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Normalisierung des Ausnahmezustandes

Édouard Philippe (Foto: gouvernement.fr).
Édouard Philippe (Foto: gouvernement.fr).

Die französische Regierung unter Premierminister Édouard Philippe beschreitet offenbar neue Wege im Umgang mit den in Frankreich seit den Anschlägen vom 13.11.2015 in Kraft befindlichen sicherheitspolitischen Maßnahmen. Wie Le Monde heute berichtet, habe die amtierende Regierung einen Gesetzentwurf erarbeitet, der heute (7.6.2017) dem Rat für Verteidigung und Nationale Sicherheit vorgelegt werden solle.

Der Entwurf “renforçant la lutte contre le terrorisme et la sécurité intérieure” (dt. zur Stärkung des Kampfes gegen den Terrorismus und der inneren Sicherheit”) enthalte zahlreiche Regelungen des Gesetzes 385/55 über den Ausnahmezustand, das in Folge der Anschläge von 2015 und 2016 mehrfach verschärft worden war. Er ziele darauf ab, diese Maßnahmen in allgemeines Recht zu überführen. So solle künftig die Ausweisung von Gefahren- beziehungsweise Sicherheitszonen, die Möglichkeit, Aufenthaltsverbote oder Hausarreste auszusprechen, sowie die Möglichkeit, Orte oder Einrichtungen zu schließen, von denen vermutet wird, dass sie im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten stehen, möglich sein, ohne dass es hierfür noch der Ausrufung eines Ausnahmezustandes bedarf. Die entsprechenden Regelungen sollen in das Gesetz über die innere Sicherheit (Code de la Sécurité intérieure), dort in das neu zu schaffende Kapitel “surveillance et autres obligations individuelles” (dt. Überwachung und andere personenbezogene Maßnahmen) aufgenommen werden.

Sollte sich diese Berichterstattung bestätigen, so wäre mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein signifikanter Schritt zur Ausweitung des derzeitigen Sicherheitsdispositivs getan. Der Ausnahmezustand und die ihn tragenden Maßnahmen, über deren Verlängerung Anfang Juli im Parlament hätte debattiert werden sollen, würden so eine Verstetigung und Normalisierung erfahren.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Matthias Lemke (7. Juni 2017). Normalisierung des Ausnahmezustandes. Demokratie im Ausnahmezustand. Abgerufen am 6. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/o70a


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