend sein, gerade wenn Rufe nach dem »starken Mann« oder der »starken Frau« lauter werden. Am Ende des Buches diskutiert er daher anhand von sieben Thesen, wie ein demokratieverträgliches Krisenmanagement funktionieren kann. Denn die nächste Katastrophe wird kommen, ob wir wollen oder nicht.” – Matthias Lemke


Lemke, Matthias (2021), Deutschland im Notstand? Politik und Recht während der Corona-Krise, Frankfurt (Main) / New York: Campus. ISBN 978-3-593-51341-6. 24,95€.

Gastvortrag: “Diktatur – Eine ideengeschichtliche Rekonstruktion”

Im Rahmen des Hauptseminars “Der lange Schatten der Diktatur – Vergangenheitsbewältigung in spanischsprachigen Literaturen” von Christian Grünnagel am Romanischen Seminar der Ruhr-Universität Bochum halte ich einen Vortrag mit dem Titel “Diktatur – Eine ideengeschichtliche Rekonstruktion”. Der Vortrag findet statt am Freitag, 20.11.2020, 10:00 Uhr c.t., über Zoom. Der entsprechende Link kann hier angefragt werden.