Piotr Matczak und Grzegorz Abgarowicz: Zurückhaltung in der Krise. Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit des Ausnahmezustandes in Polen.
In Polen existieren eingängige rechtliche Regelungen, die im Falle der Krisenintervention die Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten erlauben, wie sie von der Verfassung (von 1997) garantiert werden. Die entsprechenden ausnahmezustandlichen Regelungen werden in der Verfassung festgelegt und in nachgeordneten Gesetzen weiter spezifiziert. Drei Typen von Ausnahmezuständen können unterschieden werden: (a) der Katastrophenfall zur Abwehr natur- oder technikbedingter Katastrophen; (b) der Ausnahmezustand zur Abwehr von Bedrohungen, die die innere Ordnung gefährden; (c) das Militärrecht, das im Falle eines äußeren Angriffes –auch wenn es sich um einen virtuellen aus dem Internet handelt – verhängt werden kann. Obwohl eine breite Palette von ausnahmezustandlichen Maßnahmen verfügbar ist, so sind diese seit 1989/90 nie angewendet worden. Dieser Aufsatz diskutiert mehrere Hypothesen, die erklären können, warum dies der Fall ist. Die Analyse der verfügbaren Sekundärliteratur sowie von Umfragedaten zeigt, dass es innerhalb der letzten 25 Jahre mehrere Situationen gab, in denen der Katastrophenfall hätte ausgerufen werden können. Während der sozio-historische Kontext keine entscheidende Rolle bei der Zurückhaltung spielt, sind ökonomische und rechtliche Defizite ausschlaggebend, warum die politisch Verantwortlichen von der Anwendung des Ausnahmezustandes zurückschrecken. Daraus folgt ein Mangel an Erfahrung im Umgang mit dem Ausnahmezustand sowie eine Pfadabhängigkeit, die die Regierung in Krisensituationen auch künftig auf die Beibehaltung des Normalmodus festlegt.
In Poland, there are comprehensive legal provisions allowing for response to threats by limiting the freedom and rights of citizens guaranteed by the Constitution (of 1997). These extraordinary states are described in the constitution and further details are provided in the subsequent acts. They refer to three threat types : (a) natural and technological disasters – the state of natural disaster: (b) threats to the constitutional order and public order – the state of emergency; and (c) situations of external threat to the Republic – the martial law. Although introduction of extraordinary states is regulated, these measures have not been used. In this paper several hypotheses explaining this phenomenon are discussed. Analysis of the literature, the existing surveys of public opinion, and the results of the experts elicitation carried for this study, shows that that there were situations in last 25 years when the state of natural disaster could be introduced. While historical legacy is not crucial, uncertainties concerning possible economic consequences and an organizational conduct lead the responsible bodies to decline introducing the special states. This results in lack of experience and each subsequent crisis strengthens the path dependent reliance on the normal tools.
Dieser Beitrag erscheint im kommenden Frühjahr in Matthias Lemke (Hg.), Ausnahmezustand. Theoriegeschichte – Anwendungen – Perspektiven, Wiesbaden 2017. Erscheinungstermin: 30.3.2017.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Matthias Lemke (8. Februar 2017). Ausnahmezustand: Theoriegeschichte – Anwendungen – Perspektiven (9). Demokratie im Ausnahmezustand. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/o6z9