In seiner Entscheidung n° 2017-635 QPC vom 9.6.2017 hat der Conseil Constitutionnel festgestellt, dass Teile der derzeit in Frankreich geltenden Ausnahmebestimmungen ungültig sind. Konkret geht es um Artikel 5, Absatz 3 des Gesetzes 385/55 über den État d’urgence. Dieser gibt dem Präfekten eines Departments die Möglichkeit, öffentliche Versammlungen zu verbieten oder Personen Aufenthaltsrechte zu verwehren, wenn durch diese die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht werden. Das Gericht hat mit Blick auf die von der Verfassung garantierten Bürgerrechte festgestellt, dass diese Kompetenz zu allgemein gefasst sei und dadurch einer exzessiven Handhabung beziehungsweise einem Missbrauch der Bestimmung Vorschub geleistet werde. Auch sei nicht ersichtlich, inwieweit etwa Demonstrationsverbote in Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus stünden. Aus diesem Grund hat das Verfassungsgericht den betreffenden Absatz für ungültig erklärt.
Mit der Entscheidung stärkt der Conseil Constitutionnel die Grund- und Bürgerrechte. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwiefern sich weitere juristische Konflikte aus dem derzeitigen Versuch der Regierung Philippe ergeben, ausnahmezustandliche Kompetenzen in normales Recht zu überführen. Der Ausnahmezustand gilt noch bis zum 15.7.2017, Präsident Macron hat aber bereits angekündigt, ihn bis November 2017 verlängern zu wollen. Die Zeit solle genutzt werden, um rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die für eine effektive Terrorbekämpfung erforderlich seien.
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Matthias Lemke (9. Juni 2017). Französisches Verfassungsgericht: Ausnahmezustand teilweise verfassungswidrig. Demokratie im Ausnahmezustand. Abgerufen am 6. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/o70b