Nora Keller / Maren Leifker: Gefahrengebiete. Ein kommunaler Ausnahmezustand?
Ermächtigungsgrundlagen für die Einrichtung von Gefahrengebieten wurden in den 1990er und 2000er Jahren geschaffen. Sie ermöglichen es den Polizeibehörden anhand von Lageerkenntnissen bestimmte Orte festzulegen, an denen Personen angehalten, befragt und durchsucht werden dürfen, ohne dass ein konkreter Verdacht gegen sie vorliegen muss. Indem die Polizei sich in den Gebieten nicht mehr an einem Gefahrenverdacht orientieren muss, entstehen Sonderrechtszonen, in denen die Befugnisse der Exekutive ausgeweitet sind. Folge davon sind selektive und damit diskriminierende Personenkontrollen anhand von Pauschalverdächtigungen. Gefahrengebiete werden in den Medien immer wieder als Ausnahmezustand bezeichnet. Der Beitrag untersucht, welche Mechanismen in Gefahrengebieten wirken und inwiefern sich das Leben der hiervon Betroffenen als ein Leben im Ausnahmezustand charakterisieren lässt.
In the late 1990s and the beginning of the years 2000 enabling provisions for the erection of so-called danger zones were established in German states police laws. Such provisions allow the police authorities to define in accordance with their situational knowledge certain areas, in which individuals may be stopped, interrogated and searched without concrete suspicion. This enhances selective controls on the basis of general suspicion attributed to certain groups of the society. Those controls stigmatise the persons concerned and amount to discrimination. Against the background that danger zones are often referred to as state of exception in the media, the contribution deals with the question of whether the life in danger zones can be described as life in a state of exception.
Dieser Beitrag erscheint im kommenden Frühjahr in Matthias Lemke (Hg.), Ausnahmezustand. Theoriegeschichte – Anwendungen – Perspektiven, Wiesbaden 2017. Erscheinungstermin: 3.4.2017.
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Matthias Lemke (27. Februar 2017). Ausnahmezustand: Theoriegeschichte – Anwendungen – Perspektiven (13). Demokratie im Ausnahmezustand. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/o6zh