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Ausnahmezustand in Ägypten

Der ägyptische Präsident hat nach übereinstimmenden Medienberichten angekündigt, den Ausnahmezustand in Ägypten ausrufen zu wollen. Abdel Fattah el-Sisi ließ im ägyptischen Staatsfernsehen verkünden, der Ausnahmezustand solle für drei Monate verhängt werden, sobald die von der Verfassung hierfür vorgesehenen Schritte erfolgt seien.

Abdel Fattah el-Sisi.

Nach Artikel 154 der seit 2014 in Kraft befindlichen Verfassung muss das Parlament der Ausrufung des Ausnahmezustandes durch den Präsidenten mit einfacher Mehrheit zustimmen. Erst danach kann der Ausnahmezustand wirksam werden kann. Sollen die Maßnahmen nach Ablauf der drei Monate verlängert werden, so ist hierfür eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments erforderlich. Grundsätzlich darf die Dauer eines Ausnahmezustandes ohne erneuten Parlamentsbeschluss einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.

El-Sisi reagiert mit der geplanten Verhängung des Ausnahmezustandes auf die derzeit extrem angespannte Sicherheitslage im Land. Am heutigen Palmsonntag waren bei Anschlägen auf zwei koptische Kirchen im nordägyptischen Tanta und in Alexandria insgesamt 44 Menschen getötet und circa 110 verletzt worden. Wie unter anderem die New York Times berichtet, hat der sogenannte Islamische Staat zwischenzeitlich die Urheberschaft der Anschläge für sich beansprucht.

Update 10.4.2017: Der Ausnahmezustand ist mit heutigem Datum für die Dauer von drei Monaten in Kraft.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Matthias Lemke (9. April 2017). Ausnahmezustand in Ägypten. Demokratie im Ausnahmezustand. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/o6zw


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