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May: Menschenrechte notfalls einschränken

Die britische Premierministerin Theresa May hat nach den Anschlägen von London den Diskurs um die Ausweitung von Exekutivkompetenzen zur Terrorismusbekämpfung deutlich verschärft. Wie The Guardian und andere Medien berichteten, hat May in einer Rede am 6. Juni, zwei Tage vor den Parlamentswahlen, angekündigt, den Behörden mehr Kompetenzen bei der Bekämpfung terroristischer Aktivitäten einräumen zu wollen. Konkret geht es ihr demnach um eine Vereinfachung der Abschiebung ausländischer Terrorverdächtiger, bessere Kontrollmöglichkeiten einheimischer Extremisten und eine Verlängerung von Untersuchungshaftzeiten für einschlägig Verdächtige von derzeit 14 auf 28 Tage, ohne dass diese zwischenzeitlich einem Richter vorgeführt werden müssen.

Theresa May auf Twitter.
Theresa May auf Twitter.

Als hinderlich in diesem Zusammenhang könnten sich menschenrechtliche Einschränkungen ebenso wie rechtsstaatliche Prinzipien erweisen, allen voran das Recht auf Habeas Corpus, aber auch die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarats verbrieften Rechte, an die Großbritannien als Mitgliedsstaat gebunden ist. May sagte dazu laut The Guardian pragmatisch: “And I mean doing more to restrict the freedom and the movements of terrorist suspects when we have enough evidence to know they present a threat, but not enough evidence to prosecute them in full in court. […] And if human rights laws stop us from doing it, we will change those laws so we can do it.” Ob sie beabsichtigt, auf Grundlage von Artikel 15 EMRK einen Notstand zu erklären, der ihr die Einschränkung einiger Grundrechte in Übereinstimmung mit der EMRK erlaubt, ließ sie offen. Stattdessen argumentiert May in diesem Zusammenhang mit der aufgrund der Lage gegebenen Notwendigkeit einer Gesetzesverschärfung, einem klassischen Motiv im Zusammenhang mit der Plausibilisieren einer reaktiven Ausweitung von Exekutivkompetenzen. Ebenso ungewöhnlich wie bedenklich ist im vorliegenden Fall allerdings der Umstand, wie offensichtlich weithin anerkannte und etablierte menschenrechtliche Standards angesichts diffuser Bedrohungsvermutungen zur Disposition gestellt werden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Matthias Lemke (7. Juni 2017). May: Menschenrechte notfalls einschränken. Demokratie im Ausnahmezustand. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/o709


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