
Wie der Élysée-Palast heute nach Angaben von Le Monde verlauten ließ, plant Präsident Macron eine Verlängerung des seit den Anschlägen vom 13.11.2015 geltenden Ausnahmezustandes bis November 2017. Ein entsprechendes Gesetz solle nach den Wahlen zur französischen Nationalversammlung im Juli diesen Jahres ins Parlament eingebracht werden. Sollte es zu dieser Verlängerung kommen, würde sich der Ausnahmezustand über einen Zeitraum von gut zwei Jahre erstrecken.
Ebenfalls ließ der Élysée verlauten, dass Macron an der im Wahlkampf bekundeten Absicht festhalten wolle, mittelfristig eine effektive Sicherheitspolitik und Terrorismusbekämpfung ohne Rückgriff auf ausnahmezustandliche Maßnahmen zu etablieren. Einen ähnlichen Vorstoß hatte bereits im März diesen Jahres Justizminister Jean-Jacques Urboas gewagt. Er war dafür aber von Macrons Vorgänger im Amt, François Hollande, kritisiert worden. An der geplanten Dauer des Ausnahmezustandes solle, so Hollande, aus Sicherheitserwägungen festgehalten werden. Während Urvoas in seinem Vorstoß zur Beendigung des Ausnahmezustandes auf die seit dem November 2015 und nochmals nach dem Anschlag von Nizza im Juli 2016 verbesserte Gesetzeslage verwiesen hatte, hat Macron zu seiner in diesem Zusammenhang geplanten Strategie noch keine konkreten Pläne vorgelegt.
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Matthias Lemke (24. Mai 2017). Verlängerung des Ausnahmezustandes in Frankreich angekündigt. Demokratie im Ausnahmezustand. Abgerufen am 9. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/o704