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In eigener Sache: Seit heute erhältlich

Demokratie im Ausnahmezustand. Wie Regierungen ihre Macht ausweiten.

Der bisherige Stand meiner Überlegungen zur Plausibilisierung von Ausnahmezuständen in repräsentativen Demokratien ist seit heute beim Verlag bestellbar.

Matthias Lemke (2017): Demokratie im Ausnahmezustand. Wie Regierungen ihre Macht ausweiten, Frankfurt(Main)/New York: Campus. ISBN: 978-3-593-50717-0.

Terrorabwehr und Bürgerrechte

Am 21.2.2017 fand in der Macromedia Hochschule, Campus Hamburg, eine von der Europa Union Hamburg organisierte Podiumsdiskussion zum Thema “Terrorabwehr in Europa – Bürgerrechte in Gefahr?” statt. In der von Christoph Koch moderierten Veranstaltung diskutierten der Hamburger Justizsenator Till Steffen und der Polizeipräsident Ralf Martin Meyer. Im Folgenden findet sich die Dokumentation des Eröffnungsvortrags von Matthias Lemke.

Terrorabwehr in Europa – Bürgerrechte in Gefahr? Christoph Koch, Ralf Martin Meyer, Matthias Lemke, Till Steffen (v.l.n.r.).

“Meine Damen und Herren, guten Abend!

Zunächst einmal möchte ich den Organisatorinnen sehr herzlich für ihr Engagement danken, uns alle hier zu einem so wichtigen Thema zusammengebracht zu haben. Ich bin gebeten worden, zu Beginn dieser Podiumsdiskussion einige einführende Worte zu sagen. Dieser Bitte komme ich sehr gerne nach. Und ich muss mit einem Geständnis beginnen. Unter den Praktikern auf dem Podium – Justizsenator Till Steffen und Polizeipräsident Ralf Martin Meyer – bin ich der Theoretiker. Das ist keine leichte Rolle.

Dafür gibt es einen sehr einfachen Grund: Ist – wie Hermann Hesse jetzt sagen würde – Glasperlenspielerei angesichts eines solch ernsten Themas, wie dem der Terrorismusbekämpfung, der Inneren Sicherheit und der Grundrechte überhaupt angezeigt? – Ich denke ja, denn die Politische Theorie, die Politikwissenschaft insgesamt, kann einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Debatte leisten. „Terrorabwehr und Bürgerrechte“ weiterlesen

Die Grenzen der Demokratie

Die Grenzen der Demokratie. Gegenwartsdiagnosen zwischen Politik und Recht.

Der von Annette Förster und Matthias Lemke herausgegebene Band mit ausgewählten Ergebnissen der Märztagung 2016 der DVPW-Themengruppe Politik und Recht an der RWTH Aachen ist ab sofort verfügbar.

Er bildet die aktuelle Debatte und Forschung zu Demokratiequalität ab. Denn demokratisches Regieren steht derzeit weltweit unter keinem guten Stern. Demokratien stehen wirtschaftlich unter Druck, tendieren mehr und mehr zu autoritären Problemlösungen – vom Ausnahmezustand bis zur Folter – und sehen sich zudem mit der Bewältigung von Migrationsbewegungen ungeahnten Ausmaßes konfrontiert. Wie wird die Demokratie aus dieser Krise hervorgehen? Wie schnell oder langsam verändert sie sich? Und wann ist im Rahmen der anstehenden Veränderungen ein Punkt erreicht, an dem von Demokratie nicht mehr zu sprechen ist?

Annette Förster / Matthias Lemke (Hg.), Die Grenzen der Demokratie. Gegenwartsdiagnosen zwischen Politik und Recht, Wiesbaden: Springer VS 2017, ISBN: 978-3-658-16294-8.

Ausnahmezustand in Gambia ausgerufen

Yahya Jammer, Präsident Gambias.
Yahia Jammer, noch amtierender Präsident Gambias.

Wie die Nachrichtenagentur AFP meldet, hat der scheidende Präsident Gambias, Yahia Jammer, am heutigen Dienstag den Ausnahmezustand ausgerufen. Zwei Tage vor der Amtseinführung seines demokratisch gewählten Nachfolgers Adama Barrow verwies der seit 22 Jahren amtierende Jammer in einer Fernsehansprache auf eine “beispiellose Einmischung von außen in die Präsidentschaftswahlen vom 1. Dezember und in die inneren Angelegenheiten des Landes” als Grund für die Verhängung des Ausnahmezustandes. Frieden, Freiheit und Sicherheit seien bedroht. Jammer hält die Wahl Barrows, der am 1.12.2016 zu seinem Nachfolger bestimmt worden war, für illegitim und geht derzeit mit allen Mitteln gegen das Wahlergebnis vor. Wie die Deutsche Welle vermutet, gibt der politisch instrumentalisierte Ausnahmezustand Jammer die Gelegenheit, länger an der Macht zu bleiben. Wie lange die Maßnahme in dem westafrikanischen Land andauern wird, ist derzeit noch unklar.

Update 21.1.2017: Jammer hat das Land verlassen und will sich nach Äquatorialguinea ins Exil begeben.

Foto: IISD/Earth Negotiations BulletinCC-BY-SA 3.0.

Verfassungsänderung in der Türkei

Flagge der Türkei.
Flagge der Türkei.

Heute beginnen in der Türkei die parlamentarischen Beratungen über die von Präsident Erdogan angestrebte Verfassungsänderung. Diese sieht unter anderem vor, dass die Ämter von Staatsoberhaupt und Regierungschef zusammengelegt werden. Das künftige Präsidialsystem würde ohne das Amt des Ministerpräsidenten auskommen, was, wie Befürworter der Reform betonen, die Effektivität in der Regierungsführung erhöhen würde. Zudem hätte der Präsident die Befugnis, Minister zu ernennen und das Parlament aufzulösen.

Seit dem gescheiterten Militärputsch im Juni letzten Jahres befindet sich die Türkei im Ausnahmezustand. Nach dem Anschlag in Istanbul in der Neujahrsnacht ist dieser vorerst bis zum 19.4.2017 verlängert worden. Rhetoriken, die im Zusammenhang mit staatlicher Krisenintervention die Notwendigkeit von Effektivität und Effizienz staatlichen Handelns betonen, sind für den öffentlichen Diskurs im Ausnahmezustand typisch. Der türkische Fall macht deutlich, wie ein Zusammenspiel von Krisendruck, einem entsprechenden Framing der Situation und politischer Entschlossenheit zu einer signifikanten Verschiebung innerhalb des machtteiligen Gefüges eines politischen Systems führen kann. Der Ausnahmezustand hat, so ließe sich mit einigem Recht behaupten, den Umbau der Demokratie in der Türkei massiv beschleunigt. Deren künftige demokratische Qualität ist – ungeachtet des Ausgangs der heute begonnenen parlamentarischen Beratungen – so fragil wie lange nicht mehr.

Ausnahmezustand in der Türkei bis zum 19.4.2017 verlängert

Erwartungsgemäß hat das türkische Parlament gestern mit den Stimmen der AKP und gegen weite Teile der Opposition der Verlängerung des seit dem gescheiterten Putsch im Sommer 2016 geltenden Ausnahmezustandes zugestimmt. Nachdem er bereits einmal verlängert worden war, gilt der Ausnahmezustand nun bis zum 19. April 2017. Damit reagiert die Regierung unter Präsident Erdogan auf die anhaltend angespannte Sicherheitslage. Zuletzt war es in der Neujahrsnacht in Istanbul zu einem Anschlag gekommen, bei dem 39 Menschen um Leben kamen und 69 weitere verletzt wurden. Der sogenannte “Islamische Staat” hat die Verantwortung für den Anschlag übernommen.

Attentat in Istanbul – Angst, Politik und Sicherheit

Rettungskräfte am Ort des Attentats.
Rettungskräfte am Ort des Attentats.

Nach fünf größeren Attentaten im Jahr 2016 ist Istanbul auch am Neujahrsmorgen 2017 von einem Anschlag erschüttert worden. Ein Amoklauf im Tanzclub “Reina” forderte, aktuellen Angaben zu Folge, 39 Todesopfer und knapp 70 Verletzte. Zwischenzeitlich hat der sogenannte “Islamische Staat” die Urheberschaft für den Anschlag für sich reklamiert.

In seiner wöchentlichen Kolumne auf Zeitonline hat der ehemalige Chefredakteur der türkischen Zeitung Cumhuriyet, Can Dündar, eine Einordnung der Ereignisse vor dem Hintergrund des in der Türkei geltenden Ausnahmezustandes unternommen. Die Türkei, die wie kein anderes Land in Europa derzeit von Terroranschlägen betroffen ist, werde durch terroristische Gewalt und die Angst vor weiteren Anschlägen mehr und mehr zu einer autoritären Ordnung getrieben: “Solange es keine friedliche Alternative gibt, drängt die wachsende Gewalt die beunruhigte Gesellschaft wohl dazu, nach einem autoritären Regime zu suchen.” Die derzeit von Präsident Erdogan angestrebte Verfassungsänderung, die dem Staatspräsidenten mehr Macht einräumen soll, wird das gewaltanteilige Gefüge signifikant zugunsten der Exekutive verändern. Die Balance von Freiheit und Sicherheit, die für eine offene Gesellschaft so wichtig ist, droht zu kippen. “Zu sagen”, so Dündar, “der jüngste Anschlag hat Erdoğan seinem Ziel, starker Alleinherrscher zu werden, ein Stück näher gebracht, wäre nicht verkehrt.”

Update 3.1.2017: Wie tagesschau.de heute berichtet, wird die türkische Regierung heute im Parlament die Verlängerung des Ausnahmezustandes um weitere 90 Tage zur Abstimmung bringen.

Foto: t24.com.

Zum Jahreswechsel

“Noch sind wir geschockt, aber wir werden unsere Werte nicht aufgeben. Unsere Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit.”

Der damalige norwegische Ministerpräsident Jens Stoltenberg am 24.7.2011 in seiner Rede während des Trauergottesdienstes nach den Anschlägen von Oslo und Utøya vom 22.7.2011. Heute, und wohl auch in 2017 aktueller denn je.

Kriegszustand in Berlin?

Klaus Bouillon (CDU).
Klaus Bouillon (CDU).

Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin hat der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Klaus Bouillon (CDU), laut AFP gegenüber dem Saarländischen Rundfunk von einem in Deutschland herrschenden Kriegszustand gesprochen. Wörtlich sagte Bouillon: “Wir müssen konstatieren, wir sind in einem Kriegszustand, obwohl das einige Leute, die immer nur das Gute sehen, nicht sehen möchten”.

Diese Aussage ist schlichtweg unzutreffend. Das Grundgesetz unterscheidet im Kontext der Notstandsgesetze den Katastrophen-, den Spannungs- und den Verteidigungsfall. Keiner der drei Fälle ist nach dem 19.12.2016 erklärt worden. Bouillon ist nicht der erste Politiker, der diese unangemessene Zuspitzung vornimmt: In ähnlichen Zusammenhängen hatten George W. Bush (nach dem 11.9.2001) und François Hollande (nach dem 13.11.2015) von einem Krieg gesprochen, den es gegen den Terrorismus zu führen gelte. Dabei verkennen sie, dass Terrorismus, wie Luise Richardson betont hat, eine Strategie ist, die sich als solche nicht besiegen lasse. Ebenso sinnvoll sei es, der Technologie lasergesteuerter Präzisionslenkwaffen den Krieg zu erklären, so Richardson.

Das von Bouillon verwendete, martialische Wording verstellt den Blick auf die in einer solchen Situation wesentlichen Prioritäten: die Strafverfolgung der Verursacher des Anschlages. Seine Aussage kann aus dieser Warte nur als verantwortungslos zurückgewiesen werden. Weder Deutschland, noch Berlin, noch “der Westen” befinden sich im Kriegszustand.

Venedig-Kommission zum Ausnahmezustand in der Türkei

council-of-europeDie Europäische Kommission für Demokratie und Recht (“Venedig Kommission”), am 10.3.1990 als Einrichtung des Europarats gegründet, hat sich in einer Stellungnahme zur aktuellen Lage in der Türkei geäußert. Der Befund fällt zwiespältig aus: Die rechtlichen Regelungen des Ausnahmezustandes in der Türkei seien formal nicht zu beanstanden und befänden sich im Einklang mit europäischem Recht. Auch habe mit dem Putschversuch vom 15./16. Juli 2016 eine Gefährdungslage vorgelegen, die hinreichend Grund zu der Annahme gegeben habe, dass ausnahmezustandliche Maßnahmen gerechtfertigt seien.

Kritisiert hingegen hat die Kommission, dass offenbar gezielt Maßnahmen gegen einzelne Personen und noch dazu in großer Zahl (zehntausende Massenentlassungen im öffentlichen Dienst) vorgenommen worden seien, die willkürlich erscheinen. Zudem sei nicht klar, ob und inwieweit das türkische Verfassungsgericht seiner Kontrollfunktion im Rahmen der Maßnahmen nachgekommen sei oder von der Regierung daran gehindert werde. Auch sei es der Regierung nicht gelungen, den gegen die Gülen-Bewegung erhobenen Terrorismusvorwurf hinreichend zu erhärten.

Wie die Kommission ferner mitteilte, wird sie auf Anfrage des Komitees für politische Angelegenheiten und Demokratie (PACE) des Europarats eine Stellungnahme vorbereiten, die sich mit den Auswirkungen der ausnahmezustandlichen Maßnahmen auf die Medienlandschaft in der Türkei beschäftigt. Die Stellungnahme wird auf der Plenarsitzung im März 2017 vorgestellt.

Die aktuelle Stellungnahme zur Türkei ist ab Montag, 12.12.2016, im Wortlaut verfügbar. gibt es hier.