Rauh, Cornelia und Dirk Schumann (Hg.). Ausnahmezustände. Entgrenzungen und Regulierungen in Europa während des Kalten Krieges. Göttingen. Wallstein Verlag 2015. 256 Seiten. 24,90 €.
Dießelmann, Anna-Lena. Ausnahmezustand im Sicherheits- und Krisendiskurs. Eine diskurstheoretische Studie mit Fallanalysen. Siegen. Universitätsverlag Siegen 2015. 313 Seiten. 19,00 €.
Schon Clinton Rossiter wusste, dass Ausnahmezustände zu einer gefährlichen Angelegenheit für die Demokratie werden können. Diese Einschätzung, für sich genommen, rechtfertigt bereits die demokratietheoretische Auseinandersetzung mit den Implikationen dieser Grenzsituation des Regierens: Die in ihr – funktional betrachtet – vorgenommene kriseninduzierte Erweiterung der Exekutivkompetenzen hat auf die Staats-, Rechts- und Politikwissenschaft schon immer eine gewisse Faszination ausgeübt. Der Ausnahmezustand, so hat niemand geringeres als Carl Schmitt einmal konstatiert, habe für die Jurisprudenz eine analoge Bedeutung wie das Wunder für die Theologie. Spätestens mit den Arbeiten Giorgio Agambens hat diese Faszination eine Wandlung erfahren. Sie ist – in Anknüpfung an das Biopolitik- und Gouvernementalitätsverständnis Michel Foucaults – einer kritischen theoretischen Aufarbeitung gewichen, die im Ausnahmezustand nicht mehr bloß eine Problemlösung, sondern ein Problem zu sehen vermochte.
Eine auf rein theoretischem Niveau verbleibende Glasperlenspielerei kommt an diesem Punkt der Auseinandersetzung nicht weiter. Denn obschon die Ambivalenz des Ausnahmezustandes, der zwischen Demokratierettung und Demokratiegefährdung oszilliert, klar auf der Hand liegt, erfreut sich seine Anwendung in etablierten repräsentativen Demokratien ungebrochener, um nicht zu sagen steigender Beliebtheit. Warum das so ist, ist bisher weitgehend offen geblieben, ein tieferer Blick in die Empirie könnte hier jedoch Abhilfe schaffen: „Eine empirisch untermauerte Geschichte des Ausnahmezustands fehlt bis dato“ (9), beklagen Cornelia Rauh und Dirk Schumann gleich zu Eingang ihres Bandes indes zurecht und versuchen dieses Desiderat mit Einzelfallanalysen für Westdeutschland, die DDR, Italien und der Sowjetunion der 1979er und 1980er Jahre zumindest ein Stück zu beheben. Diesem Bemühen schicken die Herausgeber eine breit angelegte Begriffs- und Konzeptgeschichte des Ausnahmezustands voraus: „Es geht darum, die Brauchbarkeit des Terminus ‚Ausnahmezustand’ als heuristisches Instrument zur Analyse zeitgeschichtlicher Wandlungsprozesse auszuloten“ (24). Dabei rekonstruieren sie nicht nur die Debatte über die Notstandsgesetze in Deutschland, wie sie etwa zwischen Ernst Forsthoff, Wilhelm Hennis oder auch Ernst Fraenkel ausgetragen wurde, sondern eröffnen zudem spannende Nebenperspektiven, etwa auf Erwin Stransky, der als Psychiater in Wien zu Beginn des 20. Jahrhunderts den Begriff Ausnahmezustand nutzte, um „seelische Verfassungen im Zwischenbereich zwischen ‚Normalität’ und Krankheit [zu] unterscheiden“ (14). Der eher geschichtswissenschaftlich akzentuierten Band gliedert sich in drei Teile, die jeweils unterschiedliche Facetten von Ausnahmezuständen in den Blick zu nehmen versuchen. Ihnen voran steht der Aufsatz von Alf Lüdtke, der in vier historischen Momentaufnahmen den Ausnahmezustand als „momenthaftes, mitunter rauschhaftes Ereignis“ (39) zu fassen versucht. Dabei geht es ihm um die individuelle Erfahrung von Unsicherheit und die Strategien diese zu bewältigen. Damit ergeben sich gewisse Überschneidungen mit jener „Mentalität des Ausnahmezustandes“ (30), der Petra Terhoeven mit Blick auf die Kommunikationsstrukturen des deutschen wie auch des italienischen Linksterrorismus nachspürt. Die unterschiedlichen Perspektiven auf den sogenannten Deutschen Herbst 1977 lassen den Staatsnotstand als individuelle, bis in den Selbstmord reichende Problematik ebenso, wie als staatsrechtliches oder demokratietheoretisches Problem erscheinen. Im zweiten Teil, dessen Beiträge sich dem Ausnahmezustand weniger als Praxis oder Erfahrung, sondern vielmehr als Bedrohungsszenario annähern, steht insbesondere eine Frage im Raum: die nach der Datensicherheit. Eva Oberloskamp geht in ihrem Beitrag mit Blick auf die Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik den Fragen nach, warum es zunächst zu einer intensiven Implementierung EDV-gestützter Fahndungstechniken kam und warum diesen Techniken in der Folge wiederum deutliche rechtliche Grenzen gesetzt worden sind. Der Ausnahmezustand, der hier als „staatliche Überschreitung verfassungsrechtlicher Normen“ (158) begriffen wird, die in ihren konkreten Erscheinungsformen – die Autorin folgt hier Lüdtke, Wildt und Derrida – als subtile Elemente „in den Alltag polizeilichen Handelns eingelassen“ (159) sind, beschreibt hier jene Grauzone staatlichen Handelns, die einerseits möglich und andererseits nicht explizit verboten ist. Es habe sich gezeigt, so Oberloskamp, dass im Rahmen der technisch möglich gewordenen Rasterfahndung polizeiliche Tätigkeit zunehmend auch „proaktiv“ (176) erfolgen konnte. Diese Ausweitung polizeilicher Möglichkeiten habe zu einer Reaktion in der politischen Öffentlichkeit geführt, die ihrerseits auf der Wahrung bürgerlicher Rechte bestanden habe, weil sie in der systematischen Anwendung EDV-gestützter Überwachungs- und Kontrolltechniken die Gefahr der Entstehung eines „schleichende[n] Ausnahmezustands“ (ebd.) gesehen hat. Im dritten Teil schließlich steht der Ausnahmezustand als Möglichkeitsraum im Mittelpunkt: Inwiefern kann eine Situation der Unsicherheit auf gänzlich neue, bis dahin nicht denkbare Wege und Praktiken aufzeigen? Joachim C. Häberlein etwa beschreibt „urbane Revolten“ (197) im Berlin der 1980er Jahre, die er als „Ausnahmesituation(en)“ (ebd.) bezeichnet. Wo sich ad hoc, für die Beteiligten unerwartet, eine „Verkehrung von Macht in Ohnmacht“ (204) ereignet, sei die Erfahrung für die Beteiligten so intensiv, so nachhaltig, dass sich ungeachtet der tatsächlichen politischen Auswirkungen ihres Tuns von der „Exzeptionalität“ (213) eines „intensiven Moments“ (211) sprechen lasse. Ist das nun Ausnahmezustand? Vielleicht ist es dieser dritte Teil, der mit am deutlichsten das Dilemma illustriert, vor dem der Band in seinem Bemühen um empirische Fundierung steht. In politischer Logik bestehen Ziel und legitimatorischer Kern des Ausnahmezustandes – von den Anfängen in der Römischen Diktatur, über die Erwähnungen bei Machiavelli oder die leicht anders akzentuierte Logik der lockeschen Prärogative bis hin zu den Federalist Papers – im Versprechen der Restitution der Ordnung ex ante. Schon diese Zielperspektive fehlt bei vielen der Beiträge, weil sie sich nicht die staatliche Perspektive zu eigen machen. Das ist – um hier nicht missverstanden zu werden – absolut legitim. Nur stellt sich aus politiktheoretischer Perspektive die Frage, ob dann nicht doch unterschiedliche Phänomene – Revolution, Widerstand, ziviler Ungehorsam etc. – durch die Verwendung des gemeinsamen Labels Ausnahmezustand eher verunklart, als erhellt werden? Die Heterogenität im Verständnis dessen, was denn ein Ausnahmezustand ist, also wo, wann und unter welchen Bedingungen die Abweichung von der Norm stattfindet und wer das wie legitimiert, steht dem Band im begrüßenswerten Versuch der empirischen Fundierung eines immer noch hochproblematischen Begriffs letztlich doch etwas im Weg.
Wesentlich fokussierter und wohl auch politiktheoretisch anschlussfähiger, was Fallauswahl und Methode anbelangt, ist eine kommunikationswissenschaftliche Arbeit, in der gezielt die Grauzone zwischen Demokratie und Nicht-Demokratie ausgelotet wird. Anna-Lena Dießelmann geht in ihrer Studie mit Blick auf die Proteste anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm im Jahr 2007 der Frage nach, in welchem „umfassenden Modus“ (18) Normalität, Legitimität und Sicherheit diskursiv zueinander vermittelt werden: „Der Ausnahmezustand wird ausgerufen, wenn die Existenz der staatlichen Ordnung oder die Erfüllung von staatlichen Grundfunktionen als akut bedroht erachtet werden. Die Bedrohung ist die Legitimation.“ (37). Das Material, anhand dessen sich diese Verschränkung von Norm und Ausnahme als eine „Grammatik des Ausnahmezustands“ (47) als „performative Sprache“ (78) deutlich machen lässt, kann dabei nur als Glücksfall bezeichnet werden. Anhand der Auswertung der im Zentralarchiv der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern vorgehaltenen Akten – darunter unter anderem Gesprächsprotokolle, Lageberichte, interne Korrespondenzen, Regierungserklärungen, Pressemitteilungen etc. – der verschiedenen beteiligten Akteure (BKA; Mdi MV, BMI, BVerfG, BdV und GdP) sowie insbesondere der Sonderpolizeibehörde ‚Kavala’, die extra anlässlich des G8-Gipfels gegründet worden war, gelingt es Dießelmann, deren jeweilige kommunikative Strategie offen zu legen. Mit Blick auf die öffentliche Kommunikation lässt sich insbesondere der Befund ableiten, dass die Verschiebung rechtsstaatlicher Grenzen unter Rekurs auf den „Hochwert Sicherheit“ (209) funktioniert. Hinzu kommt das gezielte Schüren von „Ängsten vor gesellschaftlicher Denormalisierung“ (ebd.), die mit „Repression, Exklusion und Stigmatisierung von FEINDEN [sic!] zwecks Versicherung der eigenen Identität“ (210) einhergehe. Ist ein solches Narrativ erst einmal etabliert, so sei es in der Folge umso schwieriger, es diskursiv wieder zu hinterfragen oder gar zu korrigieren. Kommunikative Strategie, so zeigt sich indes auch, geht immer einher mit Sprechern oder Institutionen, die diese Strategie gezielt verbreiten und damit Realitäten schaffen. Insofern ist es nur folgerichtig, wenn Dießelmann – in Anknüpfung an Foucault und Agamben – eine Perspektiverweiterung vorschlägt: Eine angemessene empirische Erschließung müsste sich demnach als eine „Dispositivanalyse“ (235) des Ausnahmezustandes begreifen, und Diskurse ebenso wie Institutionen, Akteure, Architekturen etc. in ihren analytischen Horizont einschließen.
Droht der Ausnahmezustand nun, die neue Normalität zu werden, erleben die repräsentativen Demokratien der Gegenwart, wie sich in Anlehnung an Schmitt formulieren ließe, gerade ihr sprichwörtliches ‚blaues Wunder’? Wie insbesondere Dießelmann konstatiert, findet eine „schleichende Implementierung“ (283f.) von Ausnahmezuständen tatsächlich statt. Nicht nur, dass die Krisen, in deren Folge Ausnahmezustände ausgerufen werden, mehr und mehr banal werden, wie etwa im Kontext des spanischen Fluglotsenstreiks im Dezember 2010 zu beobachten war. Auch die legitimierenden diskursiven Praktiken weiten sich aus, wie Dießelmann vermutet und wie sich – etwa durch eine Volltextanalyse der deutschen Medienlandschaft – jenseits der G8-Proteste von 2007 empirisch untersuchen lassen müsste. Eine sich als Demokratiewissenschaft begreifende Fachdisziplin kann das untersuchen, sie kann es natürlich auch lassen; allerdings nur, wenn sie mit einer „heiligendammisierten“ (283) Demokratie kein Problem hat.
Dieser Text wurde erstmals veröffentlicht als Sammelrezension zu C. Rauh u. Dirk Schumann (Hg.), Ausnahmezustände und zu Anna-Lena Dießelmann, Ausnahmezustände im Krisendiskurs, in: Politische Vierteljahrsschrift (PVS) 56 (4), 714-717.
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Matthias Lemke (25. September 2016). Ausnahmezustand: Historisierung und Diskurs. Demokratie im Ausnahmezustand. Abgerufen am 22. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/o6y5