Das französische Corona-Kabinett hat die Geltung des Gesundheitsnotstands verlängert. Die seit Ende März diesen Jahres geltenden Regelungen wurden bis zum 1. April 2021 verlängert. Diese Maßnahme wurde, so Premierminister Jean Castex, angesichts weiter steigender Fallzahlen bestätigter Infektionen mit dem Corona-Virus als erforderlich angesehen.
Basierend auf dem erst im Zuge der Corona-Pandemie geschaffenen Instrument des Gesundheitsnotstands können die Behörden somit auch weiterhin weitreichende Grundrechtseingriffe vornehmen. Diese beziehen sich weniger auf die – etwa im Großraum Paris – für den öffentlichen Raum generell vorgeschriebene Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, als vielmehr auf Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und der Freiheit der Person.
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Matthias Lemke (17. September 2020). Frankreich verlängert Geltung des Gesundheitsnotstandes. Demokratie im Ausnahmezustand. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/o76q