Die Europäische Kommission für Demokratie und Recht (“Venedig Kommission”), am 10.3.1990 als Einrichtung des Europarats gegründet, hat sich in einer Stellungnahme zur aktuellen Lage in der Türkei geäußert. Der Befund fällt zwiespältig aus: Die rechtlichen Regelungen des Ausnahmezustandes in der Türkei seien formal nicht zu beanstanden und befänden sich im Einklang mit europäischem Recht. Auch habe mit dem Putschversuch vom 15./16. Juli 2016 eine Gefährdungslage vorgelegen, die hinreichend Grund zu der Annahme gegeben habe, dass ausnahmezustandliche Maßnahmen gerechtfertigt seien.
Kritisiert hingegen hat die Kommission, dass offenbar gezielt Maßnahmen gegen einzelne Personen und noch dazu in großer Zahl (zehntausende Massenentlassungen im öffentlichen Dienst) vorgenommen worden seien, die willkürlich erscheinen. Zudem sei nicht klar, ob und inwieweit das türkische Verfassungsgericht seiner Kontrollfunktion im Rahmen der Maßnahmen nachgekommen sei oder von der Regierung daran gehindert werde. Auch sei es der Regierung nicht gelungen, den gegen die Gülen-Bewegung erhobenen Terrorismusvorwurf hinreichend zu erhärten.
Wie die Kommission ferner mitteilte, wird sie auf Anfrage des Komitees für politische Angelegenheiten und Demokratie (PACE) des Europarats eine Stellungnahme vorbereiten, die sich mit den Auswirkungen der ausnahmezustandlichen Maßnahmen auf die Medienlandschaft in der Türkei beschäftigt. Die Stellungnahme wird auf der Plenarsitzung im März 2017 vorgestellt.
Die aktuelle Stellungnahme zur Türkei ist ab Montag, 12.12.2016, im Wortlaut verfügbar. gibt es hier.