
Die Taschenkarte zur polizeilich-praktischen Grundrechtsprüfung kommt in der Version 1.3 im HS 1 ab Januar 2020 erstmalig zum Einsatz. Aus diesem Grunde sollen hier die Überlegungen des Teams Grundrechte, die zur Erstellung der Taschenkarte geführt haben, kurz vorgestellt werden. Dabei geht es einerseits um das Verwendungsspektrum und andererseits um den Aufbau der Taschenkarte.
Wozu ist die Taschenkarte gedacht? – Die Taschenkarte Grundrechtsprüfung ist von entsprechenden Handreichungen für den Einsatzfall inspiriert. Das faltbare A6-Format (künftig auch auf wasserabweisendem Papier geplant) macht die Unterlage so handlich, dass sie ohne weiteres überall hin mitgeführt werden kann. Dennoch gehen wir nicht davon aus, dass sie im Zuge von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen auch tatsächlich eingesetzt wird. Vielmehr sehen wir den weit überwiegenden Einsatzschwerpunkt in der Ausbildung: Als maximal komprimierte Darstellung grundrechtlicher Schutzbereiche und den dazu gehörigen Prüfprozessen zum Grundrechtstatbestand und zum Eingriff kann sie zur Bearbeitung von Übungssachverhalten und entsprechenden Ausbildungssituationen sowie zur Klausurvorbereitung genutzt werden. Gerade weil die Taschenkarte eine maximale Inhaltsreduktion der Grundrechtsthematik vornimmt ermöglicht sie es, schnell einen Überblick und damit im Ergebnis Handlungssicherheit zu gewinnen.
Wie ist die Taschenkarte aufgebaut? – Die Taschenkarte enthält sechs Seiten und kann im DIN-A6-Format auf Postkartengröße zusammengefaltet werden. Auf zwei der sechs Seiten findet sich der Prozess der polizeilich-praktischen Grundrechtsprüfung, so wie er auch auf dem Poster Grundrechtsprüfung abgebildet ist. Dieser enthält in Form eines Verlaufsdiagramms insbesondere Hinweise zur Durchführung der Grundrechtstatbestandsprüfung und zur Prüfung des Eingriffs in ein Grundrecht. Dazu gehören insbesondere auch Formulierungshilfen. Die übrigen drei Seiten enthalten Informationen zu den aus polizeilicher Sicht besonders relevanten Grundrechten: es werden die persönlichen und sachlichen Schutzbereiche ebenso angegeben, wie Richtervorbehalte oder Grundrechtsschranken.
Die weiteren Anwendungsdetails der Taschenkarte und insbesondere des Posters Grundrechtsprüfung sind Gegenstand einer eigenen Ausbildungseinheit (bei Matthias Lemke KS2), die im Rahmen der Lehrveranstaltung 10.13 “Die Bedeutung der Grundrechte für Polizei und Gesellschaft” durchgeführt werden wird. Zuletzt noch eine Bitte: Da die Taschenkarte im 75. Studienjahrgang erstmalig zum Einsatz kommen wird, benötigen wir Feedback zur weiteren Verbesserung. Daher sind jegliche Anregungen oder kritischen Anmerkungen jederzeit herzlich willkommen.