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Ausnahmezustand in Sri Lanka ausgerufen

Maithripala Sirisena, Präsident Sri Lankas (Foto: Newsfirst Sri Lanka).

Wie verschiedene Medien heute übereinstimmend berichten, hat der Nationale Sicherheitsrat von Sri Lanka mit Wirkung vom 23.4.2019, 00:00 Uhr den Ausnahmezustand ausgerufen. Nach Kapitel XVIII (“Public Security”), Paragraph 155, Absatz 3 der Verfassung von Sri Lanka hat der Präsident hierfür die notwendigen Kompetenzen. Entsprechende Maßnahmen können vierzehn Tage bis einen Monat in Kraft bleiben.

Als Reaktion auf die Anschläge vom Osterwochenende gibt der Ausnahmezustand der Polizei erweiterte Befugnisse hinsichtlich der Durchsuchung von Wohnungen, der Fahndung nach Verdächtigen sowie der Ingewahrsamnahme, ohne hierfür einen Richter hinzuziehen zu müssen. Das gilt auch für bloße Befragungen von Personen. Zudem wurden eine landesweite Ausgangssperre von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang verhängt und zahlreiche Social Media-Anwendungen sowie Internetkommunikation gesperrt. Begründet wurde die Ausrufung des Ausnahmezustandes mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sowie dem Kampf gegen den Terrorismus.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Matthias Lemke (23. April 2019). Ausnahmezustand in Sri Lanka ausgerufen. Demokratie im Ausnahmezustand. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/o73w


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