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“Autopsie de l’état d’urgence”

L'état d'urgence. Étude constitutionnelle, historique et critique.
L’état d’urgence. Étude constitutionnelle, historique et critique.

Le Monde hat in ihrer Ausgabe vom 15.12.2016 zwei Bände zum Ausnahmezustand in Frankreich besprochen. Beide sind im November 2016 neu erschienen und thematisieren die politischen, rechtlichen und historischen Kontextbedingungen des derzeit geltenden und bereits zum fünften mal verlängerten Ausnahmezustandes.

Die verfassungsrechtlich und historisch akzentuierte Analyse “L’état d’urgence” (192 Seiten) von Olivier Beaud und Cécile Guérin-Bargues betont, dass die im historischen Umfeld des Algerienkrieges entwickelten Maßnahmen nicht geeignet sind, die von ihnen verheißenen Ziele im Bereich Terrorabwehr zu erreichen. Stattdessen bedrohe der Ausnahmezustand fundamentale demokratische Werte.

Contre l'état d'urgence.
Contre l’état d’urgence.

Auch Paul Cassia hebt in “Contre l’état d’urgence” (252 Seiten) diese demokratiegefährdende Wirkung hervor. Der Ausnahmezustand führe zu einer Ausweitung polizeilicher Kompetenzen, ohne dass diese einer hinreichenden Kontrolle unterliegen. Dabei sei in seiner jüngsten Anwendung absolut deutlich geworden, dass diese Ausweitung “ineffektiv sei was die Abwendung gravierender Störungen der öffentlichen Ordnung anbelangt”, so Cassia.

Beide Bände legen nahe, so das Fazit des Rezenten, den Ausnahmezustand schnellstmöglich wieder zu verlassen. Da dieser jedoch erst vor zwei Wochen von der neuen Regierung unter Bernard Cazeneuve bis zum 15.7.2017 verlängert worden war, wird aus einem schnellen Ausstieg aus dem Ausnahmezustand aller Voraussicht nach jedoch nichts werden.

 

Venedig-Kommission zum Ausnahmezustand in der Türkei

council-of-europeDie Europäische Kommission für Demokratie und Recht (“Venedig Kommission”), am 10.3.1990 als Einrichtung des Europarats gegründet, hat sich in einer Stellungnahme zur aktuellen Lage in der Türkei geäußert. Der Befund fällt zwiespältig aus: Die rechtlichen Regelungen des Ausnahmezustandes in der Türkei seien formal nicht zu beanstanden und befänden sich im Einklang mit europäischem Recht. Auch habe mit dem Putschversuch vom 15./16. Juli 2016 eine Gefährdungslage vorgelegen, die hinreichend Grund zu der Annahme gegeben habe, dass ausnahmezustandliche Maßnahmen gerechtfertigt seien.

Kritisiert hingegen hat die Kommission, dass offenbar gezielt Maßnahmen gegen einzelne Personen und noch dazu in großer Zahl (zehntausende Massenentlassungen im öffentlichen Dienst) vorgenommen worden seien, die willkürlich erscheinen. Zudem sei nicht klar, ob und inwieweit das türkische Verfassungsgericht seiner Kontrollfunktion im Rahmen der Maßnahmen nachgekommen sei oder von der Regierung daran gehindert werde. Auch sei es der Regierung nicht gelungen, den gegen die Gülen-Bewegung erhobenen Terrorismusvorwurf hinreichend zu erhärten.

Wie die Kommission ferner mitteilte, wird sie auf Anfrage des Komitees für politische Angelegenheiten und Demokratie (PACE) des Europarats eine Stellungnahme vorbereiten, die sich mit den Auswirkungen der ausnahmezustandlichen Maßnahmen auf die Medienlandschaft in der Türkei beschäftigt. Die Stellungnahme wird auf der Plenarsitzung im März 2017 vorgestellt.

Die aktuelle Stellungnahme zur Türkei ist ab Montag, 12.12.2016, im Wortlaut verfügbar. gibt es hier.

État d’urgence bis zum 15.7.2017 verlängert

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Militärpatrouille vor dem Gare de Lyon, Paris.

Die neue französische Regierung unter Bernard Cazeneuve hat in einer Sondersitzung des Kabinetts den seit dem 14.11.2015  geltenden Ausnahmezustand weiter verlängert (Loi No 2016-1767). Die Verlängerung war nötig geworden, weil der bisher geltende Ausnahmezustand nach dem Regierungswechsel von Manuel Valls zu Cazeneuve ansonsten automatisch nach 15 Tagen ausgelaufen wäre. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen, die in der kommenden Woche noch von der Nationalversammlung und dem Senat gebilligt werden müssen worden sind, sind so angelegt, dass sie über die in 2017 anstehenden Wahltermine hinausreichen. Die französische Präsidentschaftswahl findet am 23.4. und 7.5. 2017, die zum Parlament am 11. und 18.6.2017 statt.

Sollte der Ausnahmezustand danach nicht weiter verlängert werden, hätte er gute zwei Jahre gedauert. Kritiker bemängeln, dass die Ausweitung der Kompetenzen der Exekutive nicht nachweisbar zur Terrorismusbekämpfung beigetragen habe. Daher müsse der Ausnahmezustand, wie François Heisbourg, Vorsitzender des International Institute for Strategic Studies gegenüber der Zeit sagte, auch die Ausnahme bleiben.

Foto: Ministère de la Défense, Armée de terre, J.B. Tabone.

DNGPS-Fachtagung “Gefährdete Konstellationen”

dngps_logo_vektor_ohne_text_retinaIn der Zeit vom 22. bis 24.3.2017 wird die 6. Fachtagung der DNGPS (Deutsche Nachwuchsgesellschaft für Politik und Sozialwissenschaft) zum Thema “Gefährdete Konstellationen – Unsichere Ordnungen und prekäres Leben” an der HU Berlin stattfinden.

Einer der vier Themenkomplexe behandelt das Feld Ausnahmezustand und Unsicherheit: “Lokale, nationale und globale Politik nimmt zunehmend die Form des Ausnahmezustands an. Sie greift dafür auf Mittel zurück, die eigentlich außerhalb ihrer selbst liegen. Die Ordnung funktioniert gewissermaßen durch ihr eigenes Aussetzen. Der Ausnahmezustand verweist dabei auf die Sicherheit, die gefährdet ist, und die Unsicherheit, die minimiert werden soll. Wie können wir Herrschaft als permanenten Ausnahmezustand denken? Wie legitimiert sich dieser Zustand? Welche Rolle spielen die Ideen von Sicherheit und Unsicherheit? Und können wir den Ausnahmezustand tatsächlich beobachten?”

Matthias Lemke wird an der Paneldiskussion im Rahmenprogramm teilnehmen, die – vorläufig – für Donnerstag Nachmittag (23.3.) angesetzt ist. Aktuelle Informationen gibt’s hier.

Ausschreibung Fördermittel

minerva_lawDas Minerva Center for the Rule of Law under extreme Conditions (Haifa/Hamburg) hat eine Ausschreibung für die Vergabe von Forschungsfördermitteln veröffentlicht. Gefördert werden können unter anderem Abschlussarbeiten, Fellowships, Tagungen und die Beantragung von größeren Projekten. Antragsfrist ist der 15.2.2017, alle weiteren Details finden sich hier.

Verfassungsänderung in der Türkei?

Wie unter anderem die Tagesschau heute berichtet, steht die Türkei, in der seit dem Putschversuch vom 15./16. Juli der Ausnahmezustand gilt, vor einer einschneidenden Verfassungsänderung. Die regierende AKP-Partei plane die Einführung eines Präsidialsystems, das auf den amtierenden Präsidenten Erdogan zugeschnitten sei. Durch die Konzentration von Regierungsmacht auf Seiten der Exekutive erhofften sich Befürworter der Verfassungsänderung eine politische Stabilisierung des Landes. KritikerInnen befürchten einen nochmaligen Verlust demokratischer Qualität sowie die Fortdauer der Einschränkung von Bürger- und Freiheitsrechten.

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Große Nationalversammlung der Türkei, Juni 2015.

Vor Inkrafttreten muss die neue Verfassung den BürgerInnen zur Abstimmung vorgelegt werden, die, wie Reuters berichtet, bereits im Frühjahr 2017 stattfinden könnte. Sollte es zur Verfassungsänderung kommen, so wäre zu untersuchen, inwiefern der Ausnahmezustand dazu beigetragen hat, dass sich der Parlamentarismus in der Türkei zugunsten der Exekutive hat verschieben können.

Nachtrag 9.12.2016: Detailreicher Gastbeitrag von Yavuz Bandar in der Süddeutschen Zeitung über den Tag des Putsches erschienen. Sein Fazit: “Der Nebel um die Ereignisse des 15. Juli bleibt dicht.”

Überwachungsstaat 2.0

Chiffriermaschine "Enigma".
Chiffriermaschine “Enigma”.

“Bemerkenswert viele Überwachungsmaßnahmen” habe die Bundesregierung in den letzten Wochen angestoßen oder auf den Weg gebracht, wie der Spiegel heute in Übereinstimmung mit anderen Medien berichtete. Das neue BND-Gesetz, das dem Geheimdienst unter anderem das Anzapfen von Internetknotenpunkten im Inland erlaubt, ist verabschiedet. Seine Regelungen greifen erheblich in das grundgesetzlich geschützte Post- und Fernmeldegeheimnis ein. Das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz (Referentenentwurf des BMI), das den Einsatz von Videokameras und automatischer Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen und Einrichtungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln erleichtern soll, befindet sich noch in der Beratung. Und schließlich ist der Aufbau der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (Zitis), deren 400 (bis 2022) Mitarbeiter verschlüsselte Nachrichten, wie sie über die Dienste von WhatsApp oder Threema versendet werden können, knacken sollen, beschlossene Sache.

Kritiker der Maßnahmen fürchten unter anderem, dass Regierungen westlicher Demokratien die derzeit ohnehin angespannte und unübersichtliche Nachrichtenlage nutzen könnten, um gezielte Verschärfungen von Überwachungsmaßnahmen durchzusetzen. Für die Situation in Deutschland wird insbesondere angezweifelt, inwiefern die neuen, erweiterten Möglichkeiten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang stehen. Zudem wiege die Tatsache schwer, so die Kritiker, dass BürgerInnen nicht einmal mehr Auskunft über erfolgte Überwachungsmaßnahmen einfordern könnten.

Foto: William Warb – CC-BY-SA 2.0.

Studie zu “Demokratie im Ausnahmezustand”

Cover "Demokratie im Ausnahmezustand".
Cover “Demokratie im Ausnahmezustand”.

Seit heute auf der Seite des Campus-Verlags: Die Studie mit dem Titel “Demokratie im Ausnahmezustand. Wie Regierungen ihre Macht ausweiten”. Der Band, der neben methodologischen und theoriegeschichtlichen Überlegungen Fallstudien zu Deutschland, Spanien, den USA, Frankreich und den Marshall-Inseln enthält, kommt fürs Weihnachtsgeschäft aber leider zu spät: Erscheinungstermin ist der 9. März 2017. Sobald das Inhaltsverzeichnis verlagsseitig freigegeben ist, wird es hier zur Verfügung stehen.

Anfragen zu Rezensionsexemplaren können direkt an den Verlag gerichtet werden. Die näheren Informationen zum Verfahren finden sich in der Rubrik “Pressematerialien”.

Katastrophenfall in Bolivien ausgerufen

Evo Morales (2011).
Evo Morales (2011).

Wegen anhaltender Dürre und der daraufhin eingetretenen Wasserknappheit hat die Regierung Boliviens den nationalen Notstand ausgerufen. Von der schwersten Trockenheit seit 25 Jahren, die mit dem Wetterphänomen El Nino zusammenhängt, sind zahlreiche Regionen des Landes betroffen. Wie Präsident Evo Morales bereits am Montag in La Paz mitteilte, würden durch die Ausrufung des Katastrophenfalls Gelder frei, die genutzt werden können, um den Zugang zu sauberem Trinkwasser für alle Menschen in Bolivien sicherzustellen.

Das entsprechende Dekret war bislang auf den Seiten der Gaceta Oficial noch nicht verfügbar. Die Homepage der Regierung enthält einen kurzen Bericht, in dem unter anderem auf die Notwendigkeit der Rationierung von Wasser hingewiesen wird.

Foto: Roberto Stuckert – CC-BY-SA 2.0.