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Extreme Sicherheit

Die gesellschaftliche Polarisierung in Deutschland hat ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht: Rechtspopulistische und in Teilen antisemitische Stimmen sind in allen deutschen Parlamenten vertreten; rechte Wutbürger versammeln sich seit Jahren regelmäßig unter dem Label ‚Pegida’ und seinen diversen Ablegern, um gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung zu polemisieren; rechtsterroristische Gruppen, wie der sogenannte ‚NSU’ oder die ‚Gruppe Freital’ konnten über Jahre morden oder Anschläge vorbereiten, ohne entdeckt zu werden. Hinzu kommen rechte Einzeltäter, wie Stephan Ernst, der unter dringendem Tatverdacht steht, am 2.6.2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermordet zu haben; oder Stephan Balliet, der zugegeben hat, am 15.10.2019 in Halle (Saale) aus antisemitischen Motiven in die dortige Synagoge eindringen und Menschen jüdischen Glaubens töten zu wollen, wobei er zwei Passanten erschoss und zwei weitere schwer verletzte. Getragen werden solche Taten immer wieder durch Selbstradikalisierung im Internet und durch die Auswirkungen von Hasskriminalität in sozialen Netzwerken, so dass bereits im Jahr 2016 das Ausmaß rechtsradikal motivierter Straftaten wieder das Niveau der frühen 1990er Jahre erreicht hatte.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen gehen die Herausgeber des Bandes “Extreme Sicherheit” der Frage nach, inwieweit sich die für die deutsche Gesellschaft insgesamt abzeichnende rechtspopulistische Polarisierung auch in den Sicherheitsorganen des Landes wiederfinden lässt: „Wie steht es um die demokratische Verfasstheit von Polizei, Justiz, Bundeswehr und Verfassungsschutz? Hat die gesellschaftliche Polarisierung auch diejenigen Institutionen erfasst, die dem Staat und dem Wohle aller dienen sollen – ohne Ansehen der Person?“ (9) – Eine wichtige, aber auch schwierig zu beantwortende Frage. Denn die deutschen Sicherheitsbehörden bestehen aus einem weit verzweigten Institutionengefüge, dem – zählt man Bundeswehr, Bundespolizei, die Polizeien der Länder, die Justiz und den Verfassungsschutz zusammen – mehrere hunderttausend Personen angehören. Wie will man da entscheiden, ob es sich um „Einzelfälle“ (12) handelt, wie etwa Thomas Haldenwang, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz betont, oder ob es doch angebrachter scheint, von „rechtsextremen Netzwerken“ (13) in den Sicherheitsbehörden zu sprechen? Abstrakt formuliert ist zumindest klar, ab wann die Dinge bedenklich werden, insofern die Autor_Innen des Bandes nämlich „von einem demokratischen Grundkonsens [ausgehen]: dass die Trennlinie zwischen Demokraten und der extremen Rechten da verläuft, wo Grund- und Menschenrechte nicht mehr für alle gelten, wo die Schoa geleugnet, der Nationalsozialismus verherrlicht und politische Gegner entwürdigt und entmenschlicht werden“ (14).

Um zu einer belastbaren Einschätzung hinsichtlich konkreter Praktiken und damit hinsichtlich des Verlaufs dieser Trennlinie zu gelangen, haben sich die Herausgeber dazu entschieden, den Band als „Tiefenbohrung“ (9) anzulegen und erheben „nicht den Anspruch, lückenlos“ (15) zu sein. Journalist_Innen und Wissenschaftler_Innen haben für ihre Beiträge (der Band enthält zudem zwei Interviews, eines mit Christoph Kopke und Tobias Singelnstein, eines mit Joachim Kersten) jeweils Einzelfälle detailliert in den Blick genommen, Einzelfälle, die sich immer wieder überlagern. Diese sind nach mehreren Rubriken querschnittsartig sowie nach Behörden sortiert.

Einer dieser Beiträge entstammt der Querschnittsrubrik “Mit Sicherheit: Keine Einzelfälle” und wirft ein Licht auf die sogenannte Prepperszene in Mecklenburg-Vorpommern. Unter der Überschrift “Vorbereitung auf den Tag X” (39) geht Robert Kiesel der Frage nach, welche Gefahr von diesen Gruppen ausgeht. Unter ‘Preppern’ versteht man Personen, “die sich auf Ausnahme- und Notfallsituationen wie Stromausfälle oder Naturkatastrophen vorbereiten, Wasser und Nahrung horten, für einen sogenannten Tag X gerüstet sein wollen.” (39f.) Im Falle der Gruppe, um die es Kiesel geht, ist dieser Tag X, der Tag des großen Zusammenbruchs, allerdings ein politisch bestimmtes Ereignis. ‘Nordkreuz’, so der Name der Gruppe, ging davon aus, dass es im Rahmen des Zuzuges von Migrant_Innen nach Deutschland zwangsläufig zu einer Art Bürgerkrieg kommen müsse. Auffällig an dieser Konstellation sind die sich von diesem Punkt aus entspannenden Verbindungen: In gemeinsamen Chats, an denen auch aktive Angehörige von Bundeswehr und Polizei beteiligt waren, kursierten Feindeslisten mit bis zu 25.000 Namen und man diskutierte in welchen Kasernen man die betreffenden Personen im Ereignisfall unterbringen könne. Doch es blieb keinesfalls bei solchen Planüberlegungen: Bei Hausdurchsuchungen wurden Waffen und deutlich über 10.000 Schuss Munition sichergestellt. Würde man nun im anschließenden Gerichtsverfahren eine zügige und rückhaltlose Aufklärung erwarten, sah man sich getäuscht, so Kiesel: “Was danach” – also nach Bekanntwerden der Fälle und der einschlägigen Ermittlungen durch das LKA Mecklenburg-Vorpommern – “geschah, bezeichnen kritische Beobachter als Mischung aus Deckeln, Verzögern und Verschweigen.” (42) Das, so merkt er kritisch an, sei auch schon im Zuge der Aufklärung der Morde des ‘NSU’ so praktiziert worden. Was also diesen Fall so spannend macht, ist der Umstand, dass er – folgt man Kiesels Darstellung – symptomatisch für den Umgang mit Rechtsterrorismus überhaupt zu sein scheint. Ausgehend von Verschwörungstheorien bilden sich im Untergrund Netzwerke, denen vielfach Bundeswehrsoldaten und Polizisten angehören und die sich zu einer Form von Selbstverteidigung aufgerufen fühlen, die durchaus auch politisch zu verstehen ist. Werden diese Gruppen enttarnt, so ist die Reaktion der Strafverfolgungsbehörden meist eher zögerlich, verharmlosend, häufig unter dem Hinweis, es handele sich lediglich um Einzeltäter.

Jenseits von kriminellen Praktiken geht es aber auch um die Performance von Behörden, etwa dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Hans-Georg Maßen ist in diesem Zusammenhang zweifellos eine Person von herausragender Bedeutung – noch dazu eine mit einer ausgeprägten politischen Agenda, wie Jost Müller-Neuhof in seinem Beitrag “Vertraulich ist nichts” ausführt. Darin geht er der Frage nach, welche Rolle dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als “Informationslieferant und Nachrichtenproduzent” (303) eigentlich zukommt. Nach §16 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) wird der Geheimdienst zur “Aufklärung der Öffentlichkeit” (ebd.) verpflichtet. Das liegt, wie Müller-Neuhof ausführt, im genuinen Interesse der demokratischen politischen Kultur: “Die Berichtspflicht dient dem Einsatz für eine streitbare Demokratie und dem Schutz des Staates.” (304) Wie aber kommt der Verfassungsschutz dieser Aufgabe nun nach? Folgt man Müller-Neuhof, so ist die Kommunikationsbilanz eher durchwachsen. Ein Beispiel: Nach den Ausschreitungen in Chemnitz Anfang September 2018 informiert Hans-Georg Maaßen den Chefredakteur der Bild-Zeitung, Julian Reichelt, bei den im Rahmen der Bundespressekonferenz als Hetzjagden bezeichneten Szenen habe es sich gar nicht um solche gehandelt: “Nach meiner vorsichtigen Bewertung sprechen gute Gründe dafür, dass es sich um eine gezielte Falschinformation handelt.” (302) Das Problem mit dieser Einschätzung: es war wohl selber eine, wie Müller-Neuhof ausführt. “Es handelt sich in Wahrheit um eine bloße Meinungsäußerung des Behördenleiters, dem ‘Hetzjagd’ zu dramatisch klingt, wenn mögliche Opfer vor potenziellen Gewalttätern flüchten.” (303) Der Fortgang von Maaßens Karriere ist bekannt. – Ein weiteres Beispiel: Die öffentliche Einstufung der AfD als sogenannter “Prüffall” (305), auch wenn eine solche Begrifflichkeit durch das BVerfSchG gar nicht definiert ist. In der Folge gab das Verwaltungsgericht Köln einer Klage der Partei statt und ordnete an, dass die entsprechende Bezeichnung zu unterlassen sei (Az: 13 L 202/19 vom 26.2.2019). Der Schaden an der Demokratie war zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits eingetreten: Eine in vielerlei Hinsicht zu Recht kritikwürdige Partei wird mitsamt ihrer Wählerschaft und ohne Vorliegen eines entsprechenden Nachweises als verfassungsfeindlich eingestuft. Als gegenläufig zu diesen zwei Beispielen expliziter Kommunikationsbereitschaft nach außen ist indes die weithin begrenzte Auskunftsfreudigkeit über eigenes Tun einzustufen. Bis heute ist nicht offengelegt, was in den “Hintergrundgesprächen” (309) von Maaßen mit der damaligen AfD-Chefin Frauke Petri besprochen worden ist. Die Berufung auf eine “Vertraulichkeitsvereinbarung” (308) ist für die Vorenthaltung dieser Informationen nicht möglich, denn einem Behördenleiter stehe es nicht zu, so das Verwaltungsgericht Köln (Az: 6 L 1932/18), solche aus eigener Kompetenz zu schaffen, noch dazu im parlamentarischen Raum. Und so bleibt in der Summe das Bild eines Bundesamtes, dessen “Eigenschaft, ein Massenmedium zu sein” (304) zwar zu einer seiner “Hauptaufgaben” (ebd.) gehört, das sich mit dieser Aufgabe aber erkennbar schwer tut.

Was also bleibt? In ihrem gemeinsamen Interview sind sich Christoph Kopke (HWR Berlin) und Tobias Singelnstein (RU Bochum), insbesondere was die Situation in den deutschen Polizeibehörden anbelangt,  in zweierlei Hinsicht einig. Zum einen, was die Diagnose anbelangt: „Die Rechtsentwicklung, die unsere Gesellschaft gerade durchmacht, können wir in der Polizei wie unter einem Brennglas sehen. Das liegt nicht vorrangig daran, dass nun ganz viele rassistisch oder rechtsextrem eingestellte Personen zu Polizei gehen. Sondern dass es schon immer einen Anteil an Personen gab, die solche Einstellungen haben. Inzwischen äußern sie sich aber offener.“ (121) Und zum anderen, was den Umgang mit diesem Befund betrifft: „Die Behörde, die offensiv und grundsätzlich die Probleme angeht, gewinnt natürlich unmittelbar an Professionalität.“ (130). Dies scheint umso mehr geboten, als der Trend zu immer weiter reichenden Grundrechtseinschränkungen, wie sie zahlreiche novellierte Polizeigesetze der Länder vorsehen, ungebrochen anhält.

Und was fehlt? Den Opfern eine Stimme zu geben, etwa Seda Başay-Yıldız, die im Rahmen des NSU-Prozesses die Hinterbliebenen von Enver Simsek vertrat und die sich in der Folge einer Reihe von Drohungen ausgesetzt sah, die von einer Gruppe mit der Bezeichnung “NSU 2.0” unterzeichnet waren. Im Rahmen der Ermittlungen wird eine Chatgruppe am Ersten Revier der Frankfurter Polizei identifiziert, in der nicht nur fremdenfeindliche und antisemitische Inhalte ausgetauscht wurden, sondern aus der auch einer der Tatverdächtigen stammt. In ihrem Beitrag schreibt Başay-Yıldız: “Menschen werden in diesem Land getötet, angefeindet, bedroht und beleidigt, weil sie angeblich Volksverräter oder keine ‘Deutschen’ sind. Wir müssen Haltung zeigen und unsere Grundwerte mehr denn je verteidigen. Wer das nicht tut, macht sich mitschuldig.” (28) – Allein schon wegen dieser Sätze handelt es sich um ein wichtiges Buch.

Bibliographische Angaben: Matthias Meisner / Heike Kleiner (Hg.), Extreme Sicherheit. Rechtsradikale in Polizei, Verfassungsschutz, Bundeswehr und Justiz. Freiburg / Basel / Wien: Herder 2019. ISBN 978-3-451-38561-2. Paperback: 24,00€. Ebook: 18,99€.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Matthias Lemke (18. Oktober 2019). Extreme Sicherheit. Demokratie im Ausnahmezustand. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/o74q


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