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Frankreich – Kommt der Ausnahmezustand zurück?

Graffiti nach einer Demonstration auf dem Boulevard Beaumarchais (2017).

Am 1. Dezember 2018 kam es in verschiedenen französischen Städten, darunter insbesondere in Paris, zu gewaltsamen Ausschreitungen, Körperverletzungen und erheblichen Sachbeschädigungen anlässlich des dritten Protesttages der Bewegung der gilets jaunes. Im Nachgang hat das französische Kabinett am auf die Ausschreitungen folgenden Sonntag über geeignete Maßnahmen beraten. Dabei kursierte unter anderem die Überlegung, zur effektiven Verhinderung weiterer Gewalttaten den Ausnahmezustand (“état d’urgence”) zu verhängen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat Präsident Macron von der Verhängung des Ausnahmezustandes Abstand genommen und stattdessen politische Zugeständnisse gemacht – unter anderem in Form der Verschiebung des Inkrafttretens der geplanten Ökosteuer.

Was aber, wenn es in den folgenden Tagen oder Wochen zu weiteren, ähnlich gewalttätigen Ausschreitungen kommt? Wird die französische Regierung wieder auf einen Ausnahmezustand zurückgreifen? – Drei zentrale Gründe sprechen dagegen.

Erstens – Der Ausnahmezustand, wie er durch das Gesetz 358/55 bestimmt wird, ist in der späten Vierten und fast in der gesamten Fünften Republik immer im Zusammenhang mit Dekolonialisierungskonflikten angewandt worden. Sei es im Kontext des Algerienkrieges (1954-62), sei es im Zusammenhang mit den Bestrebungen nach mehr Unabhängigkeit Neukaledoniens (1984-88) oder auch im Kontext der Vorstadtunruhen 2005/6 – immer waren koloniale oder postkoloniale Konflikte ursächlich. Erst der Ausnahmezustand von 2015-17 hat das geändert. Aber auch hier ging es um die Auseinandersetzung mit einem externen Gegner, dem sogenannten Islamischen Staat. Auf politisch-symbolischer Ebene könnte es sich für die Präsidentschaft Macrons als desaströs erweisen, den Ausnahmezustand angesichts dieser bislang klaren Außenorientierung nun in einem innenpolitischen Konflikt einzusetzen.

Zweitens – Infolge der Anschläge auf das Stade de France, auf verschiedene Straßencafés im 10. und 11. Arrondissement und auf das Bataclan wurde in Frankreich am 13. November 2015 der Ausnahmezustand verhängt. Nach sechsmaliger Verlängerung ist dieser am 31. Oktober 2017 und damit nach einer Dauer von 719 ausgelaufen. Mit diesem extrem langen Ausnahmezustand ging eine signifikante Verschärfung der Gesetzgebung zur Inneren Sicherheit in Frankreich einher. Seit dem 1. November 2017 enthält der Code de la Sécurité Intérieure nach einer Gesetzesvorlage (2017-1510) mehrere Bestimmungen, die vorher nur im Ausnahmezustand gegolten hatten – etwa jene, die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum einschränken oder religiöse Stätten auf Exekutivbeschluss schließen zu können. Insbesondere die ausgedehnten Kontrollmöglichkeiten sowie Zugangsbeschränkungen des öffentlichen Raumes, die mitunter auch als Normalisierung des Ausnahmezustandes charakterisiert werden, müssten hinreichende Interventionsmöglichkeiten auf Seiten der Exekutive beinhalten, ohne dass es noch der gesonderten Ausrufung des Ausnahmezustandes bedarf.

Drittens – Emmanuel Macron hat von seinem Vorgänger François Hollande bei Amtsübernahme am 14. Mai 2017 jenen Ausnahmezustand geerbt, den sein Vorgänger noch unter dem Eindruck der andauernden Geiselnahme im Bataclan-Theater in der Nacht vom 13. auf den 14. November 2015 verhängt hatte. Macron weiß daher, wie schwierig und politisch risikoreich es ist, einen einmal verhängten Ausnahmezustand wieder zu verlassen. Angesichts einer massiven Versicherheitlichung des öffentlichen Diskurses ist der Ausnahmezustand das größtmögliche Sicherheitsversprechen des Staates in Friedenszeiten. Sollte nach seiner Beendigung eine größere Krise – verursacht etwa durch einen Terrorakt – eintreten, wäre die Glaubwürdigkeit des hierfür verantwortlichen Politikers irreparabel beschädigt. Macron ist sich dieses Zusammenhangs bewusst. Der Weg, den er zur Beendigung des von Hollande geerbten Ausnahmezustandes in Form einer Normalisierung zentraler ausnahmezustandlicher Maßnahmen gewählt hat, macht dies deutlich.

Die Summe dieser drei Argumente lässt eine neuerliche Verhängung des Ausnahmezustandes selbst bei anhaltenden Protesten der sogenannten “Gelbwesten” eher wenig wahrscheinlich erscheinen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Matthias Lemke (6. Dezember 2018). Frankreich – Kommt der Ausnahmezustand zurück? Demokratie im Ausnahmezustand. Abgerufen am 9. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/o73i


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