Der Ausnahmezustand in Frankreich: von der Banalität des Ausnahmerechts
Fabin Jobard, Centre Marc Bloch, Berlin
Wenige Stunden nach den Attentaten in Paris im November 2015 verkündete der damalige Präsident François Hollande den Ausnahmezustand und ließ zehn Tage später das Parlament das ursprüngliche Notstandsgesetz von 1955 revidieren. Fünf Verlängerungsgesetze sind dann bis November 2017 eingeführt worden, die immer wieder Teile des gewöhnlichen Rechts aufgehoben haben.
Im November 2017 hat das Recht seine Rechte wiedererlangt: Der Ausnahmezustand wurde aufgehoben. Inzwischen wurde aber Ende Oktober 2017 ein Gesetz zur Terrorismusbekämpfung verabschiedet, das wesentliche Teile der Ausnahmezustandsgesetze übernahm. Ist daher die Ausnahme zur Routine geworden? Der Urteil ist darüber zwiespältig. Das Recht (sowohl die Gesetzgebung als auch die Gerichte) ist von 2015 bis 2017 nicht wortlos geblieben und die Ausnahmevorschriften sind von dem ersten Gesetz 2015 bis zu Antiterrorgesetz 2017 zum Teil entleert worden. Andererseits hat die soziale Bewegung einen zum Teil erfolgreichen Widerstand gegen die Durchsetzung des Ausnahmezustandes geleistet. Aber in einem Land wie Frankreich, wo Sicherheitsbehörden eine lange Tradition an Immunität aufweisen, wäre es falsch anzunehmen, die illiberalen Seiten des französischen Staates allein auf den Ausnahmezustand und seine mögliche Normalisierung zurückzuführen. Ziel des Vortrages ist somit, eine rechtliche aber auch sozialwissenschaftliche Bilanz von 2+1 Jahren der Durchsetzung des Ausnahmezustandes zu ziehen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Matthias Lemke (25. Juli 2018). Basel 2018, Presentation #4. Demokratie im Ausnahmezustand. Abgerufen am 6. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/o72r