Pandemie und Ausnahmezustand – Eine Übersicht für die EU-27_2020 (#9)

Ausgangslage

Siehe die Berichte vom 14.3.2020, vom 16.3.2020, vom 18.3.2020, vom 19.3.2020, vom 20.3.2020, vom 23.3.2020, vom 25.3.2020 und vom 29.3.2020.

Mit Blick auf den Bericht #8 vom 29.3.2020 wurde für Ungarn eine Neubewertung vorgenommen. Diese basiert auf den heute durch das Parlament mit 157 zu 53 Stimmen verabschiedeten Neuregelungen zum Ausnahmezustand. Während des bereits laufenden Ausnahmezustandes beschlossen, zielt der Kern der Neuregelungen auf die signifikante Ausweitung der Befugnisse der Exekutive bei gleichzeitiger Aufhebung parlamentarischer Kontrollbefugnisse. Die Regierung Orbán kann künftig ohne zeitliche Beschränkung weitreichend Grundrechte einschränken; während der Geltung des Ausnahmezustandes sind darüber hinaus Wahlen ebenso ausgesetzt, wie andere Formen demokratischer Beteiligung. Während das Parlament unter den alten Regelungen spätestens alle 15 Tage über die Verlängerung des Ausnahmezustandes befinden musste, obliegt diese Entscheidung nunmehr allein der Regierung. Die Süddeutsche Zeitung zitiert den Ungarn-Chef von Amnesty International, David Vig, mit einer kritischen Einschätzung der neuen gesetzlichen Regelungen. Das Gesetz schaffe

“einen unbegrenzten und unkontrollierten Ausnahmezustand. [Es gebe der Regierung Orbán] einen Freibrief, Menschenrechte einzuschränken. […] Das ist nicht der richtige Weg, um dieser sehr realen Krise zu begegnen, die von der Covid-19-Pandemie ausgelöst wurde.”

Mit der neuen Gesetzgebung geht also nicht nur eine signifikante Ausweitung der Kompetenzen der Exekutive einher, es ist gleichsam ein manifester Verlust an demokratischer Qualität zu beklagen, in institutioneller wie in prozeduraler Hinsicht. Für eine Demokratie konstitutive Kontrollmechanismen sind faktisch abgeschafft und auch ein Regierungswechsel qua Neuwahl ist dem Belieben der amtierenden Regierung anheimgestellt. Sollte diese einen Wechsel nicht wünschen und Kontrolle nicht zulassen, würde ihre herausgehobene Machtposition im ausnahmezustandlichen Verfassungsgefüge auf Dauer gestellt. Daher ist die Einstufung Ungarns als erster Fall einer Normalisierung des Ausnahmezustandes während der andauernden Corona-Pandemie angezeigt.

Kurzübersicht (30.3.2020)

Basierend auf der unten stehenden tabellarischen Übersicht (30.3.2020) hier das aktuelle “Ausnahmezustands-Barometer” (#9):

NORM JA (JA) NEIN
1 (+1)* 18 (-1) 5 (+/-0) 3 (+/-0)

Quelle: eigene Zusammenstellung.
* Veränderung gegenüber der Übersicht #8 vom 29.3.2020.

Tabellarische Übersicht (30.3.2020)

Nachstehend die Übersicht über die Verhängung von Ausnahmezuständen oder äquivalenten Maßnahmen (SoE) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in der EU-27_2020:

Land SoE*
NORM / JA / (JA) / NEIN
SoE**
REG / NAT
Entscheidungen
INFO LINK
Belgien JA NAT 12.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Bulgarien JA NAT 13.3.2020 – LINK
Dänemark JA NAT 13.3.2020 – LINK
Deutschland (JA) REG DE2*** 16.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Estland JA NAT 12.3.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
Finnland JA NAT 16.3.2020 – LINK
Frankreich JA NAT 12.3.2020 – LINK
16.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Griechenland (JA) NAT 11.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Irland NEIN n/a 19.3.2020 – LINK
20.3.2020 – LINK
Italien JA NAT 6.3.2020 – LINK
16.3.2020 – LINK
Kroatien (JA) NAT 16.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
Lettland JA NAT 13.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Litauen JA NAT 26.2.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
Luxemburg JA NAT 19.3.2020 – LINK
24.3.2020 – LINK
Malta NEIN n/a 19.3.2020 – LINK
Niederlande (JA) NAT 12.3.2020 – LINK
24.3.2020 – LINK
Österreich (JA) NAT 15.3.2020 – LINK
Polen JA NAT 13.3.2020 – LINK
Portugal JA NAT 13.3.2020 – LINK
Rumänien JA NAT 16.3.2020 – LINK
Schweden NEIN n/a 18.3.2020 – LINK
22.3.2020 – LINK
Slowakei JA NAT 12.3.2020 – LINK
Slowenien JA NAT 12.3.2020 – LINK
17.3.2020 – LINK
Spanien JA NAT 14.3.2020 – LINK
18.3.2020 – LINK
Tschechien JA NAT 12.3.2020 – LINK
Ungarn NORM NAT 11.3.2020 – LINK
12.3.2020 – LINK
30.3.2020 – LINK
Zypern JA NAT 15.3.2020 – LINK

Quelle: eigene Zusammenstellung.
* NORM – Normalisierung i.S. der Verstetigung des Ausnahmezustandes feststellbar; JA – SoE angewendet; (JA) – SoE regional angewendet bzw. SoE-äquivalente Maßnahmen – NEIN – SoE nicht angewendet.
**  REG – regionale Reichweite der Maßnahmen; NAT – nationale Reichweite der Maßnahmen.
*** Benennung – sofern erforderlich – nach NUTS 2006/EU-27.

Erläuterung zur Ermittlung der Informationen

Die vorstehenden Daten wurden über eine Suchanfrage auf google.com ermittelt. Die Suchparameter in englischer Sprache lauteten: “[fill in State name] state of emergency corona”. Immer dann, wenn eine Regierungserklärung über die Verhängung eines SoE-Äquivalents oder entsprechende Berichterstattung gefunden wurde, erfolgte der Eintrag “JA” (landesweit) beziehungsweise “(JA)” (regional) in der Spalte “SoE – JA/(JA)/NEIN”. Die Angabe “NEIN” in der gleichen Spalte bedeutet nicht, dass keine Maßnahmen ergriffen worden sind.

Nächste Aktualisierung

Die vorstehenden Angaben werden sofern erforderlich fortlaufend, spätestens jedoch in einer Woche, am 5.4.2020, wieder aktualisiert. Tagesaktuelle Informationen zur Corona-Pandemie bieten die Weltgesundheitsorganisation – WHO und das Robert-Koch-Institut.

Foto (Ausschnitt): Bundespresseamt.


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