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Vortrag: “La démocratie et la pandémie”

Am 21. und 22. Oktober findet die zweite Ausgabe der “Journées Franco-Allemandes des MSH du Grand Est” in Metz statt. Gegenstand der zweitägigen Veranstaltung an der Maison des Sciences de l’Homme – Lorraine ist die “Crise de la Covid – Bilan et perspectives. Un regard croisé Franco-Allemand”.

Am 21. Oktober halte ich eine der Keynote-Speeches zum Thema “La démocratie et la pandémie – la France et l’Allemagne dans l’état d’urgence sanitaire”. Der Vortrag findet in deutscher Sprache statt und wird simultan ins Französische übersetzt. Das Vortragsmanuskript wird hier zu Beginn der Veranstaltung zum Download angeboten.

Das vollständige Programm kann hier eingesehen werden. Die Veranstaltung wird live auf YouTube gestreamt.

Tagung: “Europe(s) et justice pénale”

Am 7. und 8. Oktober findet an der Université Aix-Marseille, Standort Aix-en-Provence, Fakultät für Rechts- und Politikwissenschaft, der 25. Kongress der Association française de droit pénal statt.

Zusammen mit dem Kollegen Olivier Cahn (Cergy-Pontoise) präsentiere ich ein vergleichendes Papier zum Thema “Le défi du terrorisme – France/Allemagne”. Das vollständige Programm der Tagung kann hier eingesehen werden.

“Deutschland im Notstand” auf der Shortlist zum (virtuellen) Blauen Sofa

Das Blaue Sofa ist das gemeinsame Autorenforum von Bertelsmann, ZDF, Deutschlandfunk Kultur und 3sat. Auf den Buchmessen in Frankfurt und Leipzig ist es zur festen Institution geworden. Ich bin außerordentlich glücklich, dass “Deutschland im Notstand” es auf die Shortlist geschafft hat.

“Corona-Politik: Über die Grenzen der Freiheit in der Krise”

Foto: (c) Westdeutsche Allgemeine Zeitung.

In der zurückliegenden Woche sprach ich mit Sinan Sat von der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Funke Medien) über die aktuelle Corona-Politik, den Freiheitsbegriff des Grundgesetzes und mein aktuelles Buch.

Freiheit in der Republik, so eine Überlegung, kann nie bedeuten, jederzeit alles tun zu können, wonach einem gerade ist. Denn die Republik – die gemeinsame Sache – setzt der eigenen Freiheit dort Grenzen, wo die Freiheit der anderen beginnt. Freiheit, so wird angesichts der sogenannten ‘Querdenken’-Proteste immer wieder zu betonen sein, ist notwendig Freiheit in Gemeinschaft.

Diesen Zusammenhang immer wieder neu zu erklären, wie auch ein gemeinsames Ziel im Umgang mit der Pandemie zu formulieren und für dessen gemeinsame Erreichung zu werben, ist Sache der Politik. Das ganze Gespräch gibt es vorab online hier (Bezahlschranke).

OnlineConference: Democracy and Human Rights during the Corona Crisis

The covid-19 pandemic may represent one of the most serious challenges to global democracy. Not only have long known authoritarian regimes or illiberal governments used the crisis as cover to rule by decree, postpone elections, arrest critics and heighten censorship. Even non-authoritarians won praise for limiting democratic freedoms „in ways that would have drawn condemnation in ordinary times“ (cf. Journal of Democracy, special issue on Covid vs. Democracy). We cannot know the ultimate impact of the pandemic on democracy yet but we can contribute to the risk analysis of the coronavirus measures from a democracy and human rights perspective. Our goal is to identify and warn when leaders engage in „executive overreach“ (cf. Diebel 2019) or – what can also constitute a threat to democracy and human rights – „executive underreach“ (Scheppele & Pozen 2020) and when democratic institutions come under stress. Our conference will contribute to an analysis of the Austrian crisis management strategy in relation to democracy and human rights. Therefore, we invite international and national experts to engage in a comparative assessment and to formulate recommendations for dealing with democracy and human rights in times of crisis.


For further details, please visit the conference homepage here.

Zoom-Link to Conference
Meeting-ID: 976 4762 3260
Kenncode: 427574

 

In eigener Sache (3) – Wir sind besser als das

“Der Denunziant hat schlechte Karten – im alltäglichen Leben, in der Literatur und in der Arbeitswelt. Schon in den Anfangsjahren der Bürokratisierung bezeichnet das von E.F.L. HOFFMANN 1849 in Leipzig herausgegebene ‘Vollständige politische Taschenwörterbuch’ den ‘Denunciant’ als ‘Angeber, Ankläger, Hinterbringer, schlechter Kerl’ und empfiehlt dem Leser auch unter dem Stichwort ‘Angeber’ nachzusehen. Dieser wird definiert als ‘eine Person, welche bei Vorgesetzten und Behörden von Andern Nachtheiliges hinterbringt. Es ist dies die gemeinste und verächtlichste Menschenklasse, die jeder Redliche verabscheut’. Auch heute noch, fast 150 Jahre nach dieser Definition, ist sie aktuell. Denunziation könnte man einen Vorgang nennen, bei dem innerorganisatorisch durch das Mitteilen belastender Informationen ein Mitarbeiter in schwere Legitimationszwänge gerät und der Denunziant sich davon einen persönlichen Vorteil erhofft.”

Jaschke, Hans-Gerd, Denunziation, in: Peter Heinrich / Jochen Schulz zur Wiesch (Hg.), Wörterbuch der Mikropolitik, Wiesbaden 1998, 56-58, hier: 56.

In eigener Sache (2)

“Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund GrO) vom 21. August 2018 – Bek. d. BMI v. 21.8.2018 – D2-12100/3#3 – […]

§1 Errichtung, Rechtsstellung, Zielsetzung […]

(2) Mitglieder der Hochschule sind: […]

7. das hauptamtliche Lehrpersonal […].

§2 Zielsetzung

(1) Die Hochschule stellt sicher, dass ihre Mitglieder und Angehörigen die durch Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes verbürgten Grundrechte wahrnehmen können. […]

§17 Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter […]

(4) Die Fachbereichsleiterin oder der Fachbereichsleiter ist unmittelbare Dienstvorgesetzte oder unmittelbarer Dienstvorgesetzter (mit Ausnahme des Standortes Brühl) oder Vorgesetzte oder Vorgesetzter der hauptamtlich Lehrenden […]. Die Rechte des hauptamtlichen Lehrpersonals aus Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes bleiben unberührt. […]”


Volltext hier (externer Link).

Offener Brief

Nachfolgend dokumentiere ich einen offenen Brief, dessen Verfasser*innen sich gegen die Diskreditierung der KviaPol-Studie aussprechen, wie sie derzeit vom Präsidenten der Hochschule der Polizei in Rheinland-Pfalz ausgeht. Ich unterstütze diesen offenen Brief, der hier als vollständiges PDF-Dokument herunter geladen werden kann (dazu gehörige Pressemitteilung mitsamt Unterzeichnungsmöglichkeit hier), nachdrücklich. Die Einlassungen der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz, auf die der Brief Bezug nimmt, können hierhier, hier und hier heruntergeladen werden.


“Gegen die Diskreditierung unabhängiger Forschung durch Vertreter der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz

Die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz (HdP RP) initiierte in einer jüngst bekannt gewordenen Mail eine Kampagne gegen eine wissenschaftliche Studie zu Körperverletzung im Amt (KViAPol), welche finanziert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), an der Ruhr- Universität zu Bochum von Prof. Tobias Singelnstein, Laila Abdul-Rahman, Hannah Espín Grau und Luise Klaus durchgeführt wird und die bisher zwei Zwischenberichte veröffentlicht hat. Der Versuch einer polizeilichen Selbstimmunisierung gegen externe Forschung, sowie die gezielte Verächtlichmachung einer Studie, deren Ergebnisse der HdP RP nicht gefallen, sind ein Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft.

Die genannte Mail richtete sich an sämtliche Verwaltungs- und Polizeihochschulen in der Bundesrepublik und ruft dazu auf durch konzertierte Pressearbeit und die Durchführung eigener Studien “gemeinsam die Interessen der Polizei [zu] wahren” und gegen die vermeintliche Schädigung des Rufes der Polizei durch die Bochumer Studie vorzugehen. In dem von dem Präsidenten der HdP RP Friedel Durben formulierten „Elektronischen Brief“ werden die (Zwischen-)Ergebnisse als „wissenschaftlich-fragil“ bezeichnet und eine Nicht-Wissenschaftlichkeit der Studie suggeriert. Er schreibt weiterhin, dass die „unkommentierte Veröffentlichung derartiger Thesen auch dem Image der rheinland-pfälzischen Polizei“ schade. Um diesem vermeintlichen Vertrauensverlust entgegenzuwirken, habe man als Reaktion „die interdisziplinäre Arbeitsgruppe ‘Durchsetzung polizeilicher Autorität im Rechtsstaat’ (AG DPAR) bereits mit Erscheinen des 1. Zwischenberichtes 2019 eingerichtet, die sich kritisch mit der KViAPol-Studie auseinandersetzt und verschiedene eigene Ansätze verfolgt.“ (Mail datiert auf den 10.02.2021)

Dieser Mail waren ein Artikel von Martin Hoch und Claudio Thunsdorff sowie ein Kommentar des stellv. Direktors der HdP RP Axel Henrichs angehängt, jeweils veröffentlicht in der Zeitschrift Kriminalistik 01/2021. Im Anhang befand sich weiterhin ein Poster der HdP RP, auf welchem einige Kernsätze der zwei Artikel und des Kommentars zitiert wurden. Die dort formulierte Kritik zielt hauptsächlich auf die Frage der Repräsentativität der Studie und suggeriert grundlos schwere methodische Mängel. Die Akquise von Befragungsteilnehmer*innen über ein nicht-repräsentatives Schneeballsystem ist jedoch ein gängiges Verfahren im Kontext explorativer Dunkelfeldstudien. In beiden Zwischenberichten macht das Projektteam darüber hinaus transparent welche methodischen Grenzen das Projekt hat und in welchem Rahmen die Zwischenergebnisse interpretiert werden können. Dieses Vorgehen entspricht den von der DFG formulierten Gütekriterien wissenschaftlichen Arbeitens. Die wissenschaftliche Integrität der Studie wird darüber hinaus durch einen wissenschaftlichen Beirat, in dem auch Expertise aus der Polizei vertreten ist, abgesichert.

Ein derartiges Vorgehen der HdP RP im Sinne einer Kampagnenarbeit gegen unabhängige Polizeiforschung ist für eine staatlich finanzierte Hochschule befremdend. Es reiht sich ein in eine Vielzahl verschiedener ähnlich gelagerter Kritiken der Polizeigewerkschaften (DPolG, GdP), aus Teilen der Polizei und der Polizeiwissenschaft/Kriminologie am Forschungsdesign und an den vorläufigen Ergebnissen der Bochumer Studie. Die Heftigkeit der Kritik ist angesichts der reflektierten Methodologie der Studie mehr als eigentümlich. Die Mail des Präsidenten der HdP RP Friedel Durben werten wir als Versuch, Forschungsvorhaben, die nicht an den Polizeihochschulen angesiedelt sind und von deren Ergebnissen ein Schaden des Images der Polizei befürchtet wird, zu unterbinden bzw. zu sabotieren.

Das Initiieren einer organisierten Kampagne zur Diskreditierung unliebsamer Ergebnisse einer Studie, die alle wissenschaftlichen, von der DFG festgelegten Gütekriterien erfüllt, ist nichts weniger als ein Angriff auf die grundgesetzlich verbriefte Freiheit der Wissenschaft. Insbesondere die Polizei muss sich als Vertreterin des staatlichen Gewaltmonopols einer unabhängigen und freien Forschung öffnen und darf diese nicht behindern.

Wir fordern daher von der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ein klares Bekenntnis zur Freiheit der Forschung und Wissenschaft nach Art. 5 GG – auch für die Polizeiforschung.”


Beitrag am 18.2.2021, 11:06 und 11:32, ergänzt.

Verlängerung des Gesundheitsnotstandes in Frankreich

Unter der Überschrift “Ein nicht enden wollendes Regime der Ausnahme” berichtete die Nachrichtenplattform Heise.de am 9.1.2021, dass die französische Regierung beabsichtigt, den état d’urgence sanitaire (Gesundheitsnotstand) bis einschließlich 1.6.2021 zu verlängern. Darüber hinaus sei bereits eine weitere Verlängerung der Maßnahmen bis zum Jahresende im Gespräch. Zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erlaubt der Gesundheitsnotstand in Frankreich etwa die Verhängung von Ausgangssperren, die in ihrer Ausgestaltung wesentlich strenger sind, als das bislang in Deutschland praktizierte Verfahren der Ausgangsbeschränkung.

Der Artikel verweist zudem auf die einschlägige Berichterstattung dieses Blogs, die unter dem Tag ‘Frankreich’ nachgelesen werden kann:

“Die Kompetenzen, die der französischen Regierung durch den Gesundheitsnotstand zukommen, sind erheblich, wie der Politologe Matthias Lemke, der sich auf Ausnahmezustand und “Krisendemokratie” spezialisiert hat, hier auf Deutsch ausgeführt hat.”