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Terrorabwehr und Bürgerrechte

Am 21.2.2017 fand in der Macromedia Hochschule, Campus Hamburg, eine von der Europa Union Hamburg organisierte Podiumsdiskussion zum Thema “Terrorabwehr in Europa – Bürgerrechte in Gefahr?” statt. In der von Christoph Koch moderierten Veranstaltung diskutierten der Hamburger Justizsenator Till Steffen und der Polizeipräsident Ralf Martin Meyer. Im Folgenden findet sich die Dokumentation des Eröffnungsvortrags von Matthias Lemke.

Terrorabwehr in Europa – Bürgerrechte in Gefahr? Christoph Koch, Ralf Martin Meyer, Matthias Lemke, Till Steffen (v.l.n.r.).

“Meine Damen und Herren, guten Abend!

Zunächst einmal möchte ich den Organisatorinnen sehr herzlich für ihr Engagement danken, uns alle hier zu einem so wichtigen Thema zusammengebracht zu haben. Ich bin gebeten worden, zu Beginn dieser Podiumsdiskussion einige einführende Worte zu sagen. Dieser Bitte komme ich sehr gerne nach. Und ich muss mit einem Geständnis beginnen. Unter den Praktikern auf dem Podium – Justizsenator Till Steffen und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer – bin ich der Theoretiker. Das ist keine leichte Rolle.

Dafür gibt es einen sehr einfachen Grund: Ist – wie Hermann Hesse jetzt sagen würde – Glasperlenspielerei angesichts eines solch ernsten Themas, wie dem der Terrorismusbekämpfung, der Inneren Sicherheit und der Grundrechte überhaupt angezeigt? – Ich denke ja, denn die Politische Theorie, die Politikwissenschaft insgesamt, kann einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Debatte leisten.

I.

Wie ist die öffentliche Debatte derzeit beschaffen? Wir sind mit Populismus, Fremdenfeindlichkeit und Verschwörungstheorien in bislang ungekanntem Ausmaß konfrontiert. Wir bewegen uns in einer zersplitterten Öffentlichkeit, die durch Social Media und Resonanzräume bestimmt wird und in die nur sehr individuell gefilterte Informationen vordringen. Die Bedeutung von Qualitätsmedien sinkt und es wird zunehmend schwieriger, sich darauf zu verständigen, was ist. Fake News und Alternative Facts werden salonfähig.

In einer solchen Situation ist die Beobachtung aus der Distanz, ist die Praxisentlastetheit der Theorie, der wissenschaftlich fundierten Theorie, eine Chance. Denn sie kann uns helfen, Dinge, die uns im Medium der Sprache in der politischen Öffentlichkeit begegnen, einzuordnen. Sie kann uns helfen, Zusammenhänge zu erkennen, auch über lange Zeiträume, für die in der hektischen Alltagspresse kein Raum ist.

Gerade bei so sensiblen Themen, wie dem Zusammenhang von Terrorismusbekämpfung und Bürgerrechten, ist der wohl überlegte Gebrauch von Sprache entscheidend. Insbesondere dann, wenn man kluge politische Entscheidungen für die Zukunft treffen will.

Denken Sie zurück an den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz vom 19.12.2016. Nach dem Anschlag hat der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Klaus Bouillon (CDU), laut AFP gegenüber dem Saarländischen Rundfunk von einem in Deutschland herrschenden Kriegszustand gesprochen. Wörtlich sagte Bouillon: „Wir müssen konstatieren, wir sind in einem Kriegszustand, obwohl das einige Leute, die immer nur das Gute sehen, nicht sehen möchten“.

Diese Aussage ist schlichtweg unzutreffend. Das Grundgesetz unterscheidet im Kontext der Notstandsgesetze den Katastrophen-, den Spannungs- und den Verteidigungsfall. Keiner der drei Fälle ist nach dem 19.12.2016 erklärt worden. Bouillon ist nicht der erste Politiker, der diese unangemessene Zuspitzung vornimmt: In ähnlichen Zusammenhängen hatten George W. Bush (nach dem 11.9.2001) und François Hollande (nach dem 13.11.2015) von einem Krieg gesprochen, den es gegen den Terrorismus zu führen gelte. Dabei verkennen sie, dass Terrorismus, wie die amerikanische Politikwissenschaftlerin Luise Richardson betont hat, eine Strategie ist, die sich als solche nicht besiegen lasse. Ebenso sinnvoll sei es, der Technologie lasergesteuerter Präzisionslenkwaffen den Krieg zu erklären, so Richardson. Das von Bouillon später zurückgenommene, martialische Wording verstellt den Blick auf die in einer solchen Situation wesentlichen Prioritäten: die Strafverfolgung der Verursacher des Anschlages.

Deutlich wird an diesem Beispiel, wie sensibel der Umgang mit Sprache in der politischen Öffentlichkeit ist. Unsere Aussagen, Behauptungen und Argumente haben Folgen. Sie bestimmen darüber, wie wir die Welt wahrnehmen, und wie wir auf sie reagieren. Das kann ganz unterschwellig passieren. Denken Sie etwa an die Metapher von der „schwäbischen Hausfrau“. Ohne, dass ich hier überhaupt noch Dinge ausführen muss, werden nicht wenige von Ihnen angesichts dieses Stichwortes reflexartig daran denken, dass Sparen für die öffentlichen Haushalte unabdingbar ist. Diese subtilen Mechanismen greifen auch, wenn es um die Frage nach der bestmöglichen Bekämpfung des Terrorismus geht.

II.

Bei der Terrorismusbekämpfung stehen zwei Grundkonzepte demokratischer Gesellschaften in einem Widerstreit: Sicherheit und Freiheit. Jede Krise, jeder Anschlag bringt die Debatte von neuem in Gang: Brauchen wir nicht mehr Sicherheit? Und was ist denn schon dabei, wenn es mehr Überwachung gibt, man selbst hat ja in der Regel nichts zu verbergen? Das Austarieren von Sicherheit und Freiheit findet in kaum einer Situation so intensiv statt, wie im Ausnahmezustand. Rechtlich betrachtet ist der Ausnahmezustand eine Situation, in der die Exekutive zur Beilegung einer Krise mehr Kompetenzen an sich zieht. Dieses Mehr an Kompetenzen bedeutet in der Regel eine Reduktion von Rechten bei den Bürgern, die – wie etwa in Frankreich – Hausdurchsuchungen auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss dulden müssen. Schauen wir uns also kurz drei Fälle von westlichen Demokratien an, die Ausnahmezustände angewendet haben. Deutschland ist – wie Sie sehen werden – nicht darunter – was im Übrigen auch verdeutlicht, wie vergleichsweise sicher unser Land ist.

Schauen wir zunächst nach Westen, nach Frankreich. Beginnend mit den Anschlägen vom 7.1.2015 auf die Redaktion von Charlie Hebdo, über den Überfall auf einen jüdischen Supermarkt, die Anschläge auf das Bataclan, das Stade de France und mehrere Cafés in Paris am 13.11.2015 bis hin zur Amokfahrt in Nizza am 14.7.2016 ist Frankreich in den letzten zwei Jahren von einer für Westeuropa beispiellosen Anschlagsserie heimgesucht worden. Allein bei den Anschlägen vom 13.11.2015 und 14.7.2016 starben 216 Menschen – weit über 500 wurden zum Teil schwer verletzt. In Reaktion auf die Anschläge am Bataclan hat Staatspräsident Hollande den Ausnahmezustand verhängt, der bis heute ununterbrochen und noch bis zum 15.7.2017 gelten wird. In seiner ersten Rede nach den Anschlägen vor dem Parlament sprach Francois Hollande von Frankreich, das sich im Krieg befinde: „La France est en guerre.“ Folglich wolle man nicht nur den Ausnahmezustand verhängen. Man wolle mehr. Dieses Mehr bezog sich unter anderem auf die Ausweitung der Möglichkeiten zur Durchsuchung elektronischer Datenträger sowie auf die Aberkennung der französischen Staatsbürgerschaft, sollte es gegen eine Person einen hinreichend erhärtbaren Terrorverdacht geben. Während in der Folge, binnen einer Woche, das einschlägige Ausnahmezustandsgesetz Frankreichs mit Blick auf die Durchsuchung elektronischer Datenträger erheblich verschärft worden ist, konnte sich die angestrebte Aberkennung der Staatsbürgerschaft letztlich im parlamentarischen Prozess nicht durchsetzen.

In Frankreich ist Wahljahr. Premierminister Cazeneuve hat, gleich nach Amtsübernahme Ende letzten Jahres, angekündigt, der Ausnahmezustand würde über die Präsidentschaftswahlen (April/Mai) und die Parlamentswahlen (Juni) hinaus bis zum 15.7.2017 verlängert werden. Als Grund gab er die unverändert prekäre Sicherheitslage an. Und so könnte sich der Ausnahmezustand in Frankreich schleichend immer weiter ausdehnen. Denn ein dann neu gewählter Präsident – und ich verzichte hier bewusst auf die weibliche Form – beziehungsweise eine neu gewählte Regierung müssen erst einmal den Mut aufbringen, die Maßnahmen aufzuheben. Maßnahmen, die öffentlich als unabdingbar für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung dargestellt werden. Und es steht zu befürchten, dass sie es bleiben. Denn welcher verantwortliche Politiker beziehungsweise welche verantwortliche Politikerin würde den Krieg gegen den Terrorismus auch einfach so für beendet erklären?

Ansonsten – und auch das gehört zu einem möglichst kompletten Bild – ist Frankreich nach wie vor eine funktionierende, westliche Demokratie. Trotz erheblicher Kompetenzgewinne bei den Sicherheitsbehörden und bei der Exekutive kann keinesfalls von einer durch den Ausnahmezustand bedingten Verschlechterung der demokratischen Qualität insgesamt gesprochen werden.

Das gilt indes nicht überall. Ein ungleich dramatischerer Befund zeigt sich beim Blick gen Osten, in die Türkei. Seit dem sogenannten Militärputsch vom 15. und 16.7.2016 befindet sich das Land im Ausnahmezustand. Im Unterschied zu Frankreich und zu zahlreichen anderen Fällen, in denen ausnahmezustandliche Maßnahmen angewendet wurden, lässt sich in der Türkei derzeit der Umbau einer westlich orientierten Demokratie hin zu einem autoritären Präsidialsystem beobachten. Gerechtfertigt wird dieser Umbau mit dem Hinweis auf den in Folge des Putschversuchs offensichtlich gewordenen, erhöhten Sicherheitsbedarf. Nur eine starke, zentrale Führung könne in einer zunehmend unsicheren Welt für ausreichenden Schutz sorgen. Anschläge, wie etwa jener in der Neujahrsnacht auf den Nachtclub Reina in Istanbul, bei dem 39 Menschen getötet wurden, untermauern dieses Bild.

Doch wie bei allen Bildern, so gibt es auch bei diesem eine Kehrseite. Anstatt ihnen hier Statistiken oder Anschlagszahlen zu präsentieren, gestatten Sie mir eine persönliche Schilderung. Ich habe im letzten Jahr begonnen, einen Sammelband zum Thema Ausnahmezustand herauszugeben. Für den Beitrag über die Türkei habe ich eine Kollegin aus Istanbul gewinnen können. Sie wollte den Beitrag zusammen mit einem Kollegen schreiben, der ebenfalls in Istanbul an der Uni beschäftigt ist. Die Kollegin schickte mir zunächst – in der Nacht vom 15. auf den 16. Juli den unfertigen Beitrag. Sie sagte, ich solle wenigstens dieses Teilmanuskript schon einmal verwahren, sie wisse nicht, wann sie wieder an ihre Emails komme. So habe ich vom Militärputsch erfahren. Beide konnten den Text in den folgenden Monaten glücklicherweise fertig stellen und das Manuskript ging zum Verlag. Ende Oktober erhielt ich einen Anruf, in dem sie mich baten, den Text doch nicht zu veröffentlichen. Sie hätten Angst um ihre Familien.

Selbstzensur aus Angst – auch das ist eine Realität, mit der wir nur allzu leicht konfrontiert werden können, sogar in dem doch eigentlich so behüteten Raum der Wissenschaft. Wenn die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in einer Krisensituation verloren geht und sich die Regierung – in dem Fall unter Führung von Staatspräsident Erdogan – bemüßigt fühlt, immer mehr Kompetenzen an sich zu ziehen, dann verliert am Ende nicht nur die Demokratie. Es verlieren die Menschen.

Doch es geht noch extremer. Besonders eindringlich, wenn es um die Frage der Grundrechtseinschränkung geht, ist ein Fall aus den USA, auch wenn wir hierfür zeitlich etwas in die Vergangenheit blicken müssen. Nach dem japanischen Angriff auf Pearl Harbor am 7.12.1941 zeigt sich zweierlei – ein besonders eklatantes Streben nach Sicherheit, sowie ein nicht minder eklatanter Verlust von Freiheit.

Die Verfassung der Vereinigten Staaten enthält keine Regelung zum Ausnahmezustand. Analysiert man ausnahmezustandliche Situationen dort, so trifft man immer wieder auf sogenannte Executive Orders. Hierbei handelt es sich um Verfahrens- und Handlungsanweisungen durch den US-Präsidenten an die Exekutive. Ihr jeweiliger Inhalt bedarf keiner Zustimmung durch den Kongress, so dass sie ein ideales Instrument präsidialer Krisenintervention darstellen. Executive Orders lassen sich für den gesamten Zeitraum der US-Geschichte beobachten.

Ein besonders bekannter, angesichts derzeitiger politischer Stimmungen indes keineswegs als bloß historisch zu bezeichnender Fall ist die von Franklin D. Roosevelt am 19.2.1942 erlassene Executive Order No. 9066, in der er in Reaktion auf den japanischen Angriff auf Pearl Harbor die Internierung japanischstämmiger US-Amerikaner anordnet. Im Zuge der Umsetzung von Executive Order No. 9066 sind im Zeitraum von 1942 bis 1946 insgesamt 120.000 Personen in Konzentrationslager verbracht worden, einfach, weil sie als US-amerikanische Bürger japanische Vorfahren hatten.

Der US-Supreme Court, der im Zusammenhang mit dem Streitfall Korematsu vs. United States 1944 aufgrund der Klage eines Betroffenen mit der Executive Order befasst war, hatte an dieser Praxis nichts auszusetzen. Das Urteil gibt der Regierung Recht, wenn sie Sicherheit über Freiheit setzt. Nur eine vom Urteilstenor abweichende Stellungnahme, ein Dissent von Justice Robert H. Jackson, benennt klar, worum es hier im Kern geht: „Wir müssen uns darüber klar sein“, so Jackson, „dass dieses Vorgehen nichts anderes bedeutet, als Rassismus.“

III.

Was kann man aus diesen Fällen lernen, wenn es um das Austarieren von Freiheit und Sicherheit und die Verletzlichkeit von Bürgerrechten geht?

Ich hoffe, dass ich Ihnen zeigen konnte, wie wichtig der wohl informierte Umgang mit Sprache, wie wichtig das kluge Abwägen in der politischen Öffentlichkeit gerade in so sensiblen Bereichen, wie dem Zusammenspiel von Sicherheit und Freiheit ist. Terrorismusbekämpfung und die Aufrechterhaltung unserer offenen Gesellschaft sind zu wichtig, als dass man hier leichtfertig verfahren sollte. Sie verlangen, auch im Sinne künftiger Generationen, unser aller Aufmerksamkeit und das Bestehen auf Fakten, Vernunft und Augenmaß.

Anstatt mit der Ihnen allen wohl bekannten Plattitüde zu enden, wonach es absolute Sicherheit nie geben wird – obschon da durchaus etwas dran ist – möchte ich Sie an eine Feststellung Benjamin Franklins erinnern, die dieser am 11.11.1755 in der Pennsylvania Assembly formuliert hat und die sich durchaus auch als Appell an die Gestaltung unserer Gegenwart und Zukunft verstehen lässt: „Wer bereit ist“, so Franklin, „wer bereit ist, wesentliche Anteile der Freiheit für ein wenig mehr Sicherheit zu opfern, der verliert am Ende beides.“

Ich danke Ihnen.”


Ein Video-Mitschnitt des Vortrages und der Diskussion ist auf der Facebook-Seite der Europa-Union Hamburg verfügbar.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Matthias Lemke (25. Februar 2017). Terrorabwehr und Bürgerrechte. Demokratie im Ausnahmezustand. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/o6zf


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